- 15.10.2003, 10:37:19
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AK: Mehr Sicherheit für Konsumenten bei irreführender Lebensmittel-Gesundheitswerbung
AK für Schutzregeln im Lebensmittelgesetz bis EU-Regeln in Kraft treten
Wien (AK) - "Stärkt das Wohlbefinden" - solche oder ähnliche
allgemeine Gesundheitssaussagen sind irreführend, bekräftigt
AK-Lebensmittelexperte Heinz Schöffl. Ende Jänner hat ja der EuGH
entschieden, dass das im österreichischen Lebensmittelrecht geregelte
Zulassungsverfahren für alle Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln
EU-widrig sei. Das Zulassungsverfahren wurde im Lebensmittelgesetz
inzwischen gestrichen - die von der AK geforderten Begleitmaßnahmen
zum Schutz der Konsumenten aber nicht umgesetzt. Dem beginnenden
Wildwuchs mit Gesundheitswerbung muss daher entschieden
entgegengetreten werden, fordert Schöffl.
Nachdem das Zulassungsverfahren für gesundheitsbezogene Angaben im
österreichischen Lebensmittelgesetz im Sommer ersatzlos gestrichen
wurde, müssen bis zum In-Kraft-Treten einer EU-Verordnung dennoch
strenge Spielregeln gesetzlich festgelegt werden, sagt Schöffl. Daher
fordert die AK neuerlich Begleitmaßnahmen im Lebensmittelgesetz:
+ Es muss eine Meldepflicht der Unternehmer für gesundheitsbezogene
Angaben auf Produkte und in der Werbung vor der Vermarktung kommen.
+ Die Werbebehauptungen müssen einer fundierten, wissenschaftlichen
Überprüfung unterzogen sein und auf etablierter und unumstrittener
wissenschaftlicher Kenntnis basieren. Die Unterlagen muss der
Unternehmer im Kontrollfall der Behörde vorlegen.
+ Werbeaussagen müssen konsequent kontrolliert werden, zB durch
Schwerpunktaktionen des Gesundheitsministers. Derzeit zeigt sich,
dass zunehmend mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben wird, die
nach AK-Ansicht irreführend sind.
+ Für Konsumenten soll ein zugängliches Register für Produkte und
Werbeaussagen geschaffen werden, das die Ernährungsagentur führen
könnte.
+ Es soll ein wissenschaftlicher Beirat die verwendeten
gesundheitsbezogenen Angaben im Hinblick auf wissenschaftlich
abgesicherte Tatsachen prüfen. Dieser Beirat soll den
Gesundheitsminister beraten und Empfehlungen und Stellungnahmen
abgeben können.
+ Die Konsumenten sollen besser informiert werden, indem die
Unternehmer zur Auskunft verpflichtet werden.
OTS0068 2003-10-15/10:37
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