• 26.11.2003, 16:34:16
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HAUBNER: BERUFSSPORTGESETZ AUF EINEM GUTEN WEG

Das Berufssportgesetz ist ein zukunftsweisender Schritt für den
österreichischen Sport

Wien, 26. November 2003 (ÖVP-PK) "Endlich wird dem Berufssport die
notwendige Stellung in der Gesellschaft verschafft". Mit diesen
Worten kommentierte ÖVP-Sportsprecher Abg. Peter Haubner die heutige
Sitzung des Sportausschusses. Der Fahrplan zur parlamentarischen
Behandlung des Entwurfes zum Bundessportgesetz dürfte eingehalten
werden. "Eine Beschlussfassung des Nationalrates im März 2004 scheint
möglich", meinte Haubner, der sich jetzt noch eine weitere rasche
Behandlung des Gesetzes wünscht.

Ein besonderes Augenmerk legt Peter Haubner auf die Gleichstellung
von Einzel- und Mannschaftssportler sowie der Gewährleistung der
Rechtssicherheit für Sportler und Vereine. "Die Bedeutung des Sportes
als gesellschaftspolitischer Faktor wurde bisher massiv unterschätzt.
Als Folge wurden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den
Berufssport vernachlässigt. Ein Zustand der sich mit diesem Gesetz
ändern wird".

Im Hinblick auf die bisherige Entwicklung der Berufssportmaterie
findet Haubner vor allem für die BSO und die Sportunion Österreich
lobende Worte: "Die Einbeziehung von vielen Experten aus dem Sport-,
Rechts- und Wirtschaftsbereich hat zu einem Entwurf geführt, der den
Bedürfnissen des österreichischen Sportes Rechnung trägt." Für die
Zukunft wünscht er sich, dass die Experten aus der BSO und der
Dachverbände vermehrt in sportliche Entscheidungsprozesse eingebunden
werden.

Am Rande des Sportausschusses wurde auch die Rad-WM 2006 in
Salzburg thematisiert. Die Gespräche zwischen dem Land Salzburg und
dem Bund sind bereits voll im Gange und auf Anfrage von Haubner wurde
von Seiten des Staatssekretariats volle Unterstützung auch bei der
Finanzierung dieser Veranstaltung zu gesagt. Dies ist ein weiterer
Impuls für die Festigung des Rufes Österreichs als Land des Sportes.
(Schluss)

OTS0290    2003-11-26/16:34

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK

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