- 11.11.2003, 15:49:10
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Mehr Wettbewerb statt Vertrag auf Lebenszeit
Deutscher Gesundheitsökonom Lauterbach fordert Qualitätsstandards im Gesundheitswesen
Wien (OTS) - Mehr Wettbewerb über das Angebot an
Versicherungsleistungen - wie etwa bei medizinischen Leistungen der
niedergelassenen Ärzte oder bei innovativen Arzneimitteln - fordert
der deutsche Gesundheitsökonom und Mitglied der Rürup-Kommission für
die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme
in Deutschland, Univ.Prof. Karl W. Lauterbach, anlässlich eines
Vortrages im Hauptverband. Lauterbach: "In Deutschland findet der
Wettbewerb unter den insgesamt 325 öffentlichen und privaten
Krankenversicherungen ausschließlich über den Beitragssatz statt. Pro
Jahr wechseln aus diesem Grund rund 200.000 Versicherte ihre
Krankenversicherung". Um den Wettbewerb untereinander zu fördern,
sollte dieser aber nicht nur über höhere oder niedrigere
Beitragssätze sondern auch über unterschiedliche Angebote erfolgen.
Grossen Nachholbedarf sieht Lauterbach in seinem Vortrag zum Thema
"Qualität im Gesundheitswesen in Deutschland" da vor allem bei den
Qualitätsstandards von niedergelassenen Ärzten und Spitälern. Obwohl
die deutschen Krankenversicherungen pro Jahr etwa immer mehr Geld für
blutdrucksenkende Arzneimittel ausgeben, haben die Deutschen im
Europa- und Nordamerikavergleich immer noch die schlechtesten
Blutdruckwerte.
Angesichts der - bedingt durch die demografische Entwicklung und
des medizinisch technischen Fortschritts - enormen Herausforderungen
fordert Lauterbauch die Krankenversicherungen auf, auf dem Gebiet der
Qualitätssicherung mit innovativen Modellen aktiv zu werden.
Lauterbach: "Es wird in Zukunft im niedergelassenen Ärztebereich
keinen Einheitsvertrag auf Lebenszeit mehr geben." Was die
österreichische Situation betrifft, fordert der Sprecher der
Geschäftsführung im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Josef
Kandlhofer, angesichts der im Ministerrat verabschiedeten Novelle zum
Ärztegesetz - welche die Mediziner zu einer umfassenden und
regelmäßigen Qualitätssicherung verpflichtet - eine ähnliche
Entwicklung. Kandlhofer: "Nicht der Vertrag auf Lebenszeit mit
Honorarautomatik sollten künftig das Kriterium für die ärztliche
Bezahlung sein, sondern eine systematische Bezahlung nach vorher
aufgestellten und vereinbarten Qualitätskriterien."
OTS0216 2003-11-11/15:49
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