- 28.11.2003, 13:40:49
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ÄRZTEGESETZ EINSTIMMIG IM AUSSCHUSS ANGENOMMEN Opposition moniert Herausnahme der Qualitätskontrolle aus ASVG
Wien (PK) - Heute morgen fand eine Sitzung des
Gesundheitsausschusses statt, wobei zunächst über die Novelle des
Ärztegesetzes ausführlich debattiert wurde. Obwohl SPÖ und Grüne
Kritik daran übten, dass der Bereich der Qualitätskontrolle aus
dem ASVG herausgenommen und nunmehr einer Gesellschaft für
Qualitätssicherung übertragen wurde, fand die Vorlage dann doch -
in der Fassung eines Abänderungsantrages - die einhellige
Zustimmung. Bundesministerin Maria Rauch-Kallat sprach von einem
ersten Schritt und kündigte an, dass in etwa einem halben Jahr
ein Entwurf für eine umfassende Gesundheitsreform vorgelegt
werde.
Bei der 5. Ärztegesetz-Novelle geht es neben der Umsetzung von
gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben darum, aktuell aufgetretene,
klarstellungsbedürftige Fragestellungen legistisch einer Lösung
zuzuführen. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die Regelung
der Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten im Einzelfall an
Laien ein, wobei es sich in der Regel um Angehörige des Patienten
handelt. Darüber hinaus werden im Sinne einer
Verwaltungsvereinfachung weitere Kompetenzen an die
Österreichische Ärztekammer übertragen. Dazu gehören die
Erlassung der Ärzteliste-Verordnung sowie die Erlassung von
Verordnungen hinsichtlich der Ausbildung von Ärzten. Die
Ärztekammer wird zudem eine Gesellschaft für Qualitätssicherung
errichten, die für die Ausarbeitung von Kriterien, für die
Qualitätskontrolle und die Führung eines Registers zuständig ist.
Außerdem ist ein wissenschaftlicher Beirat vorgesehen, der
paritätisch durch das Gesundheitsressort und die Ärztekammer mit
Fachleuten besetzt wird. (306 d.B.)
Der von den Regierungsparteien eingebrachte Abänderungsantrag
sieht u.a. die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung für
Turnusärzte vor. Hinsichtlich der Qualitätssicherung wurde noch
festgelegt, dass beim Auftreten von Mängeln die Gesellschaft für
Qualitätssicherung den Arzt, Zahnarzt oder die Gruppenpraxis zur
Behebung des Mangels aufzufordern hat. Wird dem nicht
nachgekommen, dann sei eine Disziplinaranzeige zu erstatten.
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) kritisierte vehement, dass die
Qualitätssicherung nicht mehr im ASVG festgeschrieben ist und die
Ärzte nun quasi sich selbst kontrollieren. Sie frage sich, warum
man diesen Bereich an die Ärzte "verkauft" habe. Außerdem
bedauere sie zutiefst, dass wieder einmal keine Barrierefreiheit
bei den Arztpraxen vorgeschrieben wurde. In Österreich gebe es
z.B. nur zwei behindertengerechte Zahnarztpraxen, zeigte sie auf.
Behinderte Menschen sind auch von einigen Untersuchungen
ausgeschlossen, wie z.B. Mammografie oder Lungenröntgen, weil
dies im Sitzen nicht möglich ist.
Abgeordneter Manfred Lackner (S) kündigte die grundsätzliche
Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage an. Allerdings sehe
auch er es als problematisch an, dass die Qualitätskontrolle im
"Schoß der Ärztekammer" verankert werde und fast keine externen
Kontrollen vorgesehen sind. Sinnvoll wäre seiner Ansicht nach
daher die Schaffung eines unabhängigen Bundesinstitutes für
Qualitätsmedizin, in das alle Akteure des Gesundheitswesens
einzubeziehen sind. Dieses Institut sollte die Wirksamkeit von
Methoden und Produkten bewerten und insbesondere
Kosten/Wirksamkeitsanalysen neuer Medikamente und neuer
Behandlungsmethoden durchführen, argumentierte er unter Hinweis
auf einen Entschließungsantrag seiner Fraktion.
Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) war mit der Lösung hinsichtlich
der Qualitätssicherung nicht zufrieden, da es möglich gewesen
wäre, zusätzliche Kriterien für Ärzte ohne Vertrag festzulegen.
Sie verwies sodann ebenfalls auf einen SPÖ-Antrag, in dem ein
verbindlicher Katalog mit qualitativ und quantitativ messbaren
Gesundheitszielen für die nächsten zehn Jahre eingefordert wird.
Ebenso wie ihre Fraktionskollegin Heidrun Walther verwies sie
darauf, dass viele Menschen vor allem in den ländlichen Regionen
nicht die Möglichkeit haben, sich ihre Ärzte frei auswählen zu
können.
Er sei betroffen darüber, dass so getan werde, als ob es
überhaupt keine Qualität in der Gesundheitsversorgung gebe,
erklärte Abgeordneter Erwin Rasinger (V). Österreich verfüge über
eines der besten Gesundheitssysteme in der Welt und habe in den
letzten Jahren in vielen Bereichen (z.B. Ausbildung) weitere
große Fortschritte gemacht. Was die Regierungsvorlage betrifft,
so sei es nicht richtig, dass sich die Ärzte selbst
kontrollieren. Ein wissenschaftlicher Beirat, der mit Experten
besetzt ist, erlasse die Guidelines, hob Rasinger hervor.
Sehr positiv sei auch, dass eine Teilzeitmöglichkeit für
Turnusärzte eingeführt wird, was eine langjährige Forderung der
ÖVP war, betonte Abgeordnete Ridi Steibl (V).
Abgeordneter Elmar LICHTENEGGER (F) begrüßte die Schritte in
Richtung mehr Qualitätssicherung und machte darauf aufmerksam,
dass erstmals ein Patientenvertreter bei der Qualitätskontrolle
mitbestimmen könne. Positiv bewertete er auch die Übertragung von
ärztlichen Tätigkeiten an Laien, da Familienangehörige die
Bedürfnisse der Kranken oft besser einschätzen können.
Man müsse auch die internationalen Standards im Auge behalten,
meinte Abgeordneter Kurt Grünewald (G), und dass Ärzte sich
selber kontrollieren sei etwas unüblich. Er bedauerte, dass kein
Kompromiss zustande gekommen ist, der einen Einbug der Ärzte, der
Patienten, der Sozialversicherungsträger und des Ministeriums
beinhaltet hätte. In einem Antrag fordern die Grünen nicht nur
bessere Qualitätskontrollen in Krankenanstalten, sondern generell
eine Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen.
Bundesministerin Maria Rauch-Kallat wehrte sich dagegen, dass es
sich bei der Übertragung der Qualitätskontrolle an eine
wissenschaftlichen Beirat um ein Gegengeschäft mit der
Ärztekammer gehandelt habe. Diese Maßnahme sei notwendig
geworden, weil sämtliche Nicht-Vertragsärzte dann aus der
Qualitätskontrolle herausgefallen wären, gab sie zu bedenken.
Außerdem handle es sich dabei nur um einen ersten Schritt, der
nächste Schritt folge mit der Gesundheitsreform. Es sei nicht der
Fall, dass die Ärzte nun sich selbst kontrollieren, denn der
wissenschaftlicher Beirat werde paritätisch durch ihr Ressort und
die Österreichische Ärztekammer mit Experten besetzt. Es spreche
auch nichts dagegen, dass sie einen Vertreter aus dem
Hauptverband auswählen könne, führte Rauch-Kallat aus. Überdies
werde von beiden Seiten zumindest jeweils eine Person bestimmt,
die über Erfahrungen auf dem Gebiet der Wahrnehmung von
Patienteninteressen verfügt. Was die Übertragung ärztlicher
Tätigkeiten im Einzelfall an Laien betrifft, so sei der
Personenkreis im Gesetz genau definiert und auch der
Tätigkeitsbereich sei ausführlich beschrieben, zeigte Rauch-
Kallat auf.
Hinsichtlich der Forderung nach einem barrierefreien Zugang zu
den Arztpraxen schließe sie sich der Meinung von Haidlmayr an,
allerdings gehe dies nicht von heute auf morgen. Dies sei ein
mittelfristiges Ziel und müsse v.a. bei neuen Arztpraxen
verwirklicht werden. Die Ministerin ging dann noch auf den Antrag
der Sozialdemokraten ein und wies darauf hin, dass auch
quantitative Ziele angepeilt werden, etwa ein flächendeckendes
"Mamma-Screening". Die Vorarbeiten zur Gesundheitsreform laufen
intensiv und sie hoffe, dass in etwa sechs Monaten ein Entwurf
vorlegt werden könne.
Die mit in Verhandlung stehenden Anträge der Oppositionsparteien
wurden alle vertagt. Abgeordneter Erwin Rasinger begründete die
Vertagungsanträge damit, dass sie alle die Gesundheitsreform
betreffen, über die derzeit noch verhandelt werde. (Forts.)
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