• 01.12.2003, 19:53:53
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"Kleine Zeitung" Kommentar: "Was traut sich die Regierung nach dem Spruch der Richter?"

Ausgabe vom 02.12.2003

Graz (OTS) - Paradox: Die Regierung bekommt durch die
Höchstrichter in einem Konflikt Schützenhilfe, den sie jetzt gar
nicht führen wollte. Im ÖBB-Dienstrechtgesetz, das nach dem Streik
der Eisenbahner wieder auf Eis gelegt wurde, waren Verkürzungen bei
den Vorrückungen, Änderungen bei den Urlauben und Zulagen,
Einschränkungen bei der Unkündbarkeit und Kahlschläge bei den
Personalvertretern vorgesehen, nicht aber eine Anhebung des
Pensionsalters.

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bezieht sich auf die von
der Wenderegierung bereits im Jahr 2000 beschlossene erste
Pensionsreform, mit der das Frühpensionsalter von 60 auf 61,5 Jahre
erhöht wurde. Den Eisenbahner, die schon damals streikten, wurde
durch Gesetz zugemutet, erst mit 54,5 Jahren in den Ruhestand gehen
zu dürfen.

Dagegen liefen der ÖGB und die SPÖ Sturm. Die von der Opposition
eingebrachte Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, wurde mit einer
Begründung abgewiesen, die weit über den Klagefall hinausgreift.
Präsident Karl Korinek erklärte es für prinzipiell zulässig, dass
der Gesetzgeber in Privatverträge eingreift, sofern dieser Eingriff
im öffentlichen Interesse ist und nicht gegen die
Verhältnismäßigkeit verstößt.

Auch wenn sich Korinek verständlicherweise weigerte, Prozentsätze
für die Zulässigkeit zu nennen, ist klar, was die Höchstrichter
meinen: Budgetnot allein rechtfertigt den Eingriff nicht, wohl aber
die Verpflichtung des Staates, zusätzlich zum Defizit der ÖBB auch
noch das Bleigewicht der Pensionslast zu tragen. Vor allem aber
stellt das Dienstrecht der ÖBB keinen Freibrief dar, sich der
Harmonisierung der Pensionssysteme zu entziehen.

Im Umkehrschluss ist auch klar, dass ein Eingriff in normale
Kollektivverträge nicht statthaft ist. Mit diesem Schreckensszenario
mobilisierte der ÖGB beim ÖBB-Streik die Solidarität. Wenn dieser
Anschlag durchgehe, würde es rasch beim nächsten Kollektivvertrag
den nächsten Eingriff geben, unkte Fritz Verzetnitsch.

Was traut sich nun die Regierung nach dem Urteil der
Verfassungshüter?

Momentan schauen alle auf die Verhandlungen zwischen der
Gewerkschaft und dem ÖBB-Vorstand über ein neues Dienstrecht. Die
Regierung hat eine Rute im Fenster, falls sich dort nichts bewegt,
muss aber aufpassen, den Richterspruch nicht zu überdehnen.

Brisanter könnte es bei der noch immer ausstehenden Harmonisierung
aller Pensionssysteme werden, wenn Wolfgang Schüssel seine
schützende Hand von der Beamten-Klientel nehmen muss. ****

OTS0229    2003-12-01/19:53

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