• 18.11.2003, 16:34:09
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Wirtschaft und k21: Mediation anstelle von Kündigungsschutz

Bedürfnisse von behinderten Menschen und Betrieben auf einen Nenner bringen

Wien (PWK 814) - "Ernsthafte Behindertenpolitik heißt für die
Wirtschaftskammer Österreich insbesondere die Integration von
behinderten Menschen am Arbeitsplatz", betonte heute, Dienstag, der
Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer
Österreich, Martin Gleitsmann. Um eine möglichst weitreichende
Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft und
Arbeitswelt zu erreichen, müsse sowohl auf die Bedürfnisse der
behinderten Menschen als auch auf die Bedürfnisse der Betriebe
eingegangen werden. Insbesondere der besondere Kündigungsschutz
stelle aus Sicht der Betriebe das größte Hindernis dar, so
Gleitsmann. Die Behindertenverbände ziehen in dieser Frage jetzt aber
gemeinsam mit den Betrieben an einem Strang, wie Maria Brandl von
"Integration:Österreich" und Jo Spelbrink von k21 betonten. Dies sei
Output der gemeinsamen Bundesländertour von k21 und der WKÖ, die in
den vergangenen Wochen und Monaten Unternehmer und Betroffene über
Möglichkeiten der Beschäftigung behinderter Menschen informierte.

An Stelle dieses - für die Betriebe - oftmals langwierigen Verfahrens
soll ein Mediationsverfahren treten. Die Mediation, so die Vertreter
von Wirtschaft und Behindertenorganisationen unisono, könne sich vor
allem dann als adäquates Mittel der Streitbeilegung in
Arbeitsbeziehungen bewähren, wenn zwischen den Parteien eine gewisse
Aussicht besteht, das Dienstverhältnis trotz einer entstandenen
Meinungsverschiedenheit fortzusetzen. "Sie bietet sich aber auch für
den Fall an, dass der Dienstgeber ein Interesse daran hat, die
Auflösung konsensual und in sozial verträglicher Form durchzuführen",
so Gleitsmann.

Gleichzeitig fordert die WKÖ weiterhin eine Neuregelung der
Ausgleichstaxe. Derzeit sind Arbeitgeber mit mehr als 25
Dienstnehmern dazu verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer einen
begünstigten Behinderten einzustellen. Pro nicht besetztem
Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichstaxe von derzeit rund 200 Euro
pro Monat zu bezahlen. Insgesamt betrugen die Einnahmen aus dem
Ausgleichstaxfonds 2002 rund 70 Mill. Euro. Heimische Unternehmen
sind derzeit aber teilweise gezwungen, Ausgleichstaxe zu bezahlen,
obwohl sie bereit sind, behinderte Menschen zu beschäftigen. "Diese
fehlende Vermittelbarkeit muss Auswirkungen auf die Höhe der
Ausgleichstaxe haben. Wenn ein Betrieb sich redlich bemüht, jedoch
über das AMS kein begünstigt Behinderter vermittelt werden kann, soll
er auch keine Taxe bezahlen müssen", fordert Gleitsmann. Zudem sollte
bei Übererfüllung der Beschäftigungspflicht sowie für KMU unter 25
Mitarbeitern, die gesetzlich nicht verpflichtet sind, begünstigte
Behinderte einzustellen, dies aber trotzdem freiwillig tun, ein
finanzieller Anreiz - vergleichbar mit der Lehrlingsausbildungsprämie
- geschaffen werden.

Weiterer offener Punkt aus Sicht der Wirtschaft: Die bereits
bestehenden Förderungen von Anlern- und Erprobungseinheiten in
Betrieben im Rahmen des Ausgleichstaxfonds sollen ausgebaut werden.
Ausbildungen für die behinderten Menschen sollen ebenso verstärkt
gefördert werden - insbesondere für neue Berufsfelder - wie die sie
betreuenden Mitarbeiter in den Firmen.

Aus Sicht von Integration Österreich und k21 habe sich aber auch
gezeigt, dass nach wie vor Informationsmangel auf beiden Seiten
sowohl über die Möglichkeiten der Einstellung behinderter Menschen
als auch über die eigenen beruflichen Möglichkeiten behinderter
Menschen. Die Sensibilisierung zum Thema Integration am allgemeinen
Arbeitsmarkt müsse daher weiter forciert werden. In die selbe Kerbe
schlägt auch Franz-Joseph Huainigg, der darauf hinwies, "dass wir die
Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen neu denken und Barrieren
beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt kontinuierlich weiter abbauen
müssen". (Us)

mailto:presse@wko.at
                  http://www.wko.at/Presse
OTS0232    2003-11-18/16:34

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