- 16.10.2003, 10:15:29
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Finanzmarktsaufsicht verordnet FMA-Mindeststandards für Vergabe und Gestionierung von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern.
FMA-Vorstand: "Die Banken müssen ihr Risikomanagement verbessern, Verbraucher ihr Risikobewusstsein schärfen."
Wien (OTS) - Die Finanzmarktaufsicht (FMA) verordnet Österreichs
Banken Mindeststandards für die Vergabe und Gestionierung von
Fremdwährungskrediten sowie von endfälligen Krediten mit
Tilgungsträgern, gab FMA-Vorstand Dr. Kurt Pribil bei einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit OeNB-Direktor Univ. Doz. Dr. Josef
Christl bekannt. Weiters ist die FMA an das Bundesministerium für
Finanzen herangetreten, im Bankwesengesetz auch entsprechende
Verbraucherschutzbestimmungen zu verankern. Dieses Maßnahmenpaket ist
Ergebnis einer Studie, bei der FMA und Oesterreichische Nationalbank
(OeNB) gemeinsam die Geschäftspraktiken der am stärksten in
Fremdwährungskrediten engagierten Banken durchleuchtet haben.
"Fremdwährungskredite und endfällige Kredite mit Tilgungsträger
bergen viel höhere Risiken als gewöhnliche Abstattungskredite in
Euro", so Pribil: "Es hat sich gezeigt, dass einigen Banken, vor
allem kleineren Instituten, dazu das entsprechende Risikomanagement
fehlt." Es fehlten bei der Vergabe entsprechende Bonitätsprüfungen,
Sicherheitsreserven für Kurs-, Zins- und Marktschwankungen, ganz zu
schweigen von adäquaten Risikoprämien. Außerdem seien gravierende
Mängel bei der laufenden Überwachung der Fremdwährungskredite und der
entsprechenden Tilgungsträger festzustellen gewesen.
Mit den FMA-Mindeststandards setzt die Finanzmarktaufsicht ein
neues Instrument ein. "Rechtstechnisch sind sie zwar nicht einer
Verordnung gleichzustellen", so Pribil, "da sie aber eine Art
Richtschnur für die Beurteilung darstellen, wie ein Geschäftsleiter
seiner Sorgfaltspflicht nachkommt, ist es ein sehr effizientes
Instrument." Die beiden FMA-Mindeststandards - der eine für
Fremdwährungskredite, der andere für endfällige Kredite mit
Tilgungsträger - verlangen den Kreditinstituten, sich selbst klare
Leitlinien für Vergabe und Gestionierung dieser beiden Kredittypen zu
geben. Diese Regeln müssen der Risikotragfähigkeit des Instituts
entsprechende Volumenbeschränkungen enthalten sowie entsprechende
Sicherheiten und Reserven vorsehen; weiters sind Vorkehrungen für
eine laufende Überwachung der Entwicklung der Kredite, Tilgungsträger
und Märkte zu treffen.
Pribils Vorstandskollege Univ. Prof. Dr. Andreas Grünbichler: "In
einem liberalisierten Markt kann es nicht darum gehen, bestimmte
Produkte zu verbieten. Entscheidend ist einerseits, dass die Banken
dafür geeignete Risikomanagementsysteme haben und nutzen,
andererseits, dass die Produkte transparent gestaltet sind, damit
der Verbraucher sich der eingegangenen Risiken voll bewusst wird."
Grundsätzlich merkte Grünbichler an, dass die FMA auch bei
Euro-Finanzierungen, die endfällig mit Tilgungsträger gestaltet sind,
darauf achten werde, dass entsprechend risikobewusst damit umgegangen
wird.
Zum Aspekt Verbraucherschutz ergänzt FMA-Vorstand Dr. Kurt Pribil,
dass den Banken selbst daraus wohl kaum zusätzliche Risiken erwachsen
dürften: "In den Kreditverträgen, so unsere Studie, wird in aller
Regel ausführlich und sorgfältig über die mit derartigen Produkten
verbundenen Risiken informiert". Nur dürften, so der FMA-Vorstand,
diese Aufklärungen und Hinweise nicht ins Bewusstsein der Adressaten
vordringen. Anders sei nicht zu erklären, welche Risiken bei
derartigen Krediten von vielen eingegangen würden.
Pribil: "Wir haben daher im Bundesministerium für Finanzen
angeregt, entsprechende Verbraucherschutzbestimmungen für
Privatkredite im Bankwesengesetz zu verankern." Die Anregungen seien
wohlwollend aufgenommen worden, nun liege die entsprechende Umsetzung
beim Gesetzgeber.
OTS0057 2003-10-16/10:15
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