- 27.11.2003, 18:29:46
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PRESSEFÖRDERUNG WIRD AUF NEUE BEINE GESTELLT Koalitionsmehrheit im Verfassungsausschuss für V-F-Antrag
Wien (PK) - Die Presseförderung wird auf neue Beine gestellt. Der
Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte heute mit VP-FP-
Mehrheit einem entsprechenden Antrag der beiden
Koalitionsparteien zu. Damit werden die bisherigen Fördertöpfe
bereits ab kommendem Jahr durch drei neue Förderarten -
Vertriebsförderung von Tages- und Wochenzeitungen, besondere
Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der
Tageszeitungen sowie Maßnahmen zur Qualitätsförderung und
Zukunftssicherung - ersetzt. Durch die Gesetzesänderung wird es
auch zu Verschiebungen bei der Förderverteilung kommen, die
insgesamt für 2004 im Bereich der Presseförderung zur Verfügung
stehenden Mittel bleiben allerdings unverändert.
SPÖ und Grüne stimmten gegen das Gesetz, obwohl Grün-Abgeordnete
Terezija Stoisits einige positive Punkte ausmachte. Sie und SPÖ-
Mediensprecher Josef Cap zeigten sich jedoch insgesamt über das
Ergebnis nach mehr als dreijährigen Verhandlungen enttäuscht. Von
einem "sehr ordentlichen Gesetz" sprach hingegen ÖVP-Abgeordnete
Ulrike Baumgartner-Gabitzer, FPÖ-Abgeordneter Herbert Scheibner
nannte den Entwurf einen Kompromiss.
Die neue Vertriebsförderung steht sämtlichen Tages- und
Wochenzeitungen offen, die bestimmte Kriterien erfüllen. So
müssen sie aufgrund ihres Inhalts über den Kreis der reinen
Fachpresse hinausreichen, regelmäßig erscheinen, eine bestimmte
Mindestverkaufsauflage erreichen - Tageszeitungen 10.000 Stück,
Wochenzeitungen 5.000 Stück - und dürfen nicht nur von lokalem
Interesse sein. Den Erläuterungen zufolge sollen Tageszeitungen
unter diesem Titel im kommenden Jahr mit je etwa 200.000 €
gefördert werden, im Falle von Wochenzeitungen ist nun - nach
Vorlage eines Abänderungsantrags - eine Förderung des Vertriebs
von höchstens 15.000 verkauften Abonnementexemplaren vorgesehen.
Allerdings gibt es Kürzungen, wenn ein Verleger bzw. ein
Medienverbund mehrere Zeitungen verlegt, wobei dies dem
Abänderungsantrag zufolge nicht nur für Wochenzeitungen, sondern
auch für Tageszeitungen gilt.
Für die "Besondere Presseförderung", die ausschließlich
Tageszeitungen erhalten können, werden im Jahr 2004 7,21 Mill. €
zur Verfügung stehen. Ziel dieses Fördertopfes ist es, zur
Erhaltung der Zeitungsvielfalt in den Bundesländern beizutragen.
In diesem Sinn sind die jeweils marktführenden Tageszeitungen -
österreichweit und regional - von der "Besonderen
Presseförderung" ausgeschlossen, ebenso alle Tageszeitungen mit
einer Verkaufsauflage von über 100.000 Stück.
Unter dem Titel "Qualitätsförderung und Zukunftssicherung" sollen
schließlich nicht nur wie bisher Einrichtungen der
Journalistenausbildung und Presseklubs gefördert werden. Tages-
und Wochenzeitungen können in Hinkunft Kostenzuschüsse für
angestellte Auslandskorrespondenten und für Ausbildungsmodule für
journalistische Mitarbeiter beantragen. Neu sind überdies eine
Leseförderung - zur Förderung des Lesens von Tages- und
Wochenzeitungen insbesondere an Schulen - und die Förderung von
Forschungsprojekten auf dem Gebiet des Pressewesens. Für den
gesamten Fördertopf "Qualitätsförderung und Zukunftssicherung"
werden für das kommende Jahr 1,18 Mill. € veranschlagt.
Die Zuteilung der Fördermittel wird in Hinkunft nicht mehr dem
Bundeskanzleramt, sondern der Kommunikationsbehörde KommAustria
obliegen, zu ihrer Beratung ist die Presseförderungskommission
berufen, die ebenfalls vom Bundeskanzleramt zur KommAustria
wandert. Diese besteht aus sechs Mitgliedern und einem von diesen
zu bestimmenden Vorsitzenden, wobei je zwei der sechs Mitglieder
vom Bundeskanzler, vom Verband Österreichischer Zeitungen und von
der Journalistengewerkschaft zu bestellen sind.
Vom Bundeskanzleramt übernehmen wird die KommAustria künftig
überdies die Vergabe der Publizistikförderung an Zeitschriften,
die der staatsbürgerlichen Bildung dienen.
Seitens der SPÖ lehnte Abgeordneter Josef Cap den vorliegenden
Antrag ab. Seiner Ansicht nach wird der Anspruch der Koalition,
ein völlig neues Presseförderungsmodell zu entwickeln, mit dieser
Vorlage nicht erfüllt. Für ihn ist die neue Presseförderung
willkürlich und unsystematisch, manche Zeitungen würden belohnt
und gewisse Zeitungen bestraft. Presseförderung im Sinne der
Förderung von Titelvielfalt sei damit, so Cap, jedenfalls nicht
garantiert.
Die für Vertriebsförderung zur Verfügung stehenden 4,91 Mill. €
bezeichnete Cap angesichts der in der letzten Legislaturperiode
erfolgten Streichung des begünstigten Postversands als
"Lachnummer". Damals sind den Zeitungen ihm zufolge 700 Mill. €
verloren gegangen. Als Wettbewerbsverzerrung am
Qualitätszeitungsmarkt sieht der Abgeordnete die Tatsache, dass
die Salzburger Nachrichten künftig keine besondere
Presseförderung mehr bekommen.
Bedauert wurde von Cap, dass mit der Opposition keine Gespräche
über die Neuordnung der Presseförderung geführt worden seien.
Gerade bei einer aus demokratiepolitischer Sicht so sensiblen
Materie wäre das seiner Meinung nach angebracht gewesen.
Abgeordnete Terezija Stoisists (G) erinnerte daran, dass die
Neuordnung der Presseförderung eine der großen "Ansagen" des
Kabinetts Schüssel I gewesen sei. Drei Jahre später liege nun ein
Antrag vor, für den der Begriff "Torso" noch zu positiv sei,
meinte sie. Stoisits räumte ein, dass es in diesem "Torso" auch
einige positive Aspekte gebe, insgesamt glaubt sie aber nicht,
dass mit dem neuen Presseförderungsmodell ein Beitrag dazu
geleistet werden kann, die Medienkonzentration in Zukunft zu
stoppen. Sie vermisst außerdem die Förderung lokaler, nicht
kommerzieller Radios und neuer Medien. Als positiv bewertete die
Abgeordnete etwa die Vergabe der Fördermittel durch die
KommAustria und den größeren Spielraum für die besondere
Presseförderung.
Für FPÖ-Klubobmann Herbert Scheibner ist der vorliegende Entwurf,
wie er sagte, ein Kompromiss. Er hält es für "richtig und
notwendig", die Erfahrungen mit der neuen Presseförderung, wie im
Gesetz vorgesehen, zu evaluieren und sich dann zu überlegen, ob
es nicht andere Möglichkeiten gebe, die Vielfalt der
Medienlandschaft zu fördern.
Gegenüber dem bisherigen Presseförderungsgesetz ortet Scheibner
einige Verbesserungen. Er nannte dabei etwa den Ausschluss
regionaler Marktführer aus der besonderen Presseförderung und die
verstärkte Förderung von Qualitätsjournalismus.
Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) wies auf die
schwierigen Verhandlungen über das neue Presseförderungsgesetz
hin. Ihrer Auffassung nach liegt nun "ein sehr ordentliches neues
Gesetz" vor. Die Ablehnung des Entwurfs durch SPÖ und Grüne ist
für sie ein typischer "Oppositionsreflex". Auch ihre
Fraktionskollegin Helga Machne begrüßte den Gesetzentwurf.
Staatssekretär Franz Morak machte darauf aufmerksam, dass das
Budget für Qualitätsförderung mit dem neuen Gesetz nahezu
verdreifacht werde, und verwies zudem auf die neue
Vertriebsförderung. Insgesamt wird es ihm zufolge zu einer
ausgeglicheneren Mittelverteilung kommen als bisher. In
Anbetracht der schwierigen Verhandlungen habe man einen
"gangbaren Weg" gefunden. Richtig ist für Morak, dass es sich
lediglich um eine Presseförderung und nicht um eine
Medienförderung handelt, er gab aber zu bedenken, dass etwa auch
die Digitalisierungs-Förderung Medienförderung sei. Das Gesetz
wird laut Morak nach drei Jahren evaluiert.
Der VP-FP-Antrag wurde unter Berücksichtung des
Abänderungsantrags mit den Stimmen der Koalitionsparteien
beschlossen. Dieser enthält neben den genannten Punkten vor allem
legistische Korrekturen und Klarstellungen. Zudem soll die für
Wochenzeitungen künftig geltende Fördervoraussetzung, mindestens
zwei Journalisten hauptberuflich zu beschäftigen, für das
Beobachtungsjahr 2003 nicht rückwirkend angewendet werden.
(Schluss)
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OTS0288 2003-11-27/18:29
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