Auf Spikespickerl nicht vergessen
St. Pölten (NLK) - Spikesreifen können vom 15. November 2003 bis
zum 19. April 2004 verwendet werden. Bei Wintereinbruch vor dem 15.
November wird es von der Exekutive keine Beanstandungen geben.
Spikesreifen dürfen allerdings nur bei Kraftwagen mit einem
höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und
bei mit solchen Kraftwagen gezogenen Anhängern verwendet werden,
deren höchstzulässige Achslasten je 1.800 Kilogramm nicht
übersteigen. Spikes dürfen nicht weniger als 1 Millimeter und nicht
mehr als 2 Millimeter über die Lauffläche des Reifens hinausragen.
Wenn Spikesreifen verwendet werden, so müssen alle Räder des
Fahrzeuges damit ausgerüstet sein. An Fahrzeugen mit Spikesreifen
muss hinten auf einer Tafel oder auf dem Fahrzeug selbst ein
Spikes-Zeichen ("Spikespickerl") angebracht sein. Wenn das Fahrzeug
nicht mehr mit Spikesreifen versehen ist, ist dieses Zeichen ganz
oder teilweise abzudecken oder zu entfernen.
Beim Lenken von Fahrzeugen, die mit Spikes ausgerüstet sind,
gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: 100 Stundenkilometer
auf Autobahnen, 80 Stundenkilometer auf Freilandstraßen und
Autostraßen.
OTS0064 2003-10-23/10:05
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