- 03.12.2003, 11:05:03
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Lobbying-Erfolg der Wirtschaftskammer: EU zwingt Deutschland, Sonderauflagen für ausländische Leiharbeitnehmer zu streichen
Mitterlehner: Doppelregistrierung für Leiharbeitnehmer entfällt - Betriebe ersparen sich Bürokratie und damit Kosten
Wien (PWK864) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat in
Brüssel einen wichtigen Lobbying-Erfolg zugunsten österreichischer
Leiharbeitsfirmen und Betriebe erzielt, die heimische
Leiharbeitnehmer in Deutschland einsetzen. Deutschland ändert auf
Geheiß der EU-Kommission seine Verwaltungspraxis, wonach ausländische
Leiharbeitnehmer in Deutschland registriert sein müssen, bevor sie
dort eingesetzt werden können.
Den Stein ins Rollen gebracht hat die Wirtschaftskammer: "Bisher
mussten ausländische Leiharbeiter, die zum Beispiel im Auftrag einer
österreichischen Firma auf deutschen Baustellen tätig waren, nochmals
registriert werden. Zudem fiel für die Leiharbeitsfirmen eine
Registrierungsgebühr von mehr als 600 Euro im Jahr an", sagt Reinhold
Mitterlehner, Generalsekretär-Stellvertreter der WKÖ: "Diese
Zusatzauflagen widersprechen klar dem EU-Prinzip des freien
Dienstleistungsverkehrs." Hinzu kommt: Auch Unternehmen, die
Arbeitskräfte einsetzten, deren österreichische Leiharbeitsfirma in
Deutschland nicht zusätzlich registriert waren, wurden bestraft. Die
Wirtschaftskammer ist deshalb prompt tätig geworden und hat mit einer
Beschwerde in Brüssel erfolgreich die EU-Kommission mobilisiert.
"Nun hat Deutschland endlich eingelenkt", freut sich Mitterlehner.
Wie die EU-Kommission der WKÖ in einem jüngst übermittelten Schreiben
mitteilt, "haben die deutschen Behörden eingeräumt, dass die in Rede
stehende Verwaltungspraxis nicht mit Art. 49 EG-Vertrag zu
vereinbaren ist und erklärt, diese Praxis nicht aufrecht zu
erhalten". Das deutsche Wirtschaftsministerium habe die Bundesanstalt
für Arbeit bereits angewiesen, von Verleihfirmen eines anderen
Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes keine deutsche
Verleiherlaubnis mehr zu verlangen.
"Es ist gelungen, dass Leiharbeitsfirmen, die in Österreich
rechtmäßig gemeldet sind und deren Mitarbeiter in Deutschland
eingesetzt werden sollen, künftig keine Doppelbelastungen mehr
hinnehmen müssen", sagt Mitterlehner. Das sollte auch die
Geschäftschancen dieser Betriebe erhöhen, zumal die hohe
Registrierungsgebühr vor allem kleinere Leiharbeitsfirmen davor
abgeschreckt hat, überhaupt in Deutschland tätig zu werden.
Neben dieser Causa hat die WKÖ auf EU-Ebene zwei weitere Fälle ins
Rollen gebracht, die mit der Entsendung von Arbeitnehmern im
Zusammenhang stehen. Zum einen geht es um die deutsche Regelung,
wonach Arbeitnehmer, die kurzfristig nach Deutschland entsandt
werden, ein "Arbeitsvisum" brauchen, das nur erteilt wird, wenn der
Arbeitnehmer zumindest ein Jahr im Unternehmen beschäftigt war. Die
EU-Kommission hat im April 2002 angekündigt, gegen diese Regelung
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben. Zum anderen hat
die WKÖ in Brüssel Beschwerde erhoben, weil in Deutschland
österreichische Entgeltbestandteile wie der 13. und 14. Monatsbezug
bei der Prüfung, ob der deutsche Mindestlohn nicht unterschritten
wird, nicht berücksichtigt werden. Konsequenz: Österreichische
Baudienstleistungserbringer müssen bei Aufträgen in Deutschland mehr
Lohn an ihre Beschäftigten zahlen, als vergleichbare deutsche
Auftragnehmer. Dieser Fall ist seit September 2002 beim EuGH
anhängig. Mitterlehner abschließend: "Hoffentlich gehören auch diese
beiden Fälle von Diskriminierung bald der Vergangenheit an." (SR)
OTS0092 2003-12-03/11:05
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