- 06.11.2003, 10:05:30
- /
- OTS0057 OTW0057
SPINDELEGGER: DIE EUROPÄISCHE FAMILIE WIRD GRÖSSER!
Aussenpolitischer Sprecher der ÖVP zur EU-Erweiterung im
Verfassungsausschuss
Wien, 6. November 2003 (ÖVP-PK) Die EU-Erweiterung steht heute,
Donnerstag, auf der Tagesordnung des Verfassungsausschusses. "Ein Tag
der Freude und ein Tag der Verantwortung", kommentierte der
außenpolitische Sprecher der ÖVP, Abg. Dr. Michael Spindelegger,
dieses politische Ereignis. ****
Mit der Zustimmung im heutigen Ausschuss stimmt das
EU-Mitgliedsland Österreich zu, dass die Tschechische Republik,
Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien
und die Slowakei mit nächstem Jahr Mitglieder der Europäischen Union
werden können. "Das entspricht dem großen, zukunftsweisenden
europäischen Gedanken, dass alle Länder Europas langfristig
Mitglieder der europäischen Familie und des großen europäischen
Friedensprojektes werden", freut sich Spindelegger.
MAXIMAL SIEBEN JAHRE BESCHRÄNKTER ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT
Natürlich gebe es bei einer solchen Beitrittswelle nicht nur
positive Aspekte, sondern auch Sorgen und Ängste in der Bevölkerung
und es sei Aufgabe und Verantwortung der Politik, darauf einzugehen
und zu antworten. Dies habe man mit der maximal siebenjährigen
Übergangsfrist des Zuganges zum Arbeitsmarkt getan, sagte
Spindelegger weiter. So kann Österreich - wie jedes andere
EU-Mitglied auch - zur Sicherung des Gleichgewichts auf dem
Arbeitsmarkt den Arbeitsmarktzugang von Bürgern der neuen mittel- und
osteuropäischen EU-Mitglieder zunächst für einen Zeitraum von zwei
Jahren und anschließend um drei weitere Jahre beschränken. Im Falle
schwerwiegender Störungen oder Gefährdung des Arbeitsmarktes kann
diese Beschränkung nochmals um zwei Jahre - also insgesamt sieben -
verlängert werden, erläuterte Spindelegger. "Eine wichtige Regelung
gerade für die Grenzregionen in Österreich, deren Bevölkerung
angesichts der Erweiterung der EU in großer Sorge ist."
(Schluss)
OTS0057 2003-11-06/10:05
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK






