• 27.11.2003, 13:20:39
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  • OTS0201 OTW0201

FP-Frank: Betriebskosten werden nach Neuvermessungen von Wohnungen nicht zurückerstattet!

Wien, 2003-11-27 (fpd) - Die mittlerweile "unendliche Geschichte" um
die Rückerstattung von Betriebskosten nach Neuvermessungen
kritisierte heute die Wiener FPÖ-LAbg. Henriette Frank im Rahmen der
Sitzung des Wiener Landtages. Mit ihrer Säumigkeit verweigert die
Wiener SPÖ den Mietern seit Jahren das Recht, dass ihre Mieten und
Betriebskosten entsprechend dem Gesetz angepasst werden. ****

Die FP-Abgeordnete verwies in diesem Zusammenhang auf die Vorschrift,
dass bei Bauten, die vor dem 1.1. 1985 errichtet wurden, die
Neuaufnahme der Maße aller Mietgegenstände notwendig sei. Sollte bei
der Neuvermessung ein anderes Ergebnis herauskommen, sei die
gesetzliche Verpflichtung gegeben mögliche Mieten sowie
Betriebskosten den Mietern rückzuerstatten.

"SP-Wohnbaustadtrat Werner Faymann und die Stadt Wien kommen jedoch
seit Jahren der gesetzlichen Pflicht zur Neuvermessung und
Rückerstattung nicht nach, stattdessen führen unkontrollierte
Erhaltungsarbeiten an Bauten von Wiener Wohnen zu Kostenexplosionen
und die Betriebskosten (Strom, Müll, Abwasser usw.) werden ständig
erhöht", kritisierte Frank.

Zudem, so Frank, hätten die Mieter ob der Nachlässigkeit der Stadt
Wien ohnehin keine Chance mehr den reell einbezahlten Wert der
Betriebskosten auch nach der Neuvermessung zurückzubekommen, da der
Anspruch auf Rückerstattung lediglich für die letzten 3 Jahre
bestehe. "Einmal mehr zeigt sich, wie den Wienerinnen und Wiener
seitens der Wiener SP-Stadtregierung das Geld aus der Tasche gezogen
wird. Mit sozialem Wohnbau hat das jedenfalls nichts mehr zu tun", so
die FP-Abgeordnete abschließend. (Schluss) lb

OTS0201    2003-11-27/13:20

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