• 20.11.2003, 10:49:03
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ARBÖ: Schikane Führerscheinverlängerung bei Augenfehler

Wien (OTS) - Dagmar R. leidet an einem nicht behebbaren
Augenfehler. Aus diesem Grund muss sie sich alle fünf Jahre
fristgerecht einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen, damit ihr
Führerschein erneut verlängert wird. Eine Prozedur, die viel Geld,
Zeit und Nerven kostet, so der ARBÖ.

Das Abenteuer Führerschein begann für Dagmar R. im November 1994,
berichtet ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl. Ausgerüstet mit dem
Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung, einer
Bundesstempelmarke zu damals noch ATS 120,- (EUR 8,72) und einem
augenärztlichen Befund (der sie rund ATS 800,- / EUR 58,14 gekostet
hat) wurde sie beim Verkehrsamt vorstellig. Rund ein Monat später
erhielt sie eine Ladung zur amtsärztlichen Untersuchung - gemeinsam
mit dem Zahlschein über ATS 650,- / EUR 47,24 und dem Hinweis, die
Ladung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und den Einzahlungsbeleg
zur Untersuchung mitzubringen. "Ohne Einzahlungsbeweis gäbe es keine
amtsärztliche Untersuchung! Nach Freigabe durch den Amtsarzt konnte
sie neun Tage später den neuverlängerten Führerschein abholen", so
Hirtl.

Doch Dagmar R. hatte Glück, der Amtsarzt gab das OK. Kostenaufwand
für den neuen Führerschein: drei Mal ATS 180,- / EUR 13,08 und ein
Mal ATS 50,- / EUR 3,63 in Bundesstempelmarken. Summa summarum kostet
sie die Verlängerung jedes Mal ATS 2.160,- / EUR 156,97. Hinzu kommen
da noch die Kosten für zwei neue Passfotos.

"Doch es sind nicht nur die Kosten allein: Die Befristung der
Lenkberechtigung wird immer nur vom Zeitpunkt der amtsärztlichen
Untersuchung ausgehend für fünf Jahre erteilt und nicht vom
erstmaligen Ausstellungsdatum aus. "Dadurch gehen somit immer ein
paar Monate der Gültigkeit verloren", kritisiert der
ARBÖ-Behindertenberater.

Der Status Quo bei der Führerscheinverlängerung

Laut Verkehrsamt erhält jeder Besitzer einer befristeten
Lenkberechtigung drei Monate vor Ablauf der Frist ein Schreiben, das
an die Fallfrist erinnert. Wird eine Fristverlängerung gewünscht,
muss bei der Behörde ein Führerscheinantrag eingebracht werden.
Dieser kann u.a. über das Internet heruntergeladen werden:
www.help.gv.at, "Führerschein", "Duplikat".

Nach Einbringen des Antrages wird zur Untersuchung beim Amtsarzt
eingeladen. Diese kostet EUR 47,20. Zur Untersuchung selbst muss ein
Attest des Facharztes mitgebracht werden (Kostenpunkt rund EUR 58,-).
Sollte der Amtsarzt keine Freigabe erteilen, gibt es die Möglichkeit
einen Antrag auf Refundierung der Kosten zu stellen, der ebenfalls
beim Verkehrsamt eingebracht werden muss, so der
ARBÖ-Behindertenberater.

Für den neuen Führerschein fallen dann noch folgende Kosten an:
EUR 45,- und zwei aktuelle Passfotos.

ARBÖ-Behindertenberater steht mit Rat und Tat zur Seite

Der ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl erreichen sie jeden
Donnerstag persönlich zwischen 13 bis 17 Uhr (Adresse: ARBÖ,
Mariahilfer Straße 180, 1150 Wien), telefonisch unter (01) 891 21 /
218 oder - jederzeit - via Handy, Nummer: 0699 / 189 12 218.

OTS0096    2003-11-20/10:49

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

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