• 14.10.2003, 11:20:04
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  • OTS0079 OTW0079

Innenausschuss: Keine Verbesserungen für traumatisierte Flüchtlinge

Gesetz funktioniere so "wie ein Verwundeter, der die Rettung anruft und die ihm sagt, er hat jetzt eine Minute Zeit zu beweisen, dass er verletzt ist - sonst kommt sie nicht."

Wien (OTS) - "Es gibt keine Verbesserung im heute eingebrachten
Abänderungsantrag für traumatisierte Flüchtlinge", widerspricht
Martin Schenk, Vorstandsmitglied der Hilfsorganisation Hemayat, die
letztes Jahr 258 schwer traumatisierte Flüchtlinge aus 33 Ländern
psychotherapeutisch, psychologisch und medizinisch betreut hat, den
Darstellungen des Innenministers.

Das vorliegende Asylgesetz sieht zwar die ausdrückliche
Berücksichtigung der Situation von Traumatisierten und
Folterüberlebenden im Rahmen der (Erst)Einvernahme vor, im Gesetz
findet sich allerdings keine klare Bestimmung, auf welche Weise das
Vorliegen einer Traumatisierung oder Folterung festgestellt werden
soll.

Die Klärung dieser Tatsachenfrage setzt ein hohes Maß an
Fachwissen voraus. Da die BeamtInnen in den Erstaufnahmestellen die
fachliche Kompetenz zur Erkennung einer "Posttraumatische
Belastungsstörung" (Posttraumatic Stress Disorder - PTSD) nicht
aufweisen, ist dafür die Beiziehung von Sachverständigen
erforderlich.

"Wir befürchten", so Schenk, "dass das Personal der Asylbehörden
selbst über das Vorliegen einer Traumatisierung entscheiden wird, da
ansonsten eine "aus ihrer Sicht- unerwünschte Verzögerung des
Verfahrens eintreten könnte."

Das Gesetz funktioniert so "wie ein Verwundeter, der die Rettung
anruft und die ihm sagt, er hat jetzt eine Minute Zeit zu beweisen,
dass er verletzt ist" sonst kommt sie nicht."

Die Symptome einer PTSD können zeitverzögert auftreten. Die
Einbeziehung der Fälle von PTSD in das vorgesehene Schnellverfahren
sowie die Betonung der Bedeutung der Ersteinvernahme sind daher
problematisch. Aber auch in Fällen, in denen bereits Anhaltspunkte
für eine PTSD vorliegen, wird davon auszugehen sein, dass eine
Diagnose binnen 72 Stunden nicht erfolgen kann. Überdies zeigt die
Erfahrung, dass das Bundesasylamt nicht einmal im Wiener Raum, wo die
größte Konzentration von Fachärzten für Psychiatrie besteht, in
kurzer Frist auf entsprechend fachlich ausgebildete Sachverständige
zurückgreifen kann.

Gerade Scham- und Schuldgefühle sind Teil des
Traumatisierungsbildes. Das gilt besonders für Opfer sexualisierter
Gewalt und für "zufällige" Überlebende eines Massakers. Um Hinweise
auf eine Traumatisierung zu erkennen, braucht es Vertrauen und Zeit.
Binnen 72 Stunden und unter Bedingungen von starkem Stress ist die
Gefahr sehr hoch, dass sich die Betroffenen aus Scham verschweigen.

Es hat kein unabhängiger Beistand Zugang zu den sog.
Erstaufnahmestelle -keine Menschenrechtsorganisation, kein
Sachverständiger, kein gewählter Rechtsbeistand. Die Ersteinvernahme
am Beginn hat laut Gesetz eine hohe Bedeutung. Gleichzeitig werden
alle Rechtschutzinstrumente, Beratung und Kontrolle nach hinten
verlagert. Das ist ein schlechter Rahmen für die Situation
Traumatisierter. Das Zulassungsverfahren ist zu kurz, der Rahmen zu
eng, inadäquat um Traumatisierung festzustellen.

Wenn Traumatisierte eine Chance haben sollen, muß geklärt werden,
wie Traumatisierung festzustellen sei:

1. Amtswegig, das heißt die Asylbehörde muß sich um Gutachten
    bemühen, das kann der Betroffene nicht selber
 2. Was Folterüberlebende brauchen ist: Zeit. Das muß im Verfahren
    berücksichtigt werden.
 3. Beratung und Rechtshilfe muß von Beginn des Verfahrens
    gewährleistet sein.

Folter hat das Ziel den Menschen als Person zu brechen und seine
Würde, seine Beziehungen, seine Zukunft zu vernichten. Das erlittene
Trauma lässt eine massive Verletzung zurück. Das Vertrauen in die
Welt ist verloren. Eine Todeserfahrung ohne wirklich tot zu sein.

Sie verlieren den Boden unter den Füßen, den Stand in der Welt. Es
ist nicht allein eine tiefe Erschütterung, es ist vielmehr ein
völliges Wegbrechen. Es ist das Gefühl, verloren zu gehen, den
Kontakt mit der umgebenden Welt zu verlieren. Die Überzeugung bricht
zusammen, man könne sich in der Welt sicher fühlen.

Die häufigste psychische Störung, die dieser Erfahrung folgt, ist
die sog. Posttraumatische Belastungsstörung : Depressionen, Angst,
Panikattacken, Eßstörunen, Schlafstörungen, starke körperliche
Schmerzen.

5-30% der Flüchtlinge sind nach UNO-Angaben Folterüberlebende.

Zu Hemayat kommen Menschen, die politische Verfolgung, Folter und
Krieg erlebt haben und deshalb aus ihren Heimatländern geflohen sind.
Hemayat heißt aus dem Persischen übersetzt "Schutz". Hemayat gibt es
seit 1994.

OTS0079    2003-10-14/11:20

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