- 13.10.2003, 11:36:27
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Telekom-Branche zur Breitbandförderung: Ja, unbedingt - aber nicht so
Bergmann-Fiala: "Verletzt Prinzip der Technologieneutralität" - Diverse Bestimmungen zudem kontraproduktiv für Erweiterung der Breitbandinfrastruktur
Wien (PWK 690) - "Wir begrüßen grundsätzlich jede Form der
Förderung neuer und innovativer Breitbandtechnologien", stellt
Alfreda Bergmann-Fiala, Obfrau des Fachverbandes der
Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ), klar. Der Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2002
des Finanzministeriums zur steuerlichen Begünstigung von
Breitbandinternetanschlüssen beinhaltet allerdings aus Sicht der
heimischen Telekom- und Rundfunkwirtschaft gravierende Mängel. Die
Bandbreite der vorgesehenen Konkretisierung zur Förderung von
Breitband-Internet reicht von skurril bis kontraproduktiv:
1.) Jemand ist beispielsweise in einer Landeshauptstadt gemeldet und
kommt dort in den Genuss einer Breitbandförderung - 50 Euro
einmaliges Herstellungsentgelt sowie 40 Euro monatliches Grundentgelt
sind befristet bis 31.12.2004 absetzbar. Der- oder diejenige verfügt
auch im Wochenenddomizil am Land über Breitband-Internet. Dieser
Anschluss könnte nach dem Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien
allerdings nicht gefördert werden, "weil", so Bergmann-Fiala, "der
Entwurf sagt: Die Breitbandanbindung am Hauptwohnsitz wird ohnehin
gefördert." Diese Begründung in Sachen Nicht-Förderbarkeit stehe aber
in Widerspruch zum Thema Breitbandförderung an sich. Bergmann-Fiala:
"Denn schließlich sind die Ziele der Breitbandförderung ja die
geografische Ausweitung der Breitband-Infrastruktur und die
Verringerung der technologischen Benachteiligung des ländlichen
Raumes gegenüber Ballungszentren (‚digital divide’) ."
2.) Zudem ist der Entwurf nicht technologieneutral gehalten, monieren
die Fachleute in der Wirtschaftskammer: Der Begriff
"Breitbandtechnik" ist im Einkommenssteuergesetz nicht klar definiert
und im Entwurf an bestimmte Übertragungstechnologien gebunden. Keine
Berücksichtigung finden dabei beispielsweise mobile breitbandige
Internetzugänge. Bergmann-Fiala: "Aus unserer Sicht ist jedenfalls
von einem technologieneutralen Breitbandbegriff auszugehen." Deshalb
müssen sowohl Breitband über Kabel (Telefon-, Kabel-TV- und
Glasfasernetze) als auch drahtlose Übertragungstechnologien wie UMTS
oder WLAN gefördert werden. Der Grundsatz der Technologieneutralität
ist in den EU-rechtlichen Vorgaben festgeschrieben.
3.) Last but not least verbirgt sich im Richtlinien-Entwurf auch eine
"Datums-Falle": Denn die Ausgaben sowohl für die Herstellung eines
Breitbandinternet-Anschlusses (die besagten 50 Euro) als auch die
laufenden Grundentgelte in der Höhe bis 40 Euro monatlich werden
steuerlich nur begünstigt, wenn die Funktionsfähigkeit des
Anschlusses noch vor dem 1.1.2005 hergestellt ist. "Da könnte es
besonders gegen Ablauf dieser Frist eng werden", so Bergmann-Fiala.
"Denn der Gesetzgeber richtet sich in der Beurteilung der
Förderungswürdigkeit nämlich nicht nach dem Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses, sondern nach der Funktionsfähigkeit des
Anschlusses." Werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht
geändert, fällt man demnach um die Förderung um, wenn man
beispielsweise knapp vor Weihnachten einen Vertrag für einen
Breitbandzugang abschließt, die technische Herstellung des Zugangs
aber erst nach den Feiertagen erfolgt. Ganz abgesehen davon, dass
heimischen Finanzbeamten Recherchen darüber, wann genau - ob am 29.
Dezember oder am 2. Jänner - ein Anschluss betriebsfertig ist, nicht
zugemutet werden können.
Wesentlich effizienter als die derzeitigen Nutzer- und
zeitbeschränkten Maßnahmen wäre aus Sicht der Telekommunikations- und
Rundfunkwirtschaft eine generelle Reduktion des Mehwertsteuersatzes
auf Breitbandzugänge. "Damit würden nicht nur alle Kunden gleich
behandelt, sondern im Gegensatz zu der im Entwurf vorgesehenen
Regelung auch die Aspekte der Sozialverträglichkeit berücksichtigt
werden", so Bergmann-Fiala abschließend. (JR)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband der Telekommunikations- und
Rundfunkunternehmungen
Tel.: 05 90 900-3173
E-Mail: [email protected]OTS0105 2003-10-13/11:36
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