• 20.11.2003, 10:30:00
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  • OTS0081 OTW0081

Vertragslos 2: Handbuch informiert über das genaue Procedere - Teil 2

Wien (OTS) - Krankenscheine verlieren ihre Gültigkeit - Kasse
refundiert 80 Prozent des ursprünglichen Kassentarifs - Nicht
betroffen sind die Versicherten der so genannten kleinen Kassen (BVA,
VA, SVA, KFA)

Sollte es bis Ende Dezember dieses Jahres zu keiner Einigung
zwischen Gebietskrankenkasse und Ärztekammer kommen und auch nicht
die Bundesschiedskommission angerufen werden, dann beginnt am 1.
Jänner 2004 der vertragslose Zustand in Wien. Bei der Wiener
Gebietskrankenkasse versicherte Patienten müssten dann direkt beim
Arzt bezahlen und erhalten danach von der WGKK 80 Prozent des bis zum
31. Dezember 2003 gültigen Kassentarifs refundiert.****

Der Krankenschein verliert seine Gültigkeit, da es im
vertragslosen Zustand keinen Vertrag zwischen Gebietskrankenkasse und
Ärztekammer über die Direktverrechnung ärztlicher Leistungen gibt.
Davon betroffen wären alle Versicherten und Angehörigen der Wiener
Gebietskrankenkasse, der Gebietskrankenkassen anderer Bundesländer,
der Bauernkrankenkasse, der Bergbaukrankenkasse und aller anderen
Betriebskrankenkassen sowie Urlauber aus den EU-Staaten. Auch Zu-
beziehungsweise Überweisungen von Ärztinnen und Ärzten aus anderen
Bundesländern führen nicht dazu, dass die Leistungen für diese
Patienten mit der Wiener Gebietskrankenkasse abgerechnet werden
können. Krankenstandsmeldungen werden nicht mehr in den Ordinationen,
sondern durch einen vom Chefarzt der Krankenkasse bestimmten Arzt
ausgestellt.

Einzelverträge über die Gesundenuntersuchungen sowie
Mutter-Kind-Pass-Leistungen bleiben hingegen aufrecht und können
weiterhin über Krankenschein verrechnet werden. Sollten aber hierbei
weitere medizinische Maßnahmen erfolgen, dann fallen diese wiederum
in die Bestimmungen des vertragslosen Zustands und müssten direkt
beim Arzt bezahlt werden.

Nicht betroffen von einem vertragslosen Zustand in Wien wären die
Versicherten und Angehörigen der so genannten kleinen Kassen (BVA,
VA, SVA, KFA). Sie können weiterhin mit Krankenschein die
Vertragsordinationen aufsuchen.

Auch Ärztefunkdienst betroffen

Ob es bei einem vertragslosen Zustand noch einen Ärztefunkdienst
geben wird, ist derzeit ungewiss. Die entsprechenden Verträge wurden
nämlich von der Wiener Gebietskrankenkasse am 30. September 2003
gleich mitgekündigt, womit dem Ärztefunkdienst die rechtliche
Grundlage entzogen wurde. Ärztekammer-Vizepräsident Dr. Johannes
Steinhart: "Wir führen derzeit Gespräche, ob und in welcher Form wir
diese Einrichtung möglicherweise weiterführen können." Die
Ärztekammer werde jedenfalls alles daran setzen, die Versorgung durch
Hausärzte auch in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen
fortzuführen, betonte Steinhart.

Die Frage des Ärztefunkdienstes ist vor allem deshalb so brisant,
da der Ärztefunkdienst für alle Kassen im nunmehr von der WGKK
gekündigten Gesamtvertrag geregelt war, die Kündigung also für die
Versicherten aller Kassen, einschließlich der kleinen Kassen, gilt.
(hpp)

(Forts.)

OTS0081    2003-11-20/10:30

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