• 26.11.2003, 19:20:38
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SOZIALAUSSCHUSS LEGT GRUNDSTEIN FÜR REZEPTGEBÜHR-SENKUNG FÜR GENERIKA Versicherungsanstalten für Eisenbahnen und Bergbau zusammengelegt

Wien (PK) - Der Sozialausschuss des Nationalrats billigte heute
mit VP-FP-Mehrheit das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz
2003. Damit wird auch die gesetzliche Grundlage für eine Senkung
der Rezeptgebühr für wirkstoffidente Nachfolgeprodukte von
Medikamenten, so genannten Generika, geschaffen. Neben einer
Reihe weiterer Änderungen enthält das Gesetz außerdem
Bestimmungen über eine Zusammenlegung der
Sozialversicherungsanstalten für die Eisenbahner und den Bergbau
und sieht eine Verlängerung der in der letzten Legislaturperiode
eingeführten Deckelung der Verwaltungskosten bei den
Krankenversicherungsträgern vor.

Während die Vertreter der beiden Koalitionsparteien darauf
hinwiesen, dass die Gesetzesänderungen eine Reihe von
Verbesserungen für die Versicherten bewirkten, übte die
Opposition zum Teil scharfe Kritik am Gesetzentwurf. So äußerten
die Abgeordneten von SPÖ und Grünen die Befürchtung, dass sich
die Verlängerung der Verwaltungskostendeckelung negativ auf das
Service für die Versicherten auswirken wird. Kritik gab es
seitens der Opposition zudem an der ihrer Ansicht nach teilweise
extrem komplizierten Formulierung der Bestimmungen und an der
späten Vorlage zweier Abänderungsanträge zum Gesetz.

Konkret wird der Hauptverband der Sozialversicherungsträger durch
das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz beauftragt, für bestimmte
Gruppen von Heilmitteln, wie etwa wirkstoffidente
Nachfolgeprodukte, einen Abschlag von der Rezeptgebühr
festzusetzen. Damit kann die Rezeptgebühr in Hinkunft je nach Art
des verschriebenen Medikaments unterschiedlich hoch sein. Ferner
sollen Rundungsbestimmungen für die Rezeptgebühr auf 5 Cent der
Vereinfachung der Handhabung dienen.

Mittels eines von der Koalition heute vorgelegten
Abänderungsantrags zur Regierungsvorlage wurde darüber hinaus das
komplette von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat
präsentierte Maßnahmenpaket zur Senkung der Medikamentenkosten in
das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz integriert. Mit diesem
Maßnahmenpaket sollen die jährlichen Ausgabensteigerungen im
Arzneimittelbereich im Zeitraum 2003 bis 2006 bei drei bis vier
Prozent pro Jahr stabilisiert werden. Die Regierung rechnet mit
einem jährlichen Einsparungsvolumen von rund 120 Mill. €.

Konkret ist vorgesehen, das bisherige Heilmittelverzeichnis durch
einen neuen so genannten "Erstattungskodex" zu ersetzen, der in
drei Bereiche - einen grünen, einen gelben und einen roten -
unterteilt wird. Arzneimittel kommen dann in den grünen Bereich,
wenn sich Hersteller und Hauptverband auf einen "medizinisch und
ökonomisch vertretbaren Preis" einigen, für sie ist keine
spezielle chef- und kontrollärztliche Bewilligung vorgesehen. Der
gelbe Bereich ist für innovative und hochpreisige
Arzneispezialitäten reserviert, in den roten Bereich kommen -
zeitlich befristet - alle neu auf dem Markt befindlichen
Medikamente, für die eine Aufnahme in den Erstattungskodex
beantragt wurde. Sowohl für Medikamente im gelben als auch für
solche im roten Bereich ist der Erstattungspreis mit dem
ermittelten EU-Durchschnittspreis limitiert.

Für Medikamente im gelben Bereich des Erstattungskodex ist
außerdem weiterhin eine Bewilligung durch den chef- und
kontrollärztlichen Dienst vorgesehen, allerdings soll diese
Bewilligung künftig nicht mehr durch den Patienten eingeholt
werden müssen, sondern durch den Arzt selbst. Damit will man, wie
Gesundheitsstaatsekretär Reinhart Waneck in der heutigen Sitzung
festhielt, die Kommunikation zwischen behandelndem Arzt und
Chefarzt forcieren und gleichzeitig die Kontrolle verbessern.
Alle bisherigen Chefarzt-pflichtigen Medikamente kommen vorerst
in den roten Bereich des Erstattungskodex.

Liegt ein wirkstoffgleiches Nachfolgeprodukt für ein Medikament,
also ein Generikum vor, ist eine gestaffelte Preisreduktion für
das Originalprodukt vorgesehen. Für alle im Erstattungskodex
angeführten Arzneimittel, insbesondere auch für rezeptfreie
Produkte, ist grundsätzlich jegliche Werbung für VerbraucherInnen
untersagt.

Die Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und die
Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus werden laut
Gesetzentwurf zu einer "Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und
Bergbau" zusammengeführt. Durch die Fusionierung sollen Synergien
genutzt und die Effizienz gesteigert werden, heißt es dazu in den
erläuternden Bemerkungen. Man rechnet damit, dass man bis zum
Jahr 2007 durch natürliche Abgänge und einen unterstützenden
Sozialplan mit rund 10 % weniger Personal das Auslangen finden
wird; daraus ergibt sich ein Gesamteinsparungspotential bis 2007
im Ausmaß von rund 7,2 bis 8 Mill. €.

An weiteren Maßnahmen enthält das Sozialversicherungs-
Änderungsgesetz u.a. die Abstandnahme von der Einhebung der
ausständigen Beträge der Ambulanzgebühr, die Schaffung eines
Anspruchs auf Invaliditätspension auch bei originärer
Invalidität, die Einbeziehung der FunktionärInnen des Tiroler
Skilehrerverbandes in die Unfallversicherung nach dem ASVG, die
Berücksichtigung der Zeiten der Inanspruchnahme der
"Familienhospizkarenz" bei der Bemessungsgrundlage für das
Wochengeld, die Einräumung eines Mitspracherechtes der
Interessenvertretungen der Privatspitäler beim Großgeräteplan und
die Einbeziehung auch der kündbaren DienstnehmerInnen der BVA in
das B-KUVG.

Die beiden heute vorgelegten und bei der Abstimmung
mitberücksichtigen VP-FP-Abänderungsanträge enthalten nicht nur
die Regelungen zum Erstattungskodex, vielmehr werden damit auch
die Bestimmungen über die Verlängerung der Deckelung der
Verwaltungskosten in den Krankenversicherungsanstalten präzisiert
und die im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des ÖBB-
Dienstrechts stehenden sozialversicherungsrechtlichen Anpassungen
aus dem Gesetzentwurf herausgenommen. Gestrichen wurde auch jene
Passage, wonach ständige freie MitarbeiterInnen nach dem
Journalistengesetz künftig von der Pflichtversicherung
auszunehmen sind.

Sowohl seitens der SPÖ als auch seitens der Grünen wurde massive
Kritik an der späten Vorlage der Abänderungsanträge und an der
Gliederung der Regierungsvorlage in zwei Teile geübt.
Abgeordneter Karl Öllinger (G) sprach von einem "Pallawatsch",
den er auf die Kompetenzzersplitterung zwischen Sozialministerium
und Gesundheitsministerium zurückführt. Er forderte, dass in
Zukunft wieder eine einzige Stelle für das ASVG zuständig ist,
und wertete die bei der Erstellung des vorliegenden
Gesetzentwurfes gewählte Vorgangsweise als "legistisch schlicht
eine Katastrophe". Weiters bemängelte er, dass der neue
"Erstattungskodex" nicht in Begutachtung gegangen und wenige
Stunden vor dem Sozialausschuss "zum ersten Mal aufgetaucht" sei.
Ausschussvorsitzende Heidrun Silhavy (S) qualifizierte die
Tatsache, dass Firmen den Abänderungsantrag zum
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz offenbar vor der Opposition
erhalten hätten, als bezeichnend dafür, wie ÖVP und FPÖ den
Parlamentarismus handhabten.

Inhaltlich kritisierte SPÖ-Sozialsprecherin Silhavy die Betrauung
des Hauptverbandes der Sozialversicherungsverträger mit neuen
Aufgaben, obwohl dieser gemäß einem VfGH-Erkenntnis nicht
verfassungskonform eingerichtet sei. Bevor man dem Hauptverband
neue Aufgaben übertrage, solle das Gremium verfassungskonform
gemacht werden, forderte sie.

Zur vorgesehenen Abstandnahme von der weiteren Einhebung der
Ambulanzgebühr merkte Silhavy an, es wäre am einfachsten, die
Ambulanzgebühr rückwirkend abzuschaffen und die bereits
einbezahlten Vorschreibungen von Amts wegen rückzuerstatten. Ihre
Fraktionskollegin Barbara Prammer bemängelte vor allem die
weitere Deckelung des Verwaltungs- und Verrechnungsaufwandes der
Krankenversicherungsträger und äußerte in diesem Zusammenhang die
Befürchtung, dass sich dadurch das Service für die Versicherten
verschlechtern und die Kontrolle eingeschränkt wird.

Ähnlich argumentierte der Sozialsprecher der Grünen Karl
Öllinger. Was den Krankenversicherungen an
Einsparungsverpflichtungen zugemutet werde, sprenge jede
Dimension dessen, was sinnvoll sei, meinte er und erinnerte
daran, dass die Verwaltungskosten auf dem Stand von 1999
eingefroren seien. Öllinger fragt sich überdies, warum der
Hauptverband der Sozialversicherungsträger nicht in die
Einsparungsziele einbezogen wird. Seiner Darstellung nach haben
sich die Verwaltungskosten dort durch die Umstrukturierung um
über 800% erhöht.

Sowohl Öllinger als auch seine Fraktionskollegin Theresia
Haidlmayr zeigten sich weiters darüber empört, dass eine
Bestimmung, die die Ärzteschaft zur Qualitätskontrolle
verpflichtet, aus dem ASVG eliminiert wird. Die Ärzte seien in
der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zunächst säumig
gewesen und hätten dann eine Liste mit Qualitätsstandards
geliefert, die "ein Hohn ist", schilderte Öllinger. Nun reagiere
der Gesetzgeber darauf, indem er die Verpflichtung aus dem ASVG
herausnehme. Statt dessen dürften die Ärzte in Zukunft selbst
Standards festlegen und sich auch selbst kontrollieren, ohne dass
der Hauptverband oder die einzelnen Versicherungsträger mitreden
dürften. "Das kann es ja nicht sein!" sagte der Sozialsprecher
der Grünen.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) begrüßte dem gegenüber die im
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz enthaltenen Änderungen und
appellierte an die Opposition, den Blick auf das Ganze zu
richten. Die Koalition habe ein Paket vorgelegt, das nicht nur
eine Fülle von Veränderungen und Anpassungen im
Organisationsrecht bringe, sondern auch konkrete Fortschritte für
die betroffenen Versicherten.

Er sei auch nicht glücklich, über die knappe Übergabe des
Abänderungsantrags mit dem Heilmittel-Paket, sagte Tancsits,
letztendlich gehe es aber darum, Einsparungen für die
Versicherten im Ausmaß von 120 Mill. € pro Jahr zu erzielen.
Durch die Abschaffung der Chefarztpflicht in der bisherigen Form
entfalle künftig überdies eine "Schikane" für die Versicherten,
statt dessen komme es zu einer echten Mengenkontrolle. Besonders
positiv bewertete der Abgeordnete auch die Zusammenlegung der
Versicherungsanstalten der Eisenbahnen und des Bergbaus.

Zur Verlängerung der Verwaltungskostendeckelung hielt Tancsits
fest, es sei notwendig, die Spargesinnung der Krankenkassen
weiter einzumahnen. Ihm zufolge ist ohnehin klar festgehalten,
dass sowohl notwendige Investitionen im Servicebereich als auch
die zu erwartenden Mehrkosten durch die Kollektivvertragserhöhung
nicht von der Deckelung erfasst seien. Als sinnvoll wertete er es
außerdem, dass kleine Krankenkassen künftig nur noch einen
stellvertretenden Generaldirektor bestimmen dürfen.

Was das VfGH-Urteil zum Hauptverband betrifft, sei er einer
anderen Meinung als Abgeordnete Silhavy, erklärte Tancsits. Der
Verfassungsgerichtshof habe eine Sanierungsfrist vorgesehen, was
zur Folge habe, dass der Hauptverband bis zum 31.12. 2004 voll
handlungsfähig sei.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F) machte geltend, dass das
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz Einsparungen, Synergieeffekte
und eine Harmonisierung des Sozialversicherungsrechts bringe. Er
gebe zu, dass es sich um eine Fülle von zum Teil nicht leicht
durchblickbaren Änderungen handle, skizzierte er, man müsse aber
die positiven Auswirkungen sehen. Besonders verwies Dolinschek
auf die vorgesehenen Einsparungen im Arzneimittelbereich und die
Anhebung des Generika-Anteils an den verschriebenen
Arzneimitteln. Durch die Neuordnung der Chefarztpflicht ist ihm
zufolge nunmehr sichergestellt, dass der Hauptverband die Ärzte
und nicht die Patienten kontrolliere.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) sieht die Koalition mit dem
vorliegenden Gesetzespaket auf einem "guten Weg". So ist für ihn
mit der Konsolidierung der Medikamentenkosten etwas gelungen, was
jahrelang zur Diskussion gestanden sei. Durch die Reduktion der
Rezeptgebühr würden Generika auch für Verbraucher interessanter.
Außerdem habe man, so Donabauer, erstmals einen Weg gefunden, den
"peinlichen Prozess" der Chefarztgenehmigung zu ändern und durch
einen direkten Dialog zwischen Arzt und Hauptverband zu ersetzen.
Positiv wertete er auch die Zusammenlegung der
Versicherungsanstalten der Eisenbahnen und des Bergbaus.

Was die Kritik der Opposition an der späten Vorlage der
Abänderungsanträge anbelangt, sagte Donabauer, dies sei das
Schicksal von Abänderungsanträgen. Es sei immer schon so gewesen,
dass bis zum Schluss verhandelt werde. Ebenso nichts abgewinnen
kann er, wie er sagte, der Befürchtung der Opposition, die
Deckelung der Verwaltungskosten der Krankenversicherungen werde
das Service und die Leistungen für die Versicherten
beeinträchtigen. Er glaubt, dass die Einsparungsziele erreichbar
sind, noch dazu wo Pilotprojekte davon ausgenommen seien.

Auch Abgeordneter Maximilian Walch (F) verteidigte die späte
Vorlage der Abänderungsanträge und konstatierte, es sei keine
Schande, wenn man bis zuletzt Änderungen zugunsten der
Versicherten vornehme. Besonders begrüßt wurde von ihm die
Senkung der Medikamentenpreise. Seiner Ansicht nach hätten die
ehemaligen SPÖ-Sozialminister jahrzehntelang Zeit für
entsprechende Maßnahmen gehabt.

Sozialminister Herbert Haupt wies die Kritik an der
Unverständlichkeit mancher Bestimmungen zurück und versicherte
darüber hinaus, dass beim Projekt "Neukodifizierung des ASVG"
"das Ende des Tunnels schon mit Licht erfüllt ist". Man nähere
sich mit den Arbeiten dem Ende.

Die Festlegung von Qualitätskriterien für Ärzte fällt Haupt
zufolge in den Gesundheitsbereich, er werde es sich als
Konsumentenschutzminister aber nicht nehmen lassen, auf bestimmte
Standards und auf die Sicherung von Patientenrechten zu drängen,
meinte er. Für ihn sei es wichtig, dass sich die Ärzte nicht
allein kontrollierten, sondern auch ein Vertreter der
Patientenanwaltschaft in die Qualitätskontrolle eingebunden sein
wird. Den von der Ärztekammer vorgelegten Kriterienkatalog
wertete Haupt als fragwürdig, er gab allerdings zu bedenken, dass
viele vermeintliche Selbstverständlichkeiten in Arztpraxen
oftmals nicht selbstverständlich seien.

Was die Verlängerung der Verwaltungskostendeckelung betrifft,
wies Haupt darauf hin, dass jene Krankenversicherungsträger, die
die Einsparungsziele eingehalten haben, künftig die
Inflationsrate voll abgegolten bekommen.

Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck stimmte mit
Abgeordneter Haidlmayr in der kritischen Beurteilung des von der
Ärzteschaft vorgelegten Papiers überein und machte geltend, dass
dieses daher von der Gesundheitsministerin auch zurückgewiesen
worden sei. Warum die Verpflichtung zur Einhaltung von
Qualitätsstandards künftig im Ärztegesetz und nicht mehr im ASVG
verankert sein soll, begründete er damit, dass damit alle Ärzte
und nicht nur ein Teil der Ordinationen erfasst würden. Seiner
Auskunft nach ist auch sichergestellt, dass in die künftige
Festlegung von Qualitätsstandards Patientenvertreter eingebunden
sein werden.

In Bezug auf die Deckelung der Verwaltungskosten hielt Waneck
fest, fast alle Versicherungsanstalten hätten die Sparziele
übererfüllt, und zwar ohne Qualitätsverlust. Sie könnten daher in
Zukunft mit einer vollen Inflationsabgeltung rechnen.

In Zusammenhang mit der geplanten Senkung der Medikamentenkosten
erinnerte Waneck daran, dass die Ausgaben für Medikamente in den
90er Jahren pro Jahr um 9 % gestiegen seien und in den Jahren
2000, 2001 und 2002 eine Halbierung der Steigerung auf 5 %
erreicht werden konnte. Für heuer zeichne sich allerdings wieder
eine Kostenerhöhung um etwa 8 % ab, schilderte er, weshalb
neuerliche Maßnahmen zur Kosteneindämmung notwendig seien. Er
gebe zu, dass das neue Gesetz kompliziert sei, sagte Waneck, aber
es sei weit weniger kompliziert als die geltenden gesetzlichen
Bestimmungen.

Bei der Abstimmung wurde das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz
unter Berücksichtigung der beiden Abänderungsanträge mit VP-FP-
Mehrheit beschlossen. Ebenfalls mit VP-FP-Mehrheit wurde eine
Ausschussfeststellung zur Deckelung des Verwaltungsaufwandes bei
den Sozialversicherungsträgern angenommen.

Mitverhandelt mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz wurden
ein Antrag der SPÖ, eine Petition und eine Bürgerinitiative zum
Thema Pensionsreform, die allesamt bereits im Zuge der
Verhandlungen über die letzte Pensionsreform eingebracht worden
waren. Die SPÖ spricht sich dabei für ein einheitliches
Pensionssystem für alle ÖsterreicherInnen aus, das dauerhaft
garantiert, dass nach 45 Jahren und einem Pensionsalter von
65 Jahren 80 % des Nettogehaltes als Pension zustehen.

Die Beratungen über alle drei Verhandlungsgegenstände wurden auf
Antrag von Abgeordnetem Walter Tancsits mit den Stimmen der
beiden Koalitionsparteien vertagt. Zuvor hatte Abgeordneter Franz
Riepl (S) darauf aufmerksam gemacht, dass einige Punkte der von
mehreren FPÖ-Abgeordneten unterstützten Petition noch nicht
erledigt seien. Insbesondere nannte er verträgliche
Übergangsregelungen und die Durchführung einer Volksabstimmung
über die Pensionsreform.

FPÖ-Sozialsprecher Sigisbert Dolinschek stellte hingegen fest,
dass wesentliche Punkte der Petition in die letzte Pensionsreform
eingeflossen seien und andere Punkte bei der anstehenden
Harmonisierung des Pensionsrechts mitberücksichtigt würden. Eine
Volksabstimmung kann ihm zufolge auch später noch durchgeführt
werden.

Abgeordneter Karl Dobnigg (S) kritisierte die geringe
Pensionserhöhung im kommenden Jahr und erinnerte daran, dass die
Regierung vor der Wahl allen Pensionisten eine
Inflationsabgeltung versprochen habe. (Fortsetzung)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
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OTS0309    2003-11-26/19:20

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPA

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