• 09.10.2003, 09:47:16
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  • OTS0045 OTW0045

SCHULTES: KEINE VERFEHLUNG GRASSERS

Wien, 9. Oktober 2003 (ÖVP-PK) Zu den Anschuldigungen des
Grünabgeordneten Peter Pilz, Finanzminister Grasser könne allenfalls
Aktienbesitz nicht gemeldet haben, stellte der Vorsitzende des
parlamentarischen Unvereinbarkeitsausschusses, Abg. Hermann Schultes,
fest, dass er nicht bereit sei, die in jeder Sitzung ausdrücklich
beschlossene Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu brechen. ****

Fest steht laut Schultes nur, dass es rechtlich kein Problem sei,
wenn ein Minister Aktien an einem Unternehmen hält. Eine Meldepflicht
bestünde nur für Politiker, die "einen qualitativen Anteil" an einer
Firma besitzen, so Schultes, "wo man also in dem Unternehmen auch
etwas beeinflussen kann".

Weiters legt das Unvereinbarkeitsgesetz fest, dass, wenn der
Aktienbesitz des Ministers an einer Gesellschaft unter Einrechnung
der Anteile seiner Ehegattin 25 Prozent übersteigt, so dürfen diese
Gesellschaften keine Aufträge vom Bund oder von Unternehmen, die der
Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, annehmen.

In Bezug auf Finanzminister Karl-Heinz Grasser stellt Schultes
klar, dass kein die erwähnte Grenze übersteigender Aktienbesitz
vorgelegen habe.
(Schluss)

OTS0045    2003-10-09/09:47

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK

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