• 11.11.2003, 12:16:23
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Haupt: 61. ASVG-Novelle bringt zahlreiche Einsparungen und Synergieeffekte

Wien (BMSG/OTS) - Sozialminister Mag. Herbert Haupt begrüßte die
heute im Ministerrat beschlossene ASVG-Novelle. "Die Zusammenlegung
der Eisenbahner- und Bergbaukasse, die Abschaffung des zweiten
Stellvertreters in allen Sozialversicherungsträgern, die weniger als
zwei Millionen Versicherte haben, sowie die rollierende
Gebarungsvorschau für den Bereich der Pensionsversicherung stellen
beträchtliche Einsparungspotenziale und somit insgesamt einen
wichtigen Schritt in Richtung schlanke Verwaltung dar", so Haupt.
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Vor allem durch die Zusammenlegung der Versicherungsanstalt der
österreichischen Eisenbahnen und jener des österreichischen Bergbaues
sei ein für alle österreichischen Versicherten besonders wichtiges
Anliegen umgesetzt worden, bekräftigte der Sozialminister. Dadurch
komme es zu einem einheitlichen Tarif- und Leistungsrecht ab der
generellen Einführung des Kostenbeitrages 2005. Neu eintretende
Bedienstete in die nun fusionierte Versicherungsanstalt
Eisenbahn-Bergbau unterliegen künftig den Regelungen und Bestimmungen
des ASVG.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Führungsetagen der
Sozialversicherungsträger. Künftig soll es in den
Sozialversicherungsträgern nur mehr einen Generaldirektor und einen
Stellvertreter geben, der Posten eines zweiten oder allenfalls
weiteren Stellvertreters wird eingespart. Aus verwaltungsökonomischer
Sicht ist mittelfristig eine Kostenersparnis in Millionenhöhe zu
erwarten. Der wesentlichen Forderung nach weniger Funktionären und
einem Mehr an Serviceleistung wie auch der Forderung nach mehr
Transparenz wurde voll und ganz Rechnung getragen.

Zusätzlich wird durch das Instrument der befristeten Bestellung
der leitenden Bediensteten der Sozialversicherungsträger auf fünf
Jahre endlich auch ein leistungsbezogenes System in der Führungsebene
eingeführt. Eine Wiederbestellung wird nur dann geschehen, wenn die
Leistung in Ordnung ist und nicht das Parteibuch. Haupt: "Die
Absicherung auf ewig, ohne Überprüfung der Leistung und der Qualität,
hat damit ein Ende. Ebenso geht somit die Besetzung von Posten in der
Sozialversicherung mit einzelnen quasi pragmatisierten Funktionären
zu Ende, und das ist auch gut so."

Der Sozialminister bewertete weiters die Pflicht zur Erstellung
einer rollierenden Gebarungsvorschaurechnung auch für den Bereich der
Pensionsversicherung als äußerst positiv. Dies sei ein wichtiger
Schritt in Richtung eines modernen und leistungsorientierten
Unternehmens Sozialversicherung. Schon derzeit werde, wie in
Unternehmen der Privatwirtschaft auch, in der Kranken- und in der
Unfallversicherung die Finanzplanung rollierend (d.h., dass die
Finanzplanung in monatlichen oder quartalsmäßigen Abständen gemäß den
jeweiligen aktuellen wirtschaftlichen Veränderungen korrigiert und
evaluiert wird) durchgeführt. Endlich werde dieses System, welches
sich in der Kranken- und Unfallversicherung bestens bewährt hat, nun
auch auf die Pensionsversicherung ausgedehnt. "Das Gesamtpaket 61.
ASVG-Novelle ist somit ein weiterer Schritt weg vom Proporzstaat, hin
zu einem modernen und kundenorientierten Sozialversicherungssystem",
bekräftigte Haupt abschließend. (Schluss) bxf

OTS0117    2003-11-11/12:16

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