• 06.11.2003, 17:04:00
  • /
  • OTS0276 OTW0276

"Vorarlberger Nachrichten" Kommentar:Maxi-Reform trotz Mini-Entlastung (Von Kurt Horwitz)

Ausgabe vom 07.11.2003

Wien (OTS) - Die heiß umstrittene "große Steuerreform" nimmt
Gestalt an - und die sieht aufs erste gar nicht so unvernünftig aus.
Niedrigere Steuersätze und weniger Ausnahmen machen das System
optisch attraktiver und gleichzeitig unkomplizierter; die offenbar
geplante Entlastung der Arbeitseinkommen wird dazu führen, dass sich
Leistung auch finanziell wieder mehr lohnt.
Wermutstropfen sind der Wegfall zahlreicher Begünstigungen
(Überstunden, Spesenpauschale, Absetzmöglichkeiten), zusätzliche
Belastungen des Verbrauchs (Mineralölsteuer) und des Vermögens
(Erbschaftssteuer) sowie vermutlich auch Abgabenerhöhungen, von der
Passgebühr bis zur Autobahnvignette. Aber erstens können nur
Illusionisten glauben, dass in der derzeitigen Konjunktur- und
Budgetsituation eine massive Senkung der Abgabenlast zu erwarten ist.
Zweitens besteuert Österreich im Vergleich zu anderen EU-Staaten
Einkommen relativ hoch, Vermögen aber ziemlich niedrig. Im Zuge einer
irgendwann fälligen gesamteuropäischen Steuerharmonisierung besteht
daher Handlungsbedarf.
Als drittes kommt hinzu, dass Deutschland den Spitzensteuersatz auf
42 Prozent senken will und die benachbarte Slowakei im kommenden Jahr
die Einführung einer "Flat tax" in Höhe von 19 Prozent auf alle
Einkommen plant. Das ist gar nicht so wenig, wie es scheint: In
Österreich beträgt die durchschnittliche Belastung aller Einkommen
nur rund 17 Prozent. Da sind allerdings auch die steuerfreien
Mindestrenten und Mini-Einkommen eingerechnet. Vor allem in
Ostösterreich könnten dennoch etliche Betriebe eine Übersiedlung ins
neue "Steuerparadies" ins Auge fassen.
Wie skurril und kompliziert das österreichische Steuer(un)wesen schon
geworden ist, zeigt sich am Höchststeuersatz von derzeit 50 Prozent.
Weil verfassungsrechtlich festgeschrieben wurde, dass die
Kapitalertragsteuer höchstens die Hälfte des jeweiligen Höchstsatzes
ausmachen darf, kann an den 50 Prozent nicht gerüttelt werden.
Andernfalls müsste auch die Zinsenbesteuerung reduziert werden, und
das will niemand.
Den Sozialdemokraten ihre Zustimmung zu einer Verfassungsänderung
abzukaufen, käme die schwarz-blaue Regierung politisch zu teuer. Also
überlegt man, die Verfassung auszutricksen und den Höchstsatz zwar zu
belassen, ihn aber künftig erst ab einem Jahreseinkommen von zehn
Millionen Euro anzuwenden und nicht wie derzeit ab rund 51.000 Euro.
Schafft es die Regierung tatsächlich, das Steuersystem im Zug der
geplanten Reform massiv zu vereinfachen, dann ist ihr ein großer Wurf
gelungen. Die Tatsache, dass es per Saldo finanziell nur eine
Mini-Entlastung geben wird, wäre in diesem Fall zu verschmerzen.

OTS0276    2003-11-06/17:04

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PVN

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel