• 21.11.2003, 10:58:25
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  • OTS0097 OTW0097

Trammer: Generaloberin Staudinger ist nach Zeugeneinvernahme rücktrittsreif!

Pittermann ahnungslos - aus KAV-Kreisen nicht informiert; Menschenunwürdige Zustände im GZW von Staudinger "schöngeredet"

Wien, 2003-11-21 (fpd)- Als rücktrittsreif bezeichnete heute die
freiheitliche Gemeinderätin Heike Trammer die Generaloberin im Wiener
Krankenanstaltenverbund (KAV), Charlotte Staudinger, nach jüngsten
Zeugenaussagen. Ihr sei "völlige Unfähigkeit und Versagen in ihrem
Verantwortungsbereich" vorzuwerfen. Staudinger stehe immer wieder im
Mittelpunkt der Kritik, um sich für Mißstände im KAV öffentlich zu
entschuldigen, zuletzt 1995, dann 2001 und jetzt 2003, so Trammer.
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Ein klassisches Versagen Staudingers als Führungskraft sieht Trammer
in der Tatsache, daß Staudinger ihre Verantwortung nach "unten"
abschiebt, indem sie in ihrer Befragung Pflegemängel und eine
Verletzung der Sorgfaltspflicht und damit auch einen Verstoß gegen
das Krankenpflegegesetz zugibt, aber allein das Pflegepersonal dafür
verantwortlich macht. Trammer hält dies für eine bodenlose
Ungeheuerlichkeit, da das chronisch unterbesetzte Pflegepersonal
Übermenschliches leisten müsse.

Nach eigenen Angaben habe sich Staudinger mehrfach von den
Verhältnissen im GZW und in den Krankenanstalten überzeugt und war
sich über die angespannte Personalsituation im klaren. Es werde eine
Personalbedarfsplanung durchgeführt, allerdings werden Krankenstände
laut Aussage Staudingers nur durch Anordnungen von Überstunden in der
Geriatrie kompensiert. Berichte habe sie nach eigenen Angaben keine
gemacht, auch nicht an die verantwortliche Stadträtin Pittermann.

Daß Staudinger von " Versorgung der Heimbewohner" und nicht von einem
angenehmen Lebensabend in den Geriatriezentren spricht, ist
bezeichnend für die GO, für die die Achtung der Menschenwürde
scheinbar ein Fremdwort ist, meint Trammer.

Skandalös erachtet Trammer auch die Meinung Staudingers, daß keine
Verletzung der EMRK nach Art.3 vorliege. Obwohl der Bericht der MA
47- Behödliche Aufsicht und Qualitätssicherung eindeutig Rückschlüsse
auf menschenunwürdige Zustände zulasse, wie etwa, daß Heimbewohner um
15.oo im Bett liegen mußten, unsaubere Kleidung, ungepflegte Haut,
ungekürzte, schmutzige Fingernägel... 8-Bett- Zimmer ohne
Privatsphäre, keine persönlichen Sachen, Verwendung von
Inkontinenzprodukten, obwohl keine Inkontinenz vorliegt. All dies
stellt für Trammer eine Verletzung der Bundesverfassung im Sinne der
EMKR dar.

Das Qualitätsmanagement der Generaloberin habe jedenfalls
hoffnungslos versagt. Ihre Ablöse sei dringend erforderlich , um
weiteren Schaden von Patienten und Mitarbeitern zu verhindern,
forderte Trammer. (Schluß) HV nnnn

Rückfragehinweis: FP-Wien 4000/81794

OTS0097    2003-11-21/10:58

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