• 15.10.2003, 17:18:56
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  • OTS0231 OTW0231

Asylrecht: Änderungen inakzeptabel für Rotes Kreuz

Geplante Änderungen des Bundesbetreuungsgesetzes "Rückschritt statt Fortschritt"

Wien (Rotes Kreuz) - Die geplanten Änderungen des
Bundesbetreuungsgesetzes für Asylwerber werden nach Ansicht des
stellvertretenden Rotkreuz-Generalsekretärs Dr. Werner Kerschbaum
nicht nur zu erneuter Obdachlosigkeit vieler hilfsbedürftiger
Asylwerber führen. In Summe "würde diese Änderungen in Wirklichkeit
einen Rückschritt statt einen Fortschritt bedeuten", so Kerschbaum.
"Auf der einen Seite werden OGH-Entscheidungen wie jene über den
Kostenersatz für die Betreuung von Asylwerbern einfach umgangen. Auf
der anderen Seite wird der Kreis der Asylwerber mit Anspruch auf
Bundesbetreuung radikal und willkürlich eingeschränkt." Darüber
hinaus könnten hilfsbedürftige Asylwerber ihren Anspruch auf
Bundesbetreuung nicht mehr wie bisher vor ordentlichen Gerichten
einklagen und durchsetzen. Kerschbaum: "Hier wird den Betroffenen ein
Menschenrecht vorenthalten. Stellen Sie sich den Aufschrei vor, bei
einer vergleichbaren Streichung der Einspruchsmöglichkeit, zum
Beispiel bei Verkehrsdelikten oder Steuervorschreibungen!"

Bedürftigkeitsanalysen des Roten Kreuzes in ganz Europa haben
ergeben, dass Migranten und Asylwerber zu den besonders gefährdeten
Personengruppen der Gesellschaft zählen. Damit fielen sie unter das
Mandat des Roten Kreuzes. Kerschbaum: "Die in den Medien ventilierten
und kurzfristig geplanten Änderungen am Entwurf für das
Bundesbetreuungsgesetz sind nicht geeignet, zu Verbesserungen für die
Betroffenen zu führen, im Gegenteil."

Das Rote Kreuz nimmt im Moment Kontakt mit den politisch
Verantwortlichen auf, um eine Meinungsänderung zu erzielen. "Eine
derartig massive Änderung des geltenden Rechts ohne vorherige
politische Diskussion und Einbeziehung aller Betroffenen in ein
Begutachtungsverfahren ist aus unserer Sicht problematisch und nicht
akzeptabel", so der Rotkreuz-Generalsekretär.

OTS0231    2003-10-15/17:18

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