- 21.11.2003, 13:02:23
- /
- OTS0182 OTW0182
Matznetter zur Steuerfall Grasser: Gang zur Staatsanwaltschaft ist Notwehr der Opposition
Normaler Weg wäre Untersuchungsausschuss - in Österreich nicht möglich, da Regierungsmehrheit dies ablehnte
Wien (SK) Die SPÖ schickte eine neue Sachverhaltsdarstellung
an die Staatsanwaltschaft, um die Rolle von Staatssekretär Finz in
der Homepage-Affaire von Finanzminister Grasser darzulegen,
berichtete SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter Freitag in einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Es
gehe dabei um die Frage, wie weit die Behördenleitung auf die
Entscheidung der Behörde in der Causa Grasser Einfluss genommen hat,
so Matznetter. Bisher sei nur eine Sachverhaltsdarstellung
eingebracht worden, ob Grasser generell steuerpflichtig ist. "Mir
wäre es hundertmal lieber, wir würden diesen Sachverhalt in einem
Untersuchungsausschuss klären, als mühsam den Weg der Justiz zu
gehen", so Matznetter. ****
"Der Sachverhalt, ob Grasser nun seiner Steuerpflicht
nachgekommen ist oder nicht, würde normalerweise im Parlament, in
einem Untersuchungsausschuss geklärt. Wenn es jetzt den Weg der
Justiz geht, dann ist das fast eine Notwehr der Opposition, weil man
in Österreich keinen Untersuchungsausschuss einrichten kann, weil die
Regierungsmehrheit dies wiederholt ablehnte", so Matznetter. Der Gang
zum Staatsanwalt sei ein Aufschrei der Opposition, es sei die letzte
Instanz, damit überhaupt ermittelt wird und nicht reine Willkür
stattfinde, so der SPÖ-Budgetsprecher. Wenn bei einem
Untersuchungsausschuss dann nichts herauskomme, dann ist es auch gut,
und wenn was rauskommt, dann "wird wohl die politische Reinheit
ausreichen, dass die betroffene Person Konsequenzen zieht", ist
Matznetter überzeugt.
Der SPÖ-Budgetsprecher wies in der Causa Sozialfonds des
Finanzministers darauf hin, dass seiner Ansicht nach Grasser in jedem
Fall steuerpflichtig ist. "Bis heute ist kein Sozialfonds gegründet.
Es existiert nur ein Treuhandkonto bei der Notariatsbank, das
ausschließlich Grasser als Treugeber zuzurechnen ist", so Matznetter.
Grasser sei deshalb schenkungssteuerpflichtig. Als juristischen
Begriff gebe es einen "Sozialfonds in Gründung" nicht. Entweder er
sei gegründet oder nicht. Wenn nicht so könne man nicht auf ihn
verweisen und damit der Steuerpflicht entgehen.
Sollte es sich bei den Mitteln nicht um Schenkungen, sondern um
Vortragshonorare handeln, dann sei Grasser umsatz- und
einkommenssteuerpflichtig, so Matznetter. Zudem müsse der
Fondserrichter ein Vermögen widmen, und dies habe zum Zeitpunkt der
Fondsgründung zu existieren. Der Fondserrichter könne auch keinen
Fonds für Beträge Dritter errichten, das heißt, er könne nicht auf
Geld warten, das jemand andere für ihn einzahlt, sondern müsse das
Geld selbst zur Verfügung stellen.
Matznetter sieht durch die Causa Grasser das Ansehen der
Finanzbehörde in Gefahr. "Eine lückenlose Aufklärung muss das Ziel
sein", so der SPÖ-Politiker. "Die Steuerzahler müssen sich darauf
verlassen können, dass alle Steuerfälle von den Behörden korrekt und
objektiv gleich behandelt werden. Wenn nur der geringste Zweifel
einer Ungleichbehandlung besteht, muss lückenlos aufgeklärt werden",
unterstrich der SPÖ-Budgetsprecher. Das Ansehen der Behörde stehe auf
dem Spiel. Es gehe immerhin um das Vertrauen der Bevölkerung in die
Finanzverwaltung, deren Ruf seit Jahrzehnten sehr gut sei. "Das
Ansehen der Finanzbehörden zu bewahren, muss oberstes Prinzip des
Finanzministers sein - unabhängig davon, ob es um seinen persönlichen
Steuerfall geht", schloss Matznetter. (Schluss) ns
OTS0182 2003-11-21/13:02
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SPK






