Club rät, den Hinterlegungs-Zeitraum mit der Versicherung klar zu vereinbaren
Wien (ÖAMTC-Presse) - Bei Motorradbesitzern ist die Hinterlegung
von Kennzeichen in den Wintermonaten eine beliebte Möglichkeit der
Kostenersparnis: Sind die Nummerntaferln hinterlegt, ruhen
Versicherungsprämien und motorbezogene Versicherungssteuer. Teuer
kann es aber werden, wenn das Kraftfahrzeug trotz Hinterlegung der
Kennzeichen in Betrieb genommen wird und es zum Unfall kommt. "Der
Versicherungsschutz bleibt zwar aufrecht, dennoch kann der
Versicherer Teile der Leistung vom Versicherungsnehmer
zurückfordern", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Sollte im Zeitraum der Hinterlegung der "Pickerl-Termin" fallen,
empfiehlt Hoffer, sich an die Zulassungsbehörde zu wenden. "Es ist
möglich, im Einvernehmen mit der Behörde einen anderen Termin zur
Überprüfung festzulegen", erklärt der ÖAMTC-Jurist.
Die Ersparnis der Versicherungsprämie ist aber gefährdet, wenn man
die hinterlegten Kennzeichen auch nur einen Tag früher als
vereinbart, abholen möchte. Die Steuer ruht zwar für den
Hinterlegungs-Zeitraum. Bei der Versicherungsprämie kommt es aber auf
die Versicherungsbedingungen an", erklärt Hoffer. Der Club-Jurist rät
deshalb, schon bei Hinterlegung der Kennzeichen mit der Versicherung
zu vereinbaren, dass auch eine vorzeitige Abholung der Kennzeichen
ohne Kostennachteile möglich ist.
Für die Hinterlegung und die Wiederausfolgung der Tafeln und
Dokumente fallen keine Kosten an. Die Kennzeichen können innerhalb
des Wohnbezirkes in jeder Zulassungsstelle und höchstens für ein Jahr
hinterlegt werden. Vor Ablauf der Hinterlegungsfrist kann jedoch eine
Verlängerung um höchstens ein Jahr beantragt werden. "Wer sich nicht
rechtzeitig um eine Verlängerung kümmert, beziehungsweise seine
Kennzeichen nicht fristgerecht abholt, muss mit dem Verlust der
Zulassung für sein Kraftfahrzeug rechnen", weiß der Club-Jurist.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Michael Holzinger
OTS0047 2003-10-28/10:14
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