• 11.11.2003, 10:41:48
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  • OTS0061 OTW0061

Streichung von Ginkgo-Produkten aus Heilmittelverzeichnis verfassungswidrig

Wien (OTS) - Am 1.1.2002 wurden die für tausende Alzheimer- und
Demenzpatienten wichtigen Ginkgo-Produkte aus dem
Heilmittelverzeichnis gestrichen. Nun hob der Verfassungsgerichtshof
diese Entscheidung rückwirkend als verfassungswidrig auf.

Diesem Urteil des Obersten Gerichtshofes war eine jahrelange
Streiterei vorangegangen. Schon 1996 hatte der Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger die Pharma-Industrie
aufgefordert wissenschaftliche Studien zum Wirkungsnachweis von
Ginkgo-Produkten zu bringen. Diese Studien waren bis zum Jahr 2000
nachgereicht worden, wurden vom Hauptverband allerdings nicht als
ausreichend bewertet. Also wurde die Streichung dieser Präparate
vorgesehen.

Als diese Ankündigung bekannt wurde, liefen aber Experten, Ärzte
und Patienten Sturm. In einer Unterschriftenaktion der Plattform Pro
Cerebro (eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus Hausärzten, der
Österreichischen Alzheimer Liga und der Selbsthilfegruppe Alzheimer
Angehörige Austria) konnten über 120.000 Unterschriften von
Betroffenen und deren Angehörigen gesammelt und dem damaligen
Gesundheitsminister Herbert Haupt übergeben werden. Weiters
unterzeichneten 27 österreichische und internationale Experten ein
Papier, in dem sie sich für die Beibehaltung der Ginkgo-Präparate im
Heilmittelverzeichnis aussprachen.

Doch ihre Argumente verhallten ungehört. Die Streichung wurde von
der damaligen Geschäftsführung des Hauptverbandes durchgeführt.

Nun hat der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung rückwirkend
als verfassungswidrig aufgehoben. Damit ist der Rechtsstand der
Ginkgo-Präparate der selbe wie vor der Streichung. Ginkgo-Präparate
können somit wieder auf Kosten der Krankenkassen verordnet werden.

Dazu der Geschäftsführer der Austroplant Arzneimittel GmbH, Mag.
Martin Peithner MBA: "Es ist zu hoffen, dass die Regelungen für
Streichungen und Aufnahmen ins Heilmittelverzeichnis in Zukunft
objektiver erfolgen und die Bedürfnisse der betroffenen Patienten und
Ärzte stärker berücksichtigen."

Information für Fachmedien:
 Die von der Streichung betroffenen Ginkgo-Präparate sind:
 Tebofortan 40 mg Filmtabletten
 Tebonin retard Dragees
 Tebofortan 4 % Tropfen
OTS0061    2003-11-11/10:41

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