• 15.10.2003, 18:17:33
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KONTROVERSE ÜBER ÖBB-REFORM IM VERKEHRSAUSSCHUSS Kukacka: Sonderrechte der Eisenbahner heute nicht mehr vertretbar

Wien (PK) - Die aktuelle Debatte über die geplante ÖBB-Reform
griff heute auch auf die Beratungen des Verkehrsausschusses über.
Dabei kam es zu einem Wortwechsel zwischen dem S-Abgeordneten
Josef Broukal und Staatssekretär Kukacka. Broukal warf Kukacka
vor, gegen die Eisenbahner zu polemisieren und vor allem durch
seine Wortwahl "böses Blut" unter der Belegschaft der ÖBB zu
erzeugen.

Staatssekretär Helmut Kukacka wies die Vorwürfe Broukals als
"unfairen Stil" zurück und meinte im Übrigen, die Regierung habe
nur das an die Öffentlichkeit gebracht, was bisher ohnehin
bekannt war und in einer Reihe von Rechnungshofberichten bereits
hinlänglich dargestellt wurde. Die Eisenbahner würden zu Lasten
der Steuerzahler Sonderrechte nutzen, die wirtschaftlich in
keiner Weise mehr vertretbar seien. Den Reformbedarf bezeichnete
Kukacka als unbestritten, wobei er betonte, die ÖBB müsse eine
Kostenstruktur entwickeln, die es ihr ermöglicht, im Wettbewerb
mit anderen Bahnen zu bestehen.

Von der Notwendigkeit einer ÖBB-Reform war auch Abgeordneter
Josef Broukal überzeugt. Das Dienstrecht der Eisenbahner mag vor
20 Jahren als Beispiel für die gesamte Wirtschaft gegolten haben,
heute mag dies nicht mehr so sein, sagte er. Mit heftigen Worten
kritisierte er allerdings die von der Regierung geführte Debatte
über "Eisenbahnerprivilegien". Die, wie Broukal sagte, nicht
industrieüblichen Überzahlungen an die ÖBB-Mitarbeiter würden nur
einen Bruchteil des immer wieder zitierten Betrages von 4,4 Mrd.
€ ergeben.

Abgeordneter Werner Miedl (V) betonte, die Zeit für eine Reform
der ÖBB dränge. Die SPÖ verteidige einen Zustand, der heute nicht
mehr haltbar sei.

Ausschussobmann Kurt Eder kündigte an, der Verkehrsausschuss
werde sich überlegen, eine parlamentarische Plattform zu bilden,
um in die Reformdebatte einzugreifen. Kein guter Weg sei es
jedenfalls, wenn seitens der Regierung versucht werde, mit
möglichst raschen Zeitplänen über die Runden zu kommen. Der
Reformbedarf bei der ÖBB sollte jedenfalls in einer Weise
geregelt werden, bei der alle "halbwegs mitgehen können", meinte
Eder. Wichtig sei es, eine Streiksituation zu vermeiden, in der
es nur Verlierer geben würde, warnte er darüber hinaus.

Ursprünglicher Ausgangspunkt für die ÖBB-Debatte war ein
Protokoll über die Änderung des Übereinkommens über den
internationalen Eisenbahnverkehr, das bei der Abstimmung
einstimmig genehmigt wurde. Die ÖBB-Reform selbst stand nicht auf
der Tagesordnung der Ausschusssitzung.

VERKEHRSAUSSCHUSS BESCHLIESST RECHTSGRUNDLAGE FÜR PROMILLGRENZE
BEI DER BODENSEESCHIFFFAHRT

Einstimmigkeit herrschte im Ausschuss über eine Änderung des
Schifffahrtsgesetzes, durch die eine Rechtsgrundlage geschaffen
wird, um die Grenzwerte für das Führen von Wasserfahrzeugen unter
Alkoholeinwirkung auch auf die Bodenseeschifffahrt auszudehnen.
Konkret geht es dabei um eine Promillegrenze von 0,8.

Staatssekretär Helmut Kukacka hob hervor, die Schifffahrtspolizei
könne nun durch diese Gesetzesänderung auch am Bodensee
entsprechende Alkoholkontrollen durchführen. Die Bestimmungen
würden aber in erster Linie der Rechtssicherheit gelten,
"betrunkene Kapitäne" seien jedenfalls nicht der Anlassfall für
diese Änderung gewesen.

SEILBAHNGESETZ SETZT EU-SEILBAHNRICHTLINIE UM

Mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedete der
Ausschuss ein Seilbahngesetz, durch das im Wesentlichen die
Seilbahnrichtlinie der EU übernommen wird. Das Gesetz orientiert
sich in seinen Bestimmungen an einem EU-weit einheitlichen
Sicherheitsstandard für Seilbahnen und Schlepplifte.

Als nicht ausreichend wurde das Gesetz von den Sprechern der
Oppositionsparteien kritisiert. Abgeordnete Evelin Lichtenberger
(G) vermisste insbesondere Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes
und meinte zudem, auch die Nachbarrechte seien zu kurz gekommen.
Privilegien für Seilbahnen wie zum Beispiel Enteignungsrechte
seien durch nichts zu rechtfertigen, sagte sie und kam zu dem
Schluss, dieses Gesetz verfolge in erster Linie die Interessen
der "Liftkaiser".

Abgeordnete Anita Fleckl (S) bemängelte ihrerseits die
Sicherheitsstandards als nach wie vor nicht zufrieden stellend.

Staatssekretär Helmut Kukacka stellte klar,
Enteignungsmöglichkeiten für Schlepplifte seien im Gesetz nicht
vorgesehen. Fragen des Umwelt- und Naturschutzes wiederum würden
im Rahmen der UVP behandelt, auch seien dafür die
Naturschutzbehörden der Länder zuständig.

Abgeordneter Roderich Regler (V) begrüßte hingegen das Gesetz,
das seiner Einschätzung nach mehr Sicherheit bringt. Er erinnerte
darüber hinaus daran, dass Österreich federführend an der
Ausarbeitung der EU-Seilbahn-Richtlinie mitgewirkt hat.

Weiters behandelte der Ausschuss den Tätigkeitsbericht des
Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2002, der eine
rückläufige Tendenz sowohl bei den Unfällen als auch bei den
Berufskrankheiten ausweist und vom Ausschuss einstimmig zur
Kenntnis genommen wurde.

Vertagt wurden die Verhandlungen über den S-Antrag betreffend
Fahrschulgesetz, den G-Antrag hinsichtlich Eindämmung der
Bundesausgaben für Landesstraßen und über den S-Antrag betreffend
Beteiligung des Bundes an der Verlegung der Schienentrasse der
Salzburger Lokalbahn angesichts der Hangrutschung am Haunsberg.
(Schluss)

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OTS0240    2003-10-15/18:17

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