• 09.11.2003, 10:00:00
  • /
  • OTS0012 OTW0012

WEITERE PRODUKTE WIE DIE "WACHAUER MARILLE" SCHÜTZEN Die Erweiterung der EU sollte Anlass sein, Qualitätsprodukte verstärkt EU-weit anerkennen zu lassen

Wien (9.11.2003) Unser Land ist reich an regionalen Spezialitäten,
die sich auch jenseits lokaler und nationaler Grenzen einen Namen
gemacht haben. Was wäre etwa knackiger Blattsalat ohne das
geschmackvolle "Steirische Kürbiskernöl" oder die Mohntorte ohne dem
traditionellen "Waldviertler Graumohn"? Diese beiden und noch zehn
weitere österreichische Produkte sind bereits in einer Liste von
EU-weit geschützten Herkunftsbezeichnungen aufgenommen. Das
österreichische Lebensministerium ist bestrebt, die derzeit noch
geringe Anzahl an österreichischen Produkten auf der insgesamt 626
Produkten umfassenden EU-Liste geschützter Bezeichnungen zu erhöhen
und unterstützt insbesondere im Vorfeld der EU-Erweiterung alle
Interessenten durch Informationsveranstaltungen.****

Grundlage dieser Herkunftsbezeichnungen bildet die EU-Verordnung
2081/92, welche darauf abzielt regionale Spezialitäten mit einem
Qualitätssiegel auszuzeichnen. Je nach Art der Auflagen weist das
Siegel eine "geschützte geographische Angabe" oder eine "geschützte
Ursprungsbezeichnung" aus. Produzenten regionaler Spezialitäten
können einen gemeinsamen Antrag beim österreichischen Patentamt auf
EU-weiten Schutz stellen. Neben dem Steirischen Kürbiskernöf und dem
Waldviertler Graumohn gehören Marchfeldspargel, Tiroler Speck,
Gailtaler Speck, Gailtaler Almkäse, Tiroler Almkäse, Tiroler
Bergkäse, Tiroler Graukäse, Vorarlberger Alpkäse, Vorarlberger
Bergkäse und die Wachauer Marille zu den bereits geschützten
österreichischen Spezialitäten.

Die Antragstellung erfolgt beim österreichischen Patentamt, das
Lebensministerium gibt eine Empfehlung über die Anerkennung des
Produktes ab. Nach positiver Prüfung wird der Antrag an die
Europäische Kommission geleitet. Entscheidend ist, ob überzeugt
werden kann, dass die Qualität eines Lebensmittels im Zusammenhang
mit der Region steht, in der es produziert wird. Mit der Aufnahme in
die Liste wird dem Antragsteller die exklusive Verwendung dieser
Herkunftsbezeichnung gewährt. Das Produkt ist berechtigt ein
spezielles Ursprungssiegel zu tragen und ist EU-weit zeitlich
unbegrenzt geschützt.

Das Lebensministerium und die betroffenen Regionen sind stolz auf
ihre Ursprungsbezeichnungen. Immerhin kann man sie als Impuls für
eine nachhaltige regionale Entwicklung und als Botschafter für den
besonderen Geschmack einer Region betrachten. Konsumenten können sich
auf die besondere Qualität, die in diesen Produkten steckt, verlassen
und durch deren Genuss ein Stück typischer österreichischer
Landschaft erhalten. Produzenten wird es ermöglicht ihre Produkte mit
dem Herkunftssiegel aufzuwerten und die Mehrkosten, die durch
ständige Bemühungen um mehr Qualität entstehen, selbstbewusst recht
zu fertigen.

Mehr Details unter:
EU-Qualitätserzeugnisse und VO 2081/92:
http://europa.eu.int/comm/agriculture/foodqual/quali1_de.htm
Österreichisches Patentamt, Herkunftsangaben:
http://www.patent.bmwa.gv.at/DETAUT10.htm

(Schluss)

OTS0012    2003-11-09/10:00

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MLA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel