- 25.11.2003, 11:04:58
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Frad: Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen nicht allein Aufgabe der Ärzte
Hauptverbands-Präsident Frad fordert unabhängige Erstellung und Kontrolle von Qualitätsstandards im Gesundheitswesen
Wien (OTS) - Eine von Ärztekammer und Sozialversicherung
unabhängige Qualitätssicherung, fordert der Präsident des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger Herwig
Frad, angesichts des Beginns der parlamentarischen Beratungen zur 61.
ASVG-Novelle und zum Ärztegesetz.
Entsprechende Qualitätsstandards für Ärzte - insbesondere für
niedergelassene Vertragsärzte - sind ehestens zu erstellen und
ständig zu evaluieren.
Frad: "Es kann nicht sein, dass sich die Ärztekammer mit der
Gründung eines Vereins zur Qualitätssicherung selbst kontrolliert und
so für Millionen Krankenversicherte und damit für alle Patienten ein
wichtiges Anliegen quasi in den Händen eines Vereines liegt".
Tatsache ist, dass der Gesetzgeber bereits im § 343 Absatz 5 ASVG
regelmäßige Qualitätskontrollen von Arztpraxen mit entsprechenden
Sanktionen beschlossen hat, die entsprechende Gesetzespassage aber
bisher deswegen noch nicht in Kraft getreten ist, weil die
Ärztekammer seit 1. Juli 2002 nicht in der Lage ist, entsprechende
Qualitätsstandards auszuarbeiten.
Frad: "Der Hauptverband und das Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen warten bereits seit über einem Jahr auf die Vorlage der
von der Ärztekammer zu erstellenden Qualitätsstandards."
Stattdessen sollen nun die Qualitäts-Richtlinien für niedergelassene
Ärzte nach den Vorstellungen der Ärztekammer von einem Verein
erstellt und in einer Novelle zum Ärztegesetz geregelt werden.
Frad: "Es ist völlig verfehlt, die Qualitätssicherung in Arztpraxen
nur allein der Ärztekammer zu überlassen".
Die enormen Herausforderungen im Gesundheitswesen durch den
medizinisch - technischen Fortschritt und die demografische
Entwicklung werden wir nur durch mehr Wettbewerb aller
Leistungsanbieter und unabhängige Kontrolle bewältigen können. Gerade
weil medizinische Leistungen für den Einzelnen sehr wichtige
Dienstleistungen sind, müssen sie auch und nicht zuletzt aus der
Sicht der Patienten beurteilt werden.
Eine Bevorzugung des Ärztestandes in der Gesetzgebung ist in der
heutigen Zeit weder zeitgemäß noch sinnvoll. Versicherte und
Patienten müssen viel mehr als Hauptbetroffene im Mittelpunkt aller
gesundheitspolitischen Initiativen stehen. Die Bundesregierung ist
daher gut beraten sich an ihr eigenes Regierungsprogramm aus dem
Jahre 2003 zu halten: "Die Förderung eines partnerschaftlichen
Verhältnisses zwischen Patienten und Leistungsanbietern soll durch
Verstärkung der Patientenrechte, Mitverantwortung und Mitbestimmung
des Patienten erreicht werden", schloss Frad.
OTS0094 2003-11-25/11:04
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