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"Kleine Zeitung" Kommentar: "Das Halali gegen Sallmutter als Bumerang für Schwarz-Blau" (von Ulrich Stocker)
Ausgabe vom 11.10.2003
Graz (OTS) - Man kann öffentliche Aufgaben verschieden
organisieren - als Teil der staatlichen Verwaltung, als
ausgegliederte Behörde oder Selbstverwaltungskörper. Jede Struktur
hat sachliche Vorbedingungen.
Ein Etikettenschwindel per Gesetz ist unzulässig.
Was die Koalition als Reform des Hauptverbandes durchboxte, hat das
Höchstgericht nun in der Luft zerrissen. Die Kernbestimmungen sind
verfassungswidrig: Ein Verbot für Versichertenvertreter in
Einzelkassen und für führende Gewerkschafter, im Dachverband
Funktionen auszuüben, spricht der Selbstverwaltung Hohn. Die
Geschäftsführung kann die Versicherungsträger per Verordnung zu Tun
und Lassen verhalten. Aber sie ist weder gewählt und so demokratisch
legitimiert noch an Aufträge von Selbstverwaltungsgremien gebunden.
Das ist ein Widerspruch in sich.
Das Webmuster der Reform war tatsächlich immer eine Lex Sallmutter.
Der damalige Hauptverbandschef wurde zum Einzeltäter der
Krankenkassenmisere stilisiert. "Solche Leute brauchen wir nicht",
eröffnete die Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer im Jänner 2001 das
Halali. Ein monatelanger Nervenkrieg mit dem Sozialminister folgte.
Aber Hans Sallmutter war ein harter Steher. Erst das Gesetz mit
Sonderregeln, die dem GPA-Boss auf den Leib geschneidert waren,
erzwang seinen Abgang.
Dass Herbert Haupt jetzt lamentiert, nicht er, sondern die ÖVP und
die "nicht so sattelfesten Juristen" des Kanzlers und des
Finanzministers hätten die Sache angezettelt, gehört ins politische
Kuriosenkabinett.
Hauptprofiteur waren die Schwarzen freilich schon. Sie übernahmen
das Sagen. Die neue paritätische Beschickung des Verwaltungsrats
durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer - streng nach dem Proporz - ergab
eine massive 9:5-Mehrheit für Schwarz-Blau. Dass "ihr" Josef
Kandlhofer der Bestgeeignete als Geschäftsführer sei, sandte die VP-
Generalsekretärin schon zu Beginn eines für zwei Tage angesetzten
Kandidatenhearings aus.
Wie es weitergeht, ist eine Frage des politischen Machtkalküls. Der
Verfassungsgerichtshof hat für die Sanierung eine Frist bis Ende
2004 gesetzt, bis dahin ist die verfassungswidrige Konstruktion
weiter anzuwenden.
Die ÖVP setzt nach ersten Reaktionen auf Zeitgewinn. Aber letztlich
heißt es hopp oder tropp: Verstaatlichung der Sozialversicherung,
ausgerechnet durch die Vorreiter der Privatisierung, oder wirkliche
Selbstverwaltung? Für die weitere Heuchelei mit Paragraphen ist es
eng geworden. ****
OTS0252 2003-10-10/20:26
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