- 11.11.2003, 10:36:21
- /
- OTS0057 OTW0057
Wiener Grüne: Stadt Wien budgetiert vorsätzlich um 45 Mio. Euro falsch
Margulies: Sozialdemokratische Stadtregierung beschließt vorsätzlich falsche Budgetvoranschläge für 2004.
Wien (Grüne) - "Jetzt reiht sich auch Finanzstadtrat Rieder in
Bürgermeister Häupls Problemfälle ein", so kommentiert der Grüne
Budgetsprecher Martin Margulies die Vorlage des Budgetvoranschlages
der Stadt Wien und der Wirtschaftsplanes des
Krankenanstaltenverbundes (beides für 2004) in der heutigen Sitzung
des Stadtsenats.
"Die gegenseitige Verrechnung zwischen Stadt und stadteigenem
Krankenanstaltenverbund (KAV) differiert zumindest um 45 Mio. Euro
(rd. öS 620 Mio.). So wird Budgetgestaltung zur Farce. Entweder der
Budgetvoranschlag der Stadt Wien oder der Wirtschaftsplan des KAV ist
schon jetzt wieder Makulatur", empört sich Margulies über die wider
besseren Wissen agierende Stadtregierung.
"Angesichts der heute beschlossenen Voranschläge erweist sich auch
Häupls Pflegemilliarde bis 2010 als heiße Luft. Vielmehr ist zu
befürchten, dass bei einem strukturellen Defizit in der Größenordnung
von 110 Mio. Euro (öS 1.513 Mio.) Ende 2004 sämtliche Rücklagen des
Krankenanstaltenverbundes aufgebraucht sind, und die Stadt Wien
selbst ab 2005 erheblich mehr finanzielle Mittel für die
Aufrechterhaltung der bestehenden Versorgungsleistungen erbringen
muss", beschreibt der Grüne Budgetsprecher die finanzielle Situation
der Stadt Wien.
Margulies fordert Finanzstadtrat Rieder auf, bis zum Beschluss des
Budgetvoranschlages der Stadt Wien und des Wirtschaftsplans des KAV
im Gemeinderat am 25. November den nachgewiesen Fehler zu korrigieren
und neue in sich schlüssige Entwürfe zu präsentieren. "Es kann doch
nicht sein, dass die SPÖ ihre absolute Mehrheit dafür verwendet
vorsätzlich falsch erstellte Voranschläge zu beschließen", so
Margulies abschließend.
Rückfragehinweis: Pressereferat, Grüner Klub im Rathaus, Tel.: 4000 - 81814, http://wien.gruene.at
OTS0057 2003-11-11/10:36
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | GKR






