• 21.10.2003, 13:04:41
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  • OTS0142 OTW0142

Becher : Regierung trägt Mieterschutz zu Grabe

Klientelpolitik zu Lasten Rechtssuchender

Wien (SK) "Heute, Dienstag, fand im Ministerrat ein Begräbnis erster
Klasse statt. Zu Grabe getragen wurde der allseits geschätzte und alt
bewährte Mieterschutz", empörte sich die SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher.
Denn geht es nach dem Willen der Regierung, wird es in Hinkunft eine
Kostenersatzpflicht in wohnrechtlichen Außerstreitverfahren geben,
die jene Rechtssuchenden treffen wird, die ihre Verfahren nicht zur
Gänze gewinnen. Für die SPÖ-Abgeordnete führe diese drohende
Kostenfalle de facto zur Abschaffung des freien und gleichen
Rechtszugangs, da viele Menschen - vor allem Einkommensschwache -
aufgrund des Prozesskostenrisikos davor zurückschrecken würden, ein
Verfahren anzustrengen. "Die Gewinner sind Böhmdorfers
Anwaltskollegen und Hauseigentümer, die Verlierer die Mieter und
Wohnungseigentümer", kritisierte Becher gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. ****

Nicht einmal die Warnung des Obersten Gerichtshofes (OGH),
wonach der Kostenersatz im Außerstreitverfahren zu einer
"gravierenden Aushöhlung des Mieterschutzes" führen werde, habe die
Regierung veranlasst, von ihrem Vorhaben abzulassen. Auch die breite
Palette an ablehnenden Stellungnahmen von Seiten der
Mieterschutzverbände oder der Wiener, der Burgenländischen und der
Salzburger Landesregierung habe zu keinem Umdenken beim
Justizminister geführt, monierte Becher.

Die auch vom OGH in seiner Stellungnahme eingeforderte
sozialpolitische Komponente im wohnrechtlichen Verfahren zeichnete
sich vor allem dadurch aus, dass Mieter oder Wohnungseigentümer im
Falle eines nicht zur Gänze erfolgreichen Verfahrensausganges nur die
Gerichts- und etwaige Sachverständigenkosten zu zahlen haben. Somit
entstehen nur geringfügige Kosten für die Rechtssuchenden. Jeder
könne daher auf dieses traditionelle Rechtsinstrument zurückgreifen.
Nun aber werde mit der Kostenersatzpflicht eine soziale Barriere im
Außerstreitgesetz eingezogen. "Es liegt auf der Hand, dass vor allem
Einkommensschwache aufgrund des Risikos, im Falle eines Unterliegens
auch Anwaltskosten vom Gegner übernehmen zu müssen, vor diesem
Rechtsweg zurückschrecken werden", kritisierte Becher.

Für die SPÖ-Abgeordnete sind daher die Beteuerungen von Seiten der
Regierung, mit der Außerstreitnovelle eine Verfahrensreduktion
erreichen und dem Querulantentum einen Riegel vorschieben zu wollen,
nur Fassade. Letztendlich ziele für Becher das Vorhaben der Regierung
darauf ab, dass Hauseigentümer im zunehmendem Maße überhöhte
Betriebskostenabrechnungen legen oder notwendigen Erhaltungsarbeiten
nicht mehr nachkommen werden. "Die Mieter oder Wohnungseigentümer
werden sich aufgrund des Kostenrisikos in Hinkunft hüten, ihre
Beanstandungen vor Gericht zu bringen", sagte Becher.

Als weitere Profiteure dieser Reform machte die SPÖ-Abgeordnete die
von Böhmdorfer so protegierten Rechtsanwälte aus. Seien sie es doch,
die nun durch die Einführung der Kostenersatzpflicht in ein bislang
wenig lukratives Feld vorstoßen würden. Gerade die Rechtsanwälte
würden höchstes Interesse daran haben, das Verfahren möglichst lange
und teuer zu gestalten. "Die Zeche dieser schwarz-blauen
Klientelpolitik zahlen die Mieter und Wohnungseigentümer", schloss
Becher. (Schluss) cs/mp

OTS0142    2003-10-21/13:04

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