- 14.10.2003, 14:29:18
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Ettl: Schüssel hat bei Daseinsvorsorge die EU-Verfassung nicht verstanden
Wien (SK) "Vollkommen unangebracht" nennt Harald Ettl,
SPÖ-Europaabgeordneter und Mitglied der Ausschüsse für Wirtschaft und
Soziales, die Kritik, die Bundeskanzler Schüssel heute am
ÖGB-Bundeskongress gegen jenen Artikel der künftigen EU-Verfassung
vorgebracht hat, der sich mit der Daseinsvorsorge beschäftigt.
"Gerade der Artikel 6 ist zum Schutz der Daseinsvorsorge, also zum
Schutz der öffentlichen Dienstleistungen von Bund, Ländern und
Gemeinden gedacht. Schüssel hat den Sinn dieses Artikels offenbar
nicht verstanden. Denn sonst könnte er nicht sagen, dass damit das
Subsidiaritätsprinzip unterlaufen wird. Das Gegenteil ist der Fall!"
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Werde der Artikel gestrichen, so Ettl, dann könnten so wichtige
Leistungen wie etwa die kommunale Wasserversorgung oder geförderte
Sozialeinrichtungen den EU-Wettbewerbsregeln unterworfen werden.
Dieser Artikel sei daher nicht - wie von Schüssel angedeutet - eine
Rechtgrundlage, um die Daseinsvorsorge von nun an in Brüssel zu
regeln, sondern vielmehr dazu geschaffen, um die
Einflussmöglichkeiten der EU klar zu begrenzen und den Ländern und
Gemeinden mehr Spielraum für ihre Entscheidungen geben.
Ettl abschließend: "Gibt es keine EU-weite Regelung zum Schutz der
Daseinsvorsorge, dann regiert das Wettbewerbsrecht der Union. Und das
wäre das Schlimmste, was passieren könnte. Es ist bedauerlich, dass
Schüssel das nicht begreift!" (Schluss) wf/mm
Rückfragehinweis: Roland Graffius, Pressesprecher der SPÖ-Delegation
im EP, Tel.: ++32-475-606634
OTS0216 2003-10-14/14:29
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