- 26.11.2003, 11:47:26
- /
- OTS0148 OTW0148
König: Einweihung des Mahnmals für die Kinder vom Spiegelgrund
Antrag der Jungen ÖVP von 1998 wird umgesetzt
Wien (26. November 2003) - "Es ist erfreulich, dass nach über
5-jähriger Vorbereitung nun am Freitag das Mahnmal für die Kinder vom
Spiegelgrund feierlich eingeweiht werden kann", so Manuela König,
Bezirksobfrau der Jungen ÖVP Penzing. "Damit wird ein Antrag der
Jungen ÖVP Penzing aus dem Jahr 1998 nun endlich umgesetzt."
Am 5. Mai 1998 hatte die Junge ÖVP Penzing mit einer 24-stündigen
Mahnwache vor den Toren Steinhofs das Gedenken an die "Kinder vom
Spiegelgrund", die jüngsten Opfer der Nazis, wach halten wollen. In
der Folge wurden in der Bezirksvertretung vier Anträge gestellt, die
dieses Gedenken garantieren sollten:
1) Die sofortige Bestattung der sterblichen Überreste der Opfer vom
Spiegelgrund
2) Die Benennung des Platzes vor dem Eingang Steinhof in "Kinder vom
Spiegelgrund"-Platz
3) Die Errichtung eines würdigen Denkmals für die Opfer vom
Spiegelgrund auf diesem Platz
4) Eine Informationskampagne über die Gräueltaten der
Nationalsozialisten in Penzing an den Schulen des 14. Bezirks
Der damalige Bezirksobmann und heutige Landesobmann der Jungen ÖVP
Wien, BezR Markus Kroiher, freut sich, dass praktisch alle
Forderungen über alle Parteigrenzen hinweg beschlossen werden
konnten: "Penzing zeigt mit dem Mahnmal für die Kinder vom
Spiegelgrund, dass Vergangenheitsbewältigung im 14. Bezirk mehr als
ein Schlagwort ist."
Die Junge ÖVP Penzing verzichtet am Freitag bewusst auf einen
parteipolitischen Auftritt bei der Einweihung des Mahnmals. Bei der
Vorbereitung der Feierlichkeiten war ganz bewusst beschlossen worden,
der Parteipolitik keinen Spielraum einzuräumen. "Die Einweihung des
Mahnmals soll ausschließlich dem Gedenken an die Opfer vom
Spiegelgrund und der mahnenden Erinnerung an die Gräueltaten im
Dritten Reich gewidmet sein. Und bei diesem Thema hat Parteipolitik
nichts zu suchen", so König abschließend. (Schluss)
OTS0148 2003-11-26/11:47
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NVW






