- 27.11.2003, 10:41:13
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Schennach: Dringliche Anfrage zum Tierschutzgesetz
Vorliegendes Bundestierschutzgesetz wird im Bundesrat keine Mehrheit finden
Wien (OTS) In einer Dringlichen Anfrage des Fraktionsvorsitzenden der
Grünen im Bundesrat, Stefan Schennach, gemeinsam mit
dem SP-Fraktionsvorsitzenden Albrecht K. Konecny, an den
Bundeskanzler halten die beiden Bundesräte fest, dass keines der
zentralen Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens erfüllt wurde. "Es
gibt weder den Tierschutz als Zielbestimmung in der Verfassung, noch
die Einrichtung einer unabhängigen Tieranwaltschaft, noch eine
ideelle und finanzielle Förderung des Tierschutzes", kritisiert
Schennach.
"Dieser Gesetzesentwurf bedeutet eine Nivellierung nach unten. Einige
Bundesländer haben bereits bessere, tierfreundlichere Regelungen, die
nun de facto über Bord gekippt werden und ein Ende für die bereits
mühsam abgerungenen Tierschutzstandards bedeuten", so Schennach, der
sich nicht vorstellen kann, dass "ein so mangelhaftes Gesetz, das die
Bemühungen einiger Bundesländer geradezu karikiert, eine Mehrheit im
Bundesrat finden wird". Er verweist dabei auf das eklatanteste
Beispiel bei der Käfighaltung von Legehennen, dessen Verbot eine
zentrale Jahrzehnte alte Forderung aller TierschützerInnen ist.
"Beim Kapitel Nutztierhaltung kommt die klassische Klientelpolitik
der ÖVP einmal mehr zum Tragen. Weder ein Verbot von Hühnerbatterien
noch ein Verbot der Vollspaltenböden ist enthalten", so Schennach,
der eine gänzliche Überarbeitung dieses Gesetzes auf der Basis der
Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens fordert. "Die
UnterzeichnerInnen haben eindrucksvoll aufgezeigt, wie stark der
Gedanke des Tierschutzes in der Bevölkerung verankert ist. An diesen
Forderungen muss sich daher auch ein Bundestierschutzgesetz
orientieren, das diesen Namen verdienen soll", schließt Bundesrat
Schennach.
OTS0085 2003-11-27/10:41
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