- 13.10.2003, 15:11:58
- /
- OTS0201 OTW0201
RFJ-Strobl: Gudenus kann sich nicht aufführen, wie er will
FPÖ Burgenland steht hinter gewählter RFJ-Landesführung
Eisenstadt (OTS) - "Als würde es nicht reichen, dass der
selbsternannte Bundesobmann des RFJ aufgrund seiner Ideenlosigkeit
nur mit nicht nachvollziehbaren Meldungen in den Medien punkten kann.
Nein, er sieht die freiheitliche Gesinnungsgemeinschaft anscheinend
als Selbstbedienungsladen und führt sich auf, als würde ihm der RFJ
gehören", beschwerte sich heute RFJ-Burgenland-Chef Robert Strobl.
"Ich werde als amtierender Landesobmann genauso wie der
oberösterreichische Landesobmann Pahl und sein Stellvertreter Rabl
einfach ausgeschlossen und dann tritt diese angebliche Bundesführung
auch noch alle Mitglieder mit den Füssen und dem Club Jörg bei."
Strobl habe nichts gegen einen Club, der die Freundschaft zu einem
Politiker unterstreiche, der viel für die FPÖ getan habe. "Ich finde
es aber nicht gut, wenn jetzt die Leute, die für den RFJ nie wirklich
Arbeit geleistet haben, einfach über die Mitglieder drüberfahren und
im Namen aller einem fremden Verein beitreten", so Robert Strobl.
"Das ist ein Umgang mit Mitgliedern, wie er nicht länger akzeptiert
werden kann."
Gudenus sei ohnehin nicht wirklich berechtigt, sich als
Bundesobmann zu bezeichnen. "Wir haben Anfang Juli mehrere
vereinsinterne Schiedsgerichte gegen diese diktatorische und
demokratisch nicht legitimierte Bundesführung beantragt. Bis heute
ist keines einberufen worden", zeigt Strobl kein Verständnis für das
Vorgehen von Gudenus. "Wahrscheinlich hat man mich genauso wie Pahl
und Rabl nur ausgeschlossen, damit wir dieser Aufklärung nicht mehr
beiwohnen können."
Strobl verwies noch auf die Unterstützung seiner Landespartei.
"Stefan Salzl hat sich ganz klar und unmissverständlich hinter mich
und damit hinter die gesamte gewählte RFJ-Führung vom Burgenland
gestellt. Bei uns wird Gudenus nicht gegen den Willen von Basis und
Partei hineinregieren können", schloss Strobl.
OTS0201 2003-10-13/15:11
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | RFJ






