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Kukacka: „Mit heutigem ÖBB-Strukturreformbeschluss werden auch die überzogenen Gewerkschaftsrechte dem normalen Arbeitsverfassungsgesetz angeglichen“
Wien, 1. Dezember 2003 (OTS) Als „Meilenstein der österreichischen
Verkehrspolitik“ bezeichnete heute, Donnerstag,
Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka den Beschluss der ÖBB
Reform im Verkehrsausschuss des Nationalrates. Mit der Reform
befreie die Bundesregierung die ÖBB von den letzten Fesseln einer
Staatsbahn und mache das wichtigste Verkehrsunternehmen Österreichs
fit für das 21. Jahrhundert, so Kukacka. Es sei gelungen, eine
umfassende ÖBB-Reform zu beschließen, die moderne und
wettbewerbsfähige Unternehmensstrukturen schaffe, die
Staatszuschüsse begrenze und eine effiziente Leistungserbringung
ermögliche.
Von besonderer politischer Bedeutung sei auch, dass mit dem heutigen
Beschluss die Mitwirkungsrechte der Gewerkschaft auf jenes Maß
zurückgenommen werden, das im Arbeitsverfassungsgesetz für
österreichische Betriebe generell vorgesehen sei, betonte Kukacka.
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Es wäre nämlich betriebswirtschaftlich falsch, wenn einer neuen,
effizienten und mit modernen Unternehmensstrukturen aufgestellten
Bahn, ein altes und nicht mehr zeitgemäßes Gewerkschaftsrecht
aufgepfropft würde. Die heute vielfach überzogenen Mitwirkungsrechte
der Gewerkschaft beim früheren Monopolisten ÖBB behindern die
ordentliche, kaufmännische Führung des Unternehmens enorm, weil der
Vorstand in allen Fragen des Personaleinsatzes und bei allen
Stellenplanangelegenheiten auf die Zustimmung der Gewerkschaft
angewiesen sei. Dazu kämen überproportional viele, nämlich 2.288
Personalvertreter, von denen 134 dauerhaft freigestellt seien. Der
Betrieb, und damit der Steuerzahler müsse derzeit für die
Personalvertretung alle Kosten tragen, rund 10 Millionen Euro im
Jahr. "Auch hier soll die ÖBB-Reform mit der Einführung des überall
in Österreich gültigen Arbeitsverfassungsgesetzes mehr Gerechtigkeit
gegenüber allen anderen Arbeitnehmer schaffen", so Kukacka.
Die Rolle der Gewerkschaft, als überbetriebliche
Interessensvertreter,
werde durch die Neuregelung in keiner Weise angetastet. Die
Regierung beende damit lediglich die Sonderrolle, die den ÖBB-
Belegschaftsvertretern derzeit eingeräumt sei. „Im Unternehmen wird
es einen ganz normalen Betriebsrat und jene Personalvertreter-Rechte
geben, wie er für alle vergleichbaren Großbetriebe auch vorgesehen
ist“, schloss Kukacka.
OTS0197 2003-12-01/14:42
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