• 25.11.2003, 14:58:05
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Böhmdorfer bringt strafrechtliche Änderungen im Bereich des "Sozialbetrugs" ein

Wien (OTS) Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer wird dieser Tage
einen Vorhabensbericht betreffend strafrechtliche Maßnahmen zur
Bekämpfung von "Sozialversicherungsbetrug" in den Ministerrat
einbringen. Die zuständigen Beamten des Justizministeriums haben in
den letzten Monaten Vorschläge zu Maßnahmen gegen so genannten
"Sozialbetrug" geprüft, wo allfällige strafrechtliche Maßnahmen zur
Bekämpfung von Sozialbetrug ansetzen sollten. Dabei hat sich gezeigt,
dass insbesondere eine Erfassung dubioser Praktiken bei der Anmeldung
von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung durch Scheinfirmen sinnvoll
erscheint. Vor allem in der Baubranche gibt es viele "schwarze
Schafe", die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zwar durchaus korrekt
zur Sozialversicherung anmelden, von Beginn an aber beabsichtigen,
die Versicherungsträger um die anfallenden
Sozialversicherungsbeiträge zu "prellen".

"Eine Verfolgung derartiger Verhaltensweisen als Betrug iSd §
146ff StGB kommt wegen des Kontrahierungszwangs der
Sozialversicherungsträger in der Regel nicht in Betracht", sagt
Bundesminister Dr. Böhmdorfer. "Im ASVG gibt es zwar eine
Strafbestimmung, mit welcher Verstöße bei der Einbehaltung und
Einzahlung von Arbeitnehmerbeiträgen geahndet werden können, die
Bestimmung greift bei der Erfassung dubioser Scheinfirmen jedoch
meist zu kurz. Nunmehr soll eine gerichtliche Strafbestimmung
geschaffen werden, mit der gezielt gegen derartige Malversationen
vorgegangen werden kann." Im Justizministerium wird in den nächsten
Wochen ein entsprechender Ministerialentwurf ausgearbeitet, der
voraussichtlich noch vor Weihnachten zur allgemeinen Begutachtung
ausgesandt werden soll.

OTS0236    2003-11-25/14:58

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NJU

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