• 06.11.2003, 23:12:06
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  • OTS0293 OTW0293

Sitzung des NÖ Landtages - 4. Fortsetzung

St. Pölten (NLK) -  Abgeordneter Karl   H o n e d e r   (VP)

berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ
Abfallwirtschaftsgesetzes 1992.

Abgeordneter Helmut   D o p p l e r   (VP) erläuterte die

vorliegenden Änderungen wie den Entfall des Passus "übrige Zwecke der
Abfallwirtschaft". Die Jahresgebühren dürften nun bis zum doppelten
des Jahresaufwandes betragen, Gemeinden und Verbände würden diese
Ermächtigung aber maßvoll einsetzen. Eine allfällige Gebührenerhöhung
im Zuge der Deponieverordnung habe jedenfalls nichts mit diesem
Beschluss zu tun. Er sagte, Ziel sei es, eine
Verwaltungsvereinfachung zu erreichen. Die VP werde den drei
Änderungen zum Abfallwirtschaftsgesetz gerne zustimmen.

Abgeordneter Gottfried   W a l d h ä u s l   (FP) erklärte, die FP

könne der Gesetzesänderung nicht zustimmen, da die Gemeinden dadurch
ermächtigt werden, zu viel einzuheben. Außerdem würde die
Zweckwidmung wegfallen.

Abgeordneter Mag. Martin   F a s a n   (G) sagte, es gehe bei

diesem Thema hauptsächlich um Kommunalpolitik und nicht um
Abfallwirtschaftspolitik. Im ganzen Land würde es zu starken
Gebührenerhöhungen wegen der Müllverbrennung kommen. Die Grünen
hätten immer eine Restmüllsplittung bevorzugt. Außerdem rege die
jetzige Müllverbrennung nicht zur Müllvermeidung an. Dazu gebe es
Überkapazitäten, die den Mülltourismus forcieren würden.

Abgeordneter Josef   J a h r m a n n   (SP) erklärte, das jetzige

Gesetz müsse repariert werden, da ein Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes dies verlange. Die Gemeinden könnten in
Zukunft die doppelten Gebühren einheben und die Zweckwidmung würde
wegfallen. Auch die Wirtschaftskammer habe Bedenken geäußert. Dies
sei der falsche Weg, und die SP werde dem Antrag nicht zustimmen.

Abgeordneter Mag. Alfred   R i e d l   (VP) sagte, die

Gebührenerhöhungen seien notwendig, um einen ausgeglichenen
Gebührenhaushalt in den Gemeinden zu erreichen. Außerdem hätten die
Abfallwirtschaftsverbände exzellente Arbeit geleistet.
Müllverbrennung war immer das oberste Ziel. Die Finanzautonomie der
Gemeinden müsse auch in Zukunft unantastbar bleiben. Die VP werde der
Vorlage zustimmen.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Ing. Franz   R e n n h o f e r   (VP)  berichtete zu

einem Antrag gem. § 34 LGO 2001 mit Gesetzentwurf der Abgeordneten
Mag. Schneeberger, Weninger u.a. betreffend Schutz des Wassers in
Niederösterreich und Verankerung des Wassers in der NÖ
Landesverfassung.

Abgeordneter Dr. Josef   P r o b e r   (VP) bedankte sich für die

gemeinsame Vorgangsweise bei der SP und nannte die nachhaltige
Nutzung des Wassers, den Schutz des Wassers vor den Menschen und den
Schutz des Menschen vor dem Wasser als Ziele dieser Verankerung des
Wassers in der NÖ Landesverfassung. Wasser sei wertvoller wie Öl,
daher sei auf eine Sicherung der Wasserressourcen zu achten. Es dürfe
zu keinem Ausverkauf kommen, und das Wasser müsse "glasklar und
blau-gelb" bleiben.

Abgeordneter Mag. Thomas   R a m   (FP) verwies auf den

internationalen Wassermangel. Dieser werde noch zu Kriegen führen.
Niederösterreich habe eine hervorragende Wasserqualität. Die Reserven
seien zu schützen. Abschließend sprach er sich gegen die
Privatisierung der Grundbedürfnisse der Menschen aus und bezeichnete
diesen Antrag als einen Schritt in die richtige Richtung.

Abgeordneter Mag. Martin   F a s a n   (G) bezeichnete das Wasser

als wichtigstes Gut und ernste Angelegenheit. Man habe allerdings
nicht nur auf das Verfassungsgesetz, sondern auch auf die
Wassercharta zu achten. Er forderte, Nitratgrenzwerte einzuhalten,
eine Ausweisung nitratbelasteter Sanierungsgebiete und die Trennung
des Landwirtschafts- und Wasserressorts. Er brachte einen
Resolutionsantrag gemeinsam mit der Abgeordneten Krismer betreffend
Ausweisung von Grundwassersanierungsgebieten ein, in dem die
Landesregierung aufgefordert wird, die diesbezüglich zur Disposition
stehenden Gebiete in Niederösterreich, insbesondere das Marchfeld,
unverzüglich als voraussichtliches Maßnahmengebiet auszuweisen und
somit eine Umsetzung der NÖ Wassercharta zu erreichen. Er kritisierte
die schlechte Gewässergüte und die Vernichtung der Uferbereiche und
brachte in diesem Zusammenhang einen Resolutionsantrag gemeinsam mit
der Abgeordneten Krismer zur Renaturierungsoffensive für
Niederösterreichs Flüsse ein. Darin wird die Landesregierung
aufgefordert, bis Mitte nächsten Jahres ein Konzept für ein
LIFE-Projekt am Unterlauf der Ybbs zwischen Amstetten und der Donau
zu erstellen, um dieses bis Ende 2004 bei der Europäischen Union
einzureichen und danach umgehend verwirklichen zu können.

Abgeordneter Mag. Günther   L e i c h t f r i e d   (SP) zeigte

sich erfreut über das Finden einer gemeinsamen Vorgangsweise, da der
Schutz des Wassers keine parteipolitische Sache sein soll. Er ging
auf die Ursachen der Diskussion ein und hielt fest, dass diese in der
EU-Kommission und den GATT-Verhandlungen liegen. Im September 2000
habe die EU-Kommission Mitteilungen verabschiedet und festgehalten,
dass die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Verantwortung
der Mitgliedsstaaten bleibe. Jetzt gebe es mit der
Binnenmarktstrategie bis 2006 und dem Grünbuch zu allgemeinen
Dienstleitungen jedoch zwei neue Papiere. Dadurch sei die
Wasserversorgung massiv betroffen. Es gebe erhebliche Veränderungen
in Richtung Liberalisierung und Privatisierung. Das Ziel müsse jedoch
die Sicherung der Souveränität über die Wasserreserven sein.

Abgeordneter Ernst   H e r z i g   (VP) lobte die Qualität der

Flüsse und Seen in Österreich. In manchen Regionen Niederösterreichs
wäre jedoch eine weitere Verbesserung der Qualität notwendig.
Versäumnisse der letzten Jahrzehnte könnten jedoch nicht sofort
behoben werden. Auch die Verbauung mancher Flussgebiete sollte
rückgängig gemacht werden. Zudem gebe es in Österreich kein
Bundesland, dass die Wasserrahmenrichtlinie der EU nicht einhält.
Wasser sei kein reines Wirtschaftsgut, sondern eine lebenswichtige
Ressource, die nicht aus der öffentlichen Hand gegeben werden sollte.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen, die beiden
Resolutionsanträge Mag. Fasan, Dr. Krismer (Ausweisung von
Grundwasser-Sanierungsgebieten und Renaturierungsoffensive) wurden
abgelehnt.

Schluss der Sitzung!

OTS0293    2003-11-06/23:12

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK

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