- 21.11.2003, 13:37:42
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Zu viele Sachwalterschaften in Lainz
VSP fordert Ausbau anderer Hilfsangebote für Heimbewohner
Wien (OTS) - In der gestrigen Pressekonferenz hat Pflegeombudsmann
Dr. Werner Vogt aufgezeigt, dass bereits bei 38 Prozent aller
Bewohner des Geriatriezentrums am Wienerwald (GZW) die bürgerlichen
Rechte eingeschränkt sind. Sie haben zur Erledigung einer oder
mehrerer Angelegenheiten einen Sachwalter zur Seite gestellt
bekommen. Dr. Vogt kreidet auch an, dass nur wenig oder mangelhafter
Kontakt zwischen den Sachwaltern und Betroffenen besteht, wenn
Rechtsanwälte zu Sachwaltern bestellt sind.
Dazu Dr. Peter Schlaffer vom Verein für Sachwalterschaft und
Patientenanwaltschaft (VSP): "Es schmerzt uns, wenn ein Sachwalter
bestellt wird und wir erfahren, dass kein persönlicher Kontakt
besteht. Unsere Arbeit orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe,
die explizit den Kontakt zum Betroffenen vorsieht." Die Mitarbeiter
des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft sind für
ca. 6 Prozent aller Sachwalterschaften des GZW bestellt. Nur aus der
persönlichen Auseinandersetzung mit den Wünschen und Bedürfnissen des
Heimbewohners kann der Sachwalter die richtigen Handlungen setzen.
Wie wichtig diese persönliche Unterstützung und gesetzliche
Vertretung sein können, hat unser ehrenamtlicher Mitarbeiter Harald
Haas gezeigt, indem er unnachgiebig die Interessen seiner Klientin im
GZW vertreten hat.
Mehr Sozialarbeiter für Lainz
Heimbewohner brauchen eine besondere Unterstützung, aber nicht
immer von einem Sachwalter! Besondere Schwierigkeiten ergeben sich
derzeit vor allem bei Fragen der Bezahlung der Heimkosten, der
Antragstellung auf Leistungen wie Pflegegeld und Ausgleichszulagen,
der Bezahlung von Zusatzleistungen für Besuchsdienste, bzw. der
Taschengeldverwaltung. Dr. Peter Schlaffer: "All dies sind
Angelegenheiten, die auch ohne Sachwalter geregelt werden sollten.
Geeignete Alternativen müssen künftig mehr genutzt werden. Zu häufig
werden die bürgerlichen Rechte durch eine Sachwalterbestellung
eingeschränkt, obwohl der Gesetzgeber die 'Sachwalterschaft' nur als
allerletzte Möglichkeit vorgesehen hat." Dabei wäre das Ziel, diese
Angelegenheiten nicht beschränkend (wie bei einer
Sachwalterschaftsbestellung), sondern mit Hilfe eines Sozialarbeiters
zu regeln. Weitere Abhilfe könnte auch die Erstellung einer
Vorsorgevollmacht bzw. die Einbeziehung von Vertrauenspersonen
bieten, die im kommenden Heimvertragsgesetz vorgesehen sind. Die
Forderung nach mehr Sozialarbeitern für die Geriatriezentren wird
daher vom Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft voll
und ganz unterstützt. Dr. Peter Schlaffer unterstreicht: "Es kann
nicht sein, dass wegen der Bezahlung offener Frisörrechnungen ein
Sachwalter bestellt werden muss."
Hintergrundinformation
SW-Verfahren in Österreich - Forschungsergebnisse
Jahrelang konnte in den Statistiken beobachtet werden, dass die
Anzahl der Sachwalterbestellungsverfahren seit Beginn der 90er Jahre
rasant anstieg. Die genauen Ursachen waren durch fehlende
Forschungsergebnisse unbekannt. Auch der Anstieg der Gesamtzahlen der
bestellten Sachwalterschaften ist besorgniserregend. Im Zuge der
Diskussion um eine Reform des Sachwalterrechtes hat das
Justizministerium ein vom Jubiläumsfonds der Nationalbank
finanziertes Forschungsprojekt beim Institut für Rechts- und
Kriminalsoziologie (IRKS) in Auftrag gegeben. Das IRKS geht nach der
Erhebung davon aus, dass die rund 8000 Verfahren in Österreich im
Jahr 2001 fast durchwegs mit der Bestellung eines Sachwalters (ca.
7450) enden. Angeregt werden Verfahren zu zwei Drittel für Menschen,
die das 60. Lebensjahr überschritten haben. Im Hintergrund dieser
Anregungen sind wieder zu zwei Drittel verschiedene Institutionen
(von der Betreuungseinrichtung bis hin zu Behörden) auszumachen. Die
erhobenen Daten über persönliche Lebensumstände machen deutlich, dass
Sachwalterschaft beginnt, sich zunehmend als begleitende Hilfe für
SeniorInnen zu etablieren. Mehr als die Hälfte der Betroffenen wohnt
zur Zeit der Verfahrenseinleitung in einer Institution. Die
Anregungen auf Sachwalterschaft geschehen in zwei Drittel aller Fälle
durch eine Institution. Psychische Erkrankung im engeren Sinn und
geistige Behinderung treten bei den Anregungsgründen in den
Hintergrund. Bei all diesen Entwicklungen sind die regionalen
Unterschiede zum Teil beachtlich. Im Detail:
~
* Die Hauptgruppe jener Personen, für die ein Sachwalterverfahren
angeregt wird, ist über 70 Jahre alt (37% der Verfahren werden
für über 80-jährige Personen angeregt, 20% für die Altersgruppe
zwischen 70 und 79 Jahren, rund 8% für die Altersgruppe zwischen
60 und 69 Jahren).
* Zwei Drittel der Personen, für die ein Sachwalterschaftsverfahren
eröffnet wird, sind über 60 Jahre alt, nur etwa ein Viertel (27%)
ist jünger als 50! Dies zeigt einen unerwarteten Einsatz eines
Instruments auf, das für psychisch kranke und geistig behinderte
Personen im engeren Sinn gedacht war.
* Zu zwei Drittel handelt es sich um alleinstehende Personen. Etwa
10% der Betroffenen haben keinen Kontakt zu Bezugspersonen. 60%
aller Verfahrensbetroffenen sind Frauen.
* Alter und Altersfolgen werden in 51 % als Anlass für die
Verfahrensanregung genannt.
* In einem Drittel aller Fälle sollen umfassende
Handlungserfordernisse durch die Sachwalter gewährleistet werden:
sowohl finanzielle Angelegenheiten als auch Fragen der
rechtlichen Vertretung und der Betreuungssituation. Es entsteht
der Eindruck, dass es sich um die Bewältigung von Lebensproblemen
unter den Bedingungen knapper Mittel handelt, die nach
Sachwalterschaft rufen lassen.
* In fast der Hälfte aller angeregten Verfahren erfolgt die
Bestellung eines Sachwalters für alle Angelegenheiten (dies
entspricht 62 % aller Bestellungen), in einem Viertel der Fälle
für einen Kreis von Angelegenheiten. 8% der Betroffenen sterben
während des Verfahrens. In 18% werden die Verfahren ohne
Bestellung eines Sachwalters eingestellt.
* Die regionalen Unterschiede sind groß, und zu einem hohen Grad
entsprechen sie dem allgemeinen demographischen Ungleichgewicht.
Der höhere Anteil an Personen über 70 Jahre im Osten Österreichs
bildet sich in den SW-Verfahren ab: Das Alter ist zu einem weit
höheren Prozentsatz als im österreichischen Durchschnitt der
auslösende Anlass.
~
Somit ist auch empirisch nachgewiesen, dass Sachwalterschaft von
einer Maßnahme, die für psychische Krankheit im engeren Sinn und
geistige Behinderung gedacht war, zu einer geworden ist, die primär
für altersspezifisch erkrankte Personen zum Einsatz kommt.
OTS0195 2003-11-21/13:37
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