- 27.11.2003, 09:09:16
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Spitäler erhalten 2004 mehr Geld von der sozialen Krankenversicherung
Hartinger: Zusätzliche Mittel müssen zur Qualitätsverbesserung genutzt werden
Wien (OTS) - Zur Sicherstellung der Pflege in Krankenanstalten
sind verfassungsrechtlich die Bundesländer verpflichtet. Die
Sozialversicherungsträger leisten jährlich pauschalierte Zahlungen
zur Finanzierung der (stationären und ambulanten) Behandlungen ihrer
Versicherten in den landesfondsfinanzierten (öffentlichen)
Krankenanstalten.
Dieses Pauschale ist gesetzlich festgelegt und wird jährlich in
dem Ausmaß aufgewertet, in dem sich die Beitragseinnahmen der
Krankenversicherungsträger verändern. In den letzten Jahren bewegte
sich die Beitragseinnahmensteigerung in Bereichen von unter 2%.
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 wurden der sozialen
Krankenversicherung ab 2004 neue Einnahmen erschlossen, wie etwa
durch die Harmonisierung der Beitragsätze von Arbeitern und
Angestellten; die Schaffung eines Zusatzbeitrages für die
Freizeitunfallversicherung, die Erhöhung des Beitragssatzes für
Pensionisten und die zusätzliche Anhebung der
Höchstbeitragsgrundlage. Dadurch kommt es im Jahr 2004
voraussichtlich zu einer außerordentlichen Steigerung der
Beitragseinnahmen der sozialen Krankenversicherung im Ausmaß von rund
6,1%.
"Etwa ein Drittel dieser Mehreinnahmen der sozialen
Krankenversicherung fließt auf Grund der gesetzlichen
Automatikregelung direkt an die Länder zur Finanzierung der
Krankenanstaltspflege" erläutert Beate Hartinger, die für
Krankenanstaltenverträge zuständige Geschäftsführerin im Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Angesichts der im kommenden Jahr anstehenden Neuverhandlungen über
die Krankenanstaltenfinanzierung sollten aus Sicht der
Sozialversicherung diese außerordentlichen Mehreinnahmen der Länder
insbesondere für Zwecke der Qualitätssicherung verwendet werden. Nach
den Bestimmungen des Staatsvertrages zwischen dem Bund und den
Ländern über die Krankenanstaltenfinanzierung können die Länder bis
zu 5% der Mittel der Landesfonds für Strukturreformen verwenden.
Bisher haben die Länder diese Reformmittel bei Weitem aber nicht voll
ausgeschöpft. Nach Ansicht von Hartinger sollten diese zusätzlichen
Mittel, die die Sozialversicherung nächstes Jahr an die Länder
überweist, zur Finanzierung dringend notwendiger Strukturreformen
verwendet werden.
OTS0025 2003-11-27/09:09
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