• 26.11.2003, 17:36:37
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Kukacka: Vorstand betont Dringlichkeit der ÖBB Reform!

Reithofer sieht ausreichende Einflussmöglichkeit des Aufsichtsrates in der Holding auf die operativen Unternehmen

Wien, 26. November 2003 (OTS) Die Dringlichkeit der ÖBB Reform und
deren betriebswirtschaftliche Notwendigkeit bestätigte der
stellvertretende Vorstandsdirektor der ÖBB Dr. Wolfgang Reithofer im
Ausschuss der Parlaments, erklärte heute, Mittwoch, Staatssekretär
Mag. Helmut Kukacka. Die Dringlichkeit der Reform skizzierte
Reithofer mit einem drastischen Vergleich: Die ÖBB sei derzeit noch
ähnlich einer Kolchose strukturiert, das Unternehmen sei derzeit
noch ein großes Konglomerat und habe zu wenig Transparenz. Dies
zeige auch die derzeitige Diskussion, bei der es von Kraftwerken
über Personenverkehr und Baugesellschaften um viele wirtschaftliche
Teilbereiche gehe. Die Zerteilung in überschaubare Teilbereiche gebe
mehr Möglichkeiten zu wichtigen und notwendigen
Strukturentwicklungen. ****

Auch die Gründung von Aktiengesellschaften begrüßte Reithofer. Es
gebe genug Einflussmöglichkeit des Aufsichtsrates in der Holding
auf die operativen Unternehmen. Die Gestaltung der AG´s signalisiere
die Selbstständigkeit und die unterschiedlichen wirtschaftlichen
Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen. „Sonst mache die Teilung
keinen Sinn, sonst können wir alles so belassen wie es ist“,
zitierte Kukacka Reithofer.

Wenn die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen sind, seien
maximal 5 Prozent des Weges zurückgelegt, der Grossteil der Aufgaben
komme dann dem Vorstand zu, der Konzepte entwickeln müsse, so
Kukacka. Den §2 des Bundesbahngesetzes, der derzeit die automatische
Verlustabdeckung des Bundes festlegt und der im Zuge der Reform
abgeschafft wird, bezeichnete Reithofer als „ein pouvoir für den
Vorstand, Geld für die Infrastruktur auszugeben“. Durch die
Streichung des §2 gebe es die Möglichkeit, tatsächliche
Kostenvorteile im Infrastrukturausbau zu erzielen.

OTS0301    2003-11-26/17:36

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SVT

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