• 06.11.2003, 22:00:15
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Sitzung des NÖ Landtages - 3. Fortsetzung

St. Pölten (NLK) -  Abgeordneter Friedrich   H e n s l e r   (VP)

referierte zum Bericht der Landesregierung betreffend
Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal, Geschäftsbericht 2002.

Abgeordneter Gottfried   W a l d h ä u s l   (FP) sagte, er habe

sich den Bericht der Sonderprüfung über den Marchfeldkanal kritisch
angeschaut und einen rot-schwarzen Proporz festgestellt. Weiters
stelle sich die Frage, ob das große Anwesen der
Marchfeldkanalgesellschaft nicht reduziert werden müsse. Die
Schaffung von Naturerholungsgebieten sei aber zu begrüßen. Es seien
zwar viele Ziele erreicht worden, trotzdem würden nach wie vor viele
Fragen offen bleiben. So sei beispielsweise der Grundwasserspiegel
noch nicht in diesem Maße gestiegen wie erhofft. Für die Zukunft
hofft er, dass die Geschäftsführung mit den veranschlagten Mitteln
das Auslangen gefunden werden kann, und forderte eine Überprüfung der
Causa Marchfeldkanal, die bisher von den verantwortlichen Parteien
vereitelt worden sei.

Abgeordneter Mag. Martin   F a s a n   (G) nahm zum Bericht des

Kuratoriums der Betriebsgesellschaft Stellung und begründete Probleme
mit der Finanzierung, teilweise durch das Platzen der
Bundesregierung.

Abgeordnete Mag. Karin   R e n n e r   (SP) betonte, dass die

Betriebsgesellschaft noch viele Aufgaben zu erledigen habe und
unterstrich die Wichtigkeit des Projekts für die Landwirtschaft, für
den Tourismus und im Falle eines Hochwassers.

Abgeordneter Herbert   N o w o h r a d s k y   (VP) umriss die

lange Geschichte rund um die Errichtung des Marchfeldkanals. Dieses
Projekt sei in Europa einzigartig und bringe massive Verbesserungen
bei Hochwasser und Dürrekatastrophen. Positiv verändert habe sich
auch das Landschaftsbild.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Abgeordneter Hermann   F i n d e i s   (SP) berichtete zu einem

Antrag der Abgeordneten Weninger u.a. betreffend Befreiung von
Feuerwehren und Rettungsorganisationen von der Rundfunk- und
Fernsehgebühr. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordneter Gottfried   W a l d h ä u s l   (FP) zeigte sich

verwundert, dass Anträge, Freiwillige zu unterstützen, entweder
abgelehnt oder auf Bundesebene noch nicht umgesetzt worden seien. Die
VP sei in diesem Punkt allerdings vielmehr für eine Unterstützung der
Freiwilligen Feuerwehren durch Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer.

Abgeordneter Mag. Martin   F a s a n   (G) meinte, dass es

durchaus verständlich sei, Freiwilligen-Organisationen das Fernsehen
und Radiohören zu gewähren. In dem eingebrachten Antrag ginge es
vielmehr um das Prinzip, die Freiwilligen-Organisationen von der
Fernseh- und Radiogebühr zu befreien.

Abgeordneter Helmut   C e r w e n k a   (SP) zeigte sich

verwundert über die Haltung der VP, die diesen Punkt als politische
Peanuts im Ausschuss bezeichnet habe. Im Krisenfall wäre es für die
Rettungsorganisationen unerlässlich, Radio zu hören oder
Fernsehberichte zu verfolgen. Abschließend meinte er, dass immer
höhere Kosten diesen Organisationen aufgebürdet werden.

Abgeordneter Rudolf   F r i e w a l d   (VP) betonte, dass das

Land Niederösterreich mit der Feuerwehrschule in Tulln über ein
Paradeobjekt verfüge. Es werde in Tulln sehr viel gemacht und
geleistet und viel Kapital investiert.

Der Antrag auf Ablehnung wurde mit VP-Mehrheit angenommen.

Abgeordnete Marianne   L e m b a c h e r   (VP) berichtete zu

einem Antrag betreffend NÖ IPPC - Anlagen- und Seveso-Betriebsgesetz
(NÖ ISG) - die integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung.

Dritter Präsident des NÖ Landtages Ing. Johann   P e n z   (VP)

meinte, die Idee eines integrierten Umweltschutzes habe erst 1991
Gesetzesform erlangt. Im Umweltschutz dürfe es allerdings nicht nur
um den industriellen Bereich gehen, sondern vielmehr auch um den
Individualverkehr und den Hausbrand. Er zeigte sich stolz, dass
Niederösterreich bereits gezielte Initiativen für einen
verantwortungsvollen Umgang mit der Natur gesetzt hat. Die
IPPC-Richtlinie des Rates gehe auch in die Richtung Vermeidung bzw.
Verhinderung von Emissionen. Erreicht werden solle dieses Ziel durch
die bestmögliche verfügbare Technik. Die Umsetzung der Richtlinie sei
Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten. Ein Teil der IPPC-Richtlinien
finde sich in Bundesgesetzen, und es gebe verschiedene Modelle der
Umsetzung in den einzelnen Bundesländern -, in Niederösterreich etwa
im Elektrizitätsgesetz 2001 etc.

Abgeordnete Dr. Helga   K r i s m e r   (G) kritisierte, dass ein

derartiges Gesetz nicht schon früher implementiert worden sei.
Weiters kritisierte sie, dass die Umsetzung in allen Bundesländern
unterschiedlich erfolgen solle und der Begriff Geruch im Gesetz
fehle. In einem Abänderungsantrag gemeinsam mit Abgeordnetem Mag.
Fasan forderte sie, dass unmittelbar Betroffenen von
Tierzuchtbetrieben alle rechtlichen Möglichkeiten zustehen, die mit
einer Parteienstellung verbunden sind.

Abgeordneter Gottfried   W a l d h ä u s l   (FP) nannte das

Gesetz wichtig und notwendig, weil es Rechtssicherheit für alle
Beteiligten und ein Miteinander von Natur und Wirtschaft ermögliche.
Wichtig wäre auch eine Parteienstellung der Nachbarn. Ein
Wermutstropfen seien auch die Übergangsbestimmungen und die Kontrolle
im Nachhinein.

Abgeordnete Karin   K a d e n b a c h   (SP) sprach von enormen

Verbesserungen bei den Hauptumweltverschmutzern, es sei aber wichtig,
den industriellen Anteil an der Umweltverschmutzung weiter zu
reduzieren. Gleiche Vorschriften in der EU sollen ein Ökodumping
verhindern. Es gehe um ein hohes Maß an ganzheitlichem Schutz von
Luft, Boden und Wasser. Eine Übergangsfrist von elf Jahren räume den
Betrieben genug Spielraum ein.

Abgeordneter Dipl.Ing. Bernd   T o m s   (VP) sagte, viele

Gesetzesteile seien bereits in Niederösterreich umgesetzt worden,
bevor man in Brüssel überhaupt darüber nachgedacht habe. Er sei das
"ewige Gejammer" der Grünen leid, Niederösterreich sei im
Umweltbereich in der EU ganz vorne. Den derzeitigen Standard in
Tschechien, Ungarn und der Slowakei hätte es in Österreich knapp vor
dem EU-Beitritt nie gegeben. Man brauche die Grünen als Einflüsterer
nicht. Ein Abänderungsantrag gemeinsam mit den Abgeordneten
Kadenbach, Ing. Penz, Friewald, Dr. Michalitsch, Mag. Heuras und
Honeder betrifft die Ersetzung von "Umweltanwalt" durch
"Umweltanwaltschaft".

Bei der folgenden Abstimmung wurde der ursprünglich nicht
ausreichend unterstützte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr.
Krismer und Mag. Fasan per Abstimmung vom Plenum zur Abstimmung
gebracht, blieb aber in der Minderheit. Der Abänderungsantrag der
Abgeordneten Toms u.a. wurde einstimmig, der Antrag des
Umweltausschusses mit Mehrheit angenommen.

(4. Fortsetzung folgt)

OTS0292    2003-11-06/22:00

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