• 07.11.2003, 14:39:24
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  • OTS0238 OTW0238

AK Wien Vollversammlung verlangt 250 Millionen Euro für eine aktive Arbeitsmarktpolitik (3)

Arbeitslosigkeit auf einem neuen Höchststand - AK verlangt Gegensteuern der Regierung

Wien (AK) - Den Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpoltitik und die
Bekämpfung der Armutsgefährdung von Arbeitsuchenden verlangt die 138.
Vollversammlung der AK Wien. Ende Oktober haben mehr als 267.000
Menschen Arbeit gesucht, mit fast 240.000 Arbeitslosen im
Jahresdurchschnitt 2003 erreicht die Arbeitslosigkeit einen neuen
Höchststand. Neben dem persönlichen Schicksal von hundertausenden
Betroffenen, bedeutet die dramatisch steigende Arbeitslosigkeit einen
immer größeren wirtschaftlichen Schaden. Gleichzeitig stehen der
Arbeitslosenversicherung zu wenig Mittel zur Verfügung, um eine
sinnvolle Arbeitsmarktpolitik und eine ausreichende Existenzsicherung
für Arbeitsuchende und ihre Familien zu gewährleisten. Die AK Wien
Vollversammlung fordert daher von der Regierung für aktuell
notwendige Sofortmaßnahmen am Arbeitsmarkt 60 Millionen Euro und
mittelfristig 250 Millionen Euro für eine aktive Arbeitsmarktpolitik.
****
 
Diese Mittel sollen besonders eingesetzt werden, für
+ einen Ausbau der Serviceleistungen für Arbeit Suchende (Beratung
und Vermittlung)
+ für ein ausreichendes flächendeckendes Angebot an hochwertigen
Qualifikationsmaßnahmen für Arbeitsuchende und für eine
+ die Verbesserung der existentiellen Absicherung durch
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe für die Zeit der
Arbeitslosigkeit.
 
Insbesondere verlangt die AK Wien Vollversammlung, dass
+ die Ersatzrate des Arbeitslosengeldes, die zu den niedrigsten in
Europa zählt und derzeit im Allgemeinen nicht mehr ausreicht, dass
Arbeitsuchende damit ihre Existenz sichern können, erhöht wird und
+ die Notstandshilfe, die vor allen Frauen benachteiligt, sozial
gerecht neu gestaltet wird; keineswegs darf sie jedoch
leistungsverschlechternd durch eine "Sozialhilfe neu" ersetzt werden.
 
Die aktive Arbeitsmarktpolitik ist darauf auszurichten, dass das
erreichte Qualifikationsniveau der Arbeit Suchenden erhalten oder
sogar ausgebaut werden kann. Durch die Annahme einer Beschäftigung
darf nicht die Betreuung von Angehörigen leiden oder
unverhältnismäßige Kosten für die Arbeitnehmer durch
unverhältnismäßig lange Arbeitswege oder den Zwang zu einem
neuen/zweiten Wohnsitz entstehen. Ebenfalls ist sicher zu stellen,
dass eine angebotene Beschäftigung nur zumutbar ist, wenn die
Entlohnung in einem vertretbaren Verhältnis zum Niveau der
Entlohnung aus der vorangegangenen Beschäftigung steht.

OTS0238    2003-11-07/14:39

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW

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