- 07.11.2003, 11:55:28
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Prammer zu Österreich-Konvent: Frauen-Bedürfnisse dürfen nicht zu kurz kommen!
Wien (SK) Die SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Barbara Prammer,
die Grüne Frauensprecherin Brigit Weinzinger und die
Verfassungsjuristin und Vertreterin des Frauen-Rings, Brigitte
Hornyik, kamen am Freitag zu einer gemeinsamen Pressekonferenz
zusammen, um auf die drohende Gefahr einer zu geringen Beachtung der
Frauen-Anliegen im Österreich-Konvent aufmerksam zu machen. "Es
reicht nicht aus, im Rahmen von ein oder zwei Hearings Frauen und
Vertreterinnen von NGOs zu hören", betonte Prammer. Damit würden die
Frauen nur als "Feigenblatt" benutzt werden. Es müsse gewährleistet
sein, dass nicht nur bei den Hearings, sondern auch in der
differenzierten Konventsarbeit Fraueninteressen gewahrt werden. ****
Die drei Frauenpolitikerinnen forderten unisono die Festschreibung
der sogenannten "positiven Diskriminierung" in der Verfassung, also
der Frauenbevorzugung bis zur Geschlechterparität. Und zwar nicht nur
die Möglichkeit dazu, wie sie bereits seit 1998 gegeben ist, sondern
die einklagbare Verpflichtung. "Sonst würden wir hinter die
europäische Verfassung zurückfallen", betonte Prammer.
Die Arbeit des Österreich-Konvents, erläuterte Prammer,
findet in zehn Ausschüssen statt, die verfassungsrelevante Grundlagen
erarbeiten. Alle Ausschüsse hätten frauenrelevanten Bezug. Ausschuss
eins beschäftigt sich mit "Staatsaufgaben und Staatszielen". Bei der
Vorgabe, dass der Staat schlanker werden soll, "besteht die Gefahr,
dass der Zugang der Frauen zur Geschlechterdemokratie erschwert wird
und die Chancen für Frauen reduziert werden", so Prammer. Die
einzelnen Maßnahmen sollen daher auf die Auswirkungen auf Frauen
hinterfragt werden - eine Forderung, die sich auf die Vorschläge
sämtlicher Ausschüsse bezieht.
Ausschuss zwei - "Legistische Strukturfragen" - soll auf die
Geschlechterperspektiven hin ebenso durchleuchtet werden, wie
Ausschuss drei "Staatliche Institutionen". Prammer verwies auf das
Beispiel Frankreich, wo auf kommunaler Ebene erfolgreich eine
Quotierung festgelegt wurde, um die Geschlechterparität
voranzutreiben. Ausschuss vier behandelt die "Grundrechte". Hier ist
zu beachten, dass die Herstellung der Geschlechterparität eine
wesentliche demokratiepolitische Aufgabe ist, die auch
völkerrechtlich verankert ist. Hornyik verwies darauf, dass
Österreich bereits in einem UNO-Bericht gerügt wurde, weil die
Geschlechterparität in den staatlichen Gremien nicht in gewünschtem
Ausmaß vorhanden ist.
"BürgerInnennähe sollte das Schlagwort sein, nicht
Bürgernähe", fasste Prammer die Forderungen an den fünften
("Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern") und sechsten
Ausschuss ("Reform der Verwaltung") zusammen. "Struktur besonderer
Verwaltungseinrichtungen" lautet der Titel des siebenten
Arbeitskreises. Hier befürchtet Prammer durch die Schaffung neuer
Strukturen ein Umgehen des Gleichbehandlungsgesetzes für den
öffentlichen Dienst. "Wie das ja schon vorgekommen ist", betonte
Prammer. Ausschuss acht ("Demokratische Kontrollen") sei eine Chance,
um die Gleichstellung der Geschlechter zu forcieren. Und Ausschuss
neun ("Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit") befasst sich mit einem
Bereich, der "eine ganze Liste an frauenrelevanten Aspekten
beinhaltet", wie Prammer erklärte. Zu nennen seien hier
beispielsweise der Opferschutz und der Zugang zum Recht.
Ausschuss zehn schließlich beschäftigt sich mit den
Finanzstrukturen. Hier fordern die Frauenpolitikerinnen, dass alle
Finanzfragen im Sinne von "Gender Budgeting" so zu setzen sind, dass
sie die Frauenrelevanz und die Auswirkungen auf Frauen beachten.
(Schluss) up
OTS0153 2003-11-07/11:55
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