• 17.10.2003, 14:40:52
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  • OTS0205 OTW0205

EU-Wettbewerbsbehörde genehmigt österreichisches ARA System

Wien (OTS) - Brüsseler Wettbewerbsbehörde bescheinigt ARA System
Unbedenklichkeit - Verträge des ARA Systems stellen keine
Wettbewerbsbehinderung dar - ARA System agiert als
wettbewerbsorientierter Marktplayer und begrüßt fairen Wettbewerb.

EU-Wettbewerbsbehörde bescheinigt ARA
System "Unbedenklichkeit"

Mit ihrer gestern verlautbarten Entscheidung bescheinigt die
Brüsseler Wettbewerbsbehörde - die "Generaldirektion Wettbewerb" (DG
Wettbewerb) - dem ARA System die "Unbedenklichkeit". Die DG
Wettbewerb kommt nach eingehender Prüfung zur Ansicht, dass keine
Veranlassung besteht, gegen das ARA System wegen Behinderung des
freien Wettbewerbs vorzugehen.

"Wir nehmen diese Entscheidung mit Befriedigung zur Kenntnis. Denn
nun wird endgültig offiziell bestätigt, dass durch die Arbeit des ARA
Systems keine Wettbewerbsverzerrung gegeben ist", zeigt sich Dkfm.
Christian Stiglitz, Vorstand der ARA Altstoff Recycling Austria AG,
erfreut. "Damit gibt Brüssel auch eine klare und unmissverständliche
Antwort auf all die jahrelang von manchen Seiten geäußerten Bedenken
gegenüber dem ARA System: Das ARA System agiert als fairer,
wettbewerbsorientierter Marktplayer."

In ihrer Entscheidung zeigt sich die DG Wettbewerb mit den
wichtigsten Verträgen des ARA Systems, wie der Entpflichtungs- und
Lizenzvereinbarung mit den über 13.300 ARA Lizenzpartnern sowie den
Verträgen zwischen der ARA und den Branchenrecycling-Gesellschaften,
zufrieden. Kleinere Punkte wurden noch während des sehr kooperativ
geführten Verfahrens durch Zusagen an die DG Wettbewerb klargestellt.
So bestätigte die ARA beispielsweise, dass Lizenzentgelte nur für die
Entpflichtungsleistungen, nicht aber für die Nutzung des "Punktes"
anfallen.

Verträge des ARA Systems sind nicht wettbewerbsbehindernd

Zudem wurden auch die Verträge mit den Gebietskörperschaften und
Entsorgern freigestellt. Allerdings kommt es - wie bei solchen
Verfahren häufig - zu einigen Auflagen an das ARA System.

Konkret möchte die DG Wettbewerb einen freieren Zugang
konkurrierender Systeme zur Haushaltssammlung von Leicht- und
Metallverpackungen.

"Wir nehmen diese Auflagen mit etwas Verwunderung zur Kenntnis",
so Stiglitz. "Denn bis jetzt hat noch keiner unserer Mitbewerber
einen ernsthaften Schritt unternommen, in diesem Bereich aktiv zu
werden. Es wäre schon bisher jedem möglich gewesen, ein System
aufzubauen."

Man werde aber die erteilten Auflagen genau prüfen und dann
akzeptieren, wenn sie für ARA Kunden zu keinen Nachteilen führen.
Wichtig sei, dass für alle die gleichen Bedingungen herrschen. Nicht
akzeptieren könne man Auflagen, die zu Wettbewerbsverzerrungen durch
"Rosinenpicken" führen. Insbesondere dürfe die Entsorgung dadurch
nicht für einige günstiger, aber für die Masse der Unternehmen teurer
werden.

"Wir haben uns seit jeher zum Wettbewerb bekannt - ganz nach dem
Motto 'Möge der Bessere gewinnen'. Auch im gewerblichen Bereich, wo
es seit Jahren Mitbewerber gibt, können wir mit unseren Leistungen
überzeugen", Stiglitz weiter.

"Unser Prinzip der Umsetzung der Verpackungsverordnung war immer
die Gleichbehandlung aller Lizenzpartner. Das werden wir auch
zukünftig fordern. Dann sind wir überzeugt, dass wir unseren Kunden
weiterhin das beste Angebot im Haushalts- und Gewerbebereich bieten",
meint Stiglitz abschließend.

OTS0205    2003-10-17/14:40

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