• 03.12.2003, 09:49:09
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ARBÖ: Neue Mautaufsichtorgane dürfen auch Pkw auf Vignetten überprüfen

Seit 1. Dezember dürfen die 100 neuen ASFINAG-Kontrollore stehende Pkw checken

Wien (OTS) - Die neuen Mautaufsichtsorgane der ASFINAG
kontrollieren nicht nur die neue Maut für Lkw, sondern auch die
Vignetten der Pkw, informiert der ARBÖ. Bisher konnten nur Polizei
und Gendarmerie die Maut überprüfen.

Im Vorjahr wurde von vignettenlosen Autofahrern über 9 Millionen
Euro an Ersatzmaut kassiert. Nun kommen die 100 neuen, mobilen
ASFINAG-Kontrollore hinzu. Autofahrer sind gut beraten, sich
rechtzeitig mit Vignetten einzudecken, die bei allen 94
ARBÖ-Prüfzentren und im ARBÖ-Generalsekretariat in Wien,
Mariahilferstraße 180 seit Mitte November in allen Varianten zu
kaufen sind.

Die Kompetenzen der neuen Mautaufsicht treten schrittweise in
Kraft: Bereits seit erstem Dezember dürfen die inzwischen auch
vereidigten Aufsichtsorgane stehende Fahrzeuge auf
Autobahnraststätten und -parkplätzen nach einer gültige Vignette
überprüfen, informieren ARBÖ-Verkehrsjuristen.

Ab erstem Jänner 2004 wird die Kompetenz der
ASFINAG-Aufsichtsorgane erweitert: ab dann dürfen sie auch fahrende
Pkw anhalten und überprüfen. Nach Auskunft der ASFINAG werden sich
ihre neuen Kontrollore primär um die Kontrolle der Lkw-Maut kümmern
und in zweiter Linie um stehende Pkw. Doch vom Gesetz her könnten sie
auch PKW anhalten.

Über die wechselseitigen Rechte und Pflichten informiert der ARBÖ im
Detail:

Was die neuen Aufsichtsorgane bei Pkw dürfen:

- auf Autobahnparkplätzen -raststätten geparkte Autos auf Vignette
prüfen
- Zahlscheine hinterlegen (bei stehendem Auto)
- fahrende Pkw anhalten (ab 1. Jänner 2004) durch deutlich sicht-
oder hörbare Zeichen
- von den Lenkern einen Ausweis (Identitätsausweis) verlangen
- den Zulassungsschein verlangen
- auffordern, Ersatzmaut von 120 Euro zu zahlen, wenn keine gültige
Vignette vorhanden ist
- diese Ersatzmaut kassieren, in bar oder mittels Bankomat- oder
Kreditkarten
-Gendarmerie bzw. Polizei anfordern, wenn Strafverfolgung bzw.
Strafvollstreckung unmöglich ist bzw. wesentlich erschwert wird. In
diesem Fall dürfen die Mautaufsichtsorgane
- den Autofahrern das Weiterfahren untersagen, bis die Polizei
eintrifft und
- bis dahin Radklammern anbringen
- auf den Sondermautstrecken (A9, A10,A11, A13,S16) dürfen
ASFINAG-Organe laut Gesetz auch noch Fahrzeugpapiere einsehen, um die
Mautkategorie fest zu stellen und jene Mautkarten einziehen, für die
das kontrollierte Fahrzeug nicht berechtigt ist

Was die Organe bei Pkw n i c h t tun dürfen (nur bei Lkw:

-Fahrzeugschlüssel und Papiere abnehmen im Fall, dass vorläufige
Sicherheitsleistungen nicht bezahlt werden
-Fahrzeug an einem geeigneten Ort abstellen
-Fahrzeug beschlagnahmen

Die Rechte der Autofahrer:

-Ausweis der ASFINAG-Mautaufsichtsorgane verlangen, mit Lichtbild,
Name und Dienstnummer

Die neue rubinrote Jahrsvignette kostet 72,60 Euro. Sie gilt seit
1. Dezember 2004, man kann sie bereits kleben. Die Jahresvignette
gilt bis Jänner 2005. Wer die alte safrangelbe Jahresvignette hat,
muss sich nicht beeilen, da sie erst Jänner 2004 ausläuft.

OTS0044    2003-12-03/09:49

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

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