- 08.10.2003, 17:52:26
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BIOPATENT-RICHTLINIE: DISKUSSION DER EXPERTiNNEN UND POLITIKERiNNEN Chancen und Risken bei Umsetzung und bei Aufschieben der Umsetzung
Wien (PK) - "Chancen und Risken" sind sowohl mit der Umsetzung
der Biopatent-Richtlinie verbunden wie auch mit einem Aufschub
der Umsetzung. Das wurde in der Diskussion von PolitikerInnen,
ExpertInnen und den RepräsentantInnen von Interessenvertretungen,
NGOs etc. deutlich, mit der die parlamentarische Enquete über die
Biopatent-Richtlinie fortgesetzt wurde.
Nikolaus Zacherl (Forschungsinstitut für molekulare Pathologie
GmbH) gab zu bedenken, Österreich sei allein schon aufgrund des
WTO-Abkommens über geistiges Eigentum zur Umsetzung der
Richtlinie verpflichtet. Im Übrigen würde, wie er meinte, die
Richtlinie kein neues Patentrecht schaffen, sondern bloß auf das
bestehende Recht verweisen und keineswegs die Begriffe Entdeckung
und Erfindung verschieben. Absicht der Richtlinie sei es
jedenfalls, den "Fleckerlteppich" im Patentrecht auf europäischer
Ebene zu beseitigen. Wenn der Gesetzgeber nun bei der Umsetzung
eine österreichische Version daraus bastelt, dann würde dies den
Intentionen der Richtlinie widersprechen, warnte Zacherl.
Christoph Then (Greenpeace/Hamburg) sprach sich aus ethischen,
wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen gegen eine
Übernahme aus. Lebewesen seien keine Erfindungen, man sollte sie
deshalb vom Patentrecht ausnehmen, betonte er. Auch sollte der
Zugang zu genetischen Ressourcen nicht durch Monopolrechte
blockiert werden. Überhaupt sei es angesichts der vielfältigen
Funktionen von Genen nicht sinnvoll, ein Patent auf die
Isolierung eines einzelnen Gens zu erteilen. Then trat deshalb
für eine Neuverhandlung der Richtlinie ein, bei der aber
sichergestellt bleibe, dass biotechnologische Erfindungen wie
Arzneimittel patentiert werden können.
Günter Virt (Bioethikkommission beim BKA) konnte sich eine
Umsetzung der Richtlinie nur unter drei Bedingungen vorstellen:
Patente auf lebendige Stoffe dürften nicht zu breit gestaltet
werden; Zwangslizenzen sollten dann ausdrücklich vorgesehen
werden, wenn das Gesundheitswesen durch überhöhte Patentgebühren
beeinträchtigt werde; sämtliche Erfindungen, die menschliche
Embryonen zum Gegenstand haben, müssten von einer
Patentierbarkeit ausgeschlossen bleiben.
Ingrid Schneider (Universität Hamburg) konstatierte, dass die
Kontroversen, welche diese Richtlinie seit 20 Jahren begleiteten,
weiterhin virulent blieben. Es hätten sich aber seit 1998
wichtige Veränderungen in der Genforschung ergeben, denen man
Rechnung tragen müsse. Es gebe im Umfang gesehen keine
zweckmäßige Balance, meinte die Expertin unter Verweis auf die
jüngsten Erkenntnisse europäischer Studien zum Thema. Generell
hielt Schneider fest, dass zu breite Patentierungen der
Wissenschaft und der Forschung schaden würden, weshalb das
Patentrecht hier entsprechend korrigiert werden müsste. Konkret
sprach Schneider die Problemlage beim Stoffschutz an, wo sie für
einen funktionsgebundenen Stoffschutz eintrat, dies anhand
einzelner Beispiele illustrierend. Die mit dem absoluten
Stoffschutz zusammenhängenden Probleme müssten jedenfalls
angegangen werden, so Schneider.
Kurt Zatloukal (Institut für Pathologie) sprach zur Bedeutung von
Biopatenten für die Medizin und die medizinische Forschung und
unterstrich die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Medizin
und Industrie, um medizinische Erkenntnisse in entsprechende
Therapeutika münden zu lassen. Deshalb müssten, so Zatloukal,
diesbezügliche Erfindungen patentiert werden können, um das
Risiko der Industrie dermaßen minimieren zu können, dass diese
tatsächlich auf der Forschung aufbauend Medikamente entwickle.
Einzige Alternative zu den Patenten wäre Geheimhaltung, und dies
könne kaum im Interesse aller Beteiligten sein. Ohne Patente wäre
die Forschung unkoordiniert, sie würde sich unverhältnismäßig
verteuern, was kaum sinnvoll wäre, so der Professor.
Josef Hoppichler (Bundesanstalt für Bergbauernfragen) wies darauf
hin, dass die Patentrichtlinie die Erfinder und nicht die
Industrie schützen sollte, was von einiger Wichtigkeit sei. Die
vorliegende Richtlinie müsse gleichwohl revidiert werden, wie
auch auf Ebene des Europarates erkannt worden sei. Ethische
Grundsätze dürften keine flüchtige Tochter der Zeit sein,
vielmehr müsse eine entsprechende Diskussion öffentlich geführt
werden. Die politische, soziale und menschliche Sphäre sei von
der technologischen Sphäre abgekoppelt, weshalb man sich bemühen
müsse, die Debatte wieder unter den Gesichtspunkten der
Menschlichkeit zu führen. Die Richtlinie sei sachlich zu
weitgehend und müsse dementsprechend neuerlich diskutiert werden.
Daniel Alge (Sonn & Partner) betonte den Charakter der
Rechtssicherheit als Zielsetzung der Richtlinie. So gesehen sei
die Richtlinie kein großer Wurf, aber eine brauchbare Basis, um
exakt dieses Ziel europaweit zu erreichen. Die Richtlinie ändere
nicht die Forschung oder das Patentrecht, vielmehr werde das
geltende und praktizierte Patentrecht dafür Sorge tragen, dass
keine Patente erteilt werden würden, die sachlich nicht
gerechtfertigt seien. Würde diese Richtlinie nicht umgesetzt,
hätte dies wohl negative Auswirkungen für den Standort
Österreich, warnte Alge vor diesem Hintergrund.
Europaabgeordnete Ursula Stenzel (V) betonte, die Richtlinie habe
zu einer der umstrittensten Materien im Europaparlament gezählt
und ging auf den Diskussionsprozess in Brüssel ein, wo bereits
zahlreiche Bedenken berücksichtigt worden seien. Aus diesem
Grunde trete sie dafür ein, diese Richtlinie umzusetzen, da sie
dem Gesetzgeber entsprechenden Freiraum lasse und der heimischen
Wissenschaft neue Möglichkeiten böte, die wiederum vielen Kranken
zugute kommen würden.
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) nannte die Richtlinie
unbefriedigend, schränkte aber ein, der Ist-Zustand sei
mindestens ebenso unbefriedigend. Einzelne Artikel seien so vage,
dass sie Interpretationsspielraum ließen, was in Frage gestellt
werden müsse. Hier brauche es entsprechende Präzisierungen, denn
es könne ja nicht sein, dass jemand ein Patent auf eine ganze
Bibliothek erwerbe, bloß weil er einmal ein Buch geschrieben
habe. Vor diesem Hintergrund regte Grünewald an, der heimischen
Forschung mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Abgeordnete Elke Achleitner (F) wies darauf hin, dass seitens der
EU keine Neuverhandlungen der Richtlinie mehr geplant seien,
sodass es keine Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie
mehr eintreten sollten. Dies wäre für Forschung und Entwicklung
ebenso wichtig wie für die betroffenen Firmen. Gehe man daher den
entsprechenden Weg, dann sei sie fraglos eine Befürworterin einer
Umsetzung dieser Richtlinie.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G) meinte, die Richtlinie sei
teilweise bereits veraltet, sei sie doch schon fünf Jahre alt,
weshalb es sehr wohl Neuverhandlungen brauche. Konkret müsse man
sich ansehen, wie sich die nationalen Spielräume auswirkten, etwa
im Bereich des Stoffschutzes. Auch stelle sich die Frage, welche
Rolle die nationalen Parlamente hier noch spielen könnten.
Peter Weihs (Gentechnik-VB) meinte, er vertrete die Interesse
jener, die seinerzeit das Gentechnik-Volksbegehren unterzeichnet
hätten, wo eine der Forderungen jene gewesen sei, kein Patent auf
Leben zuzulassen. Hier brauche es eine klare Grenzziehung
zwischen Entdeckung und Erfindung, um hier Grenzüberschreitungen
nicht zuzulassen, zumal von einer klaren Grenzziehung derzeit
nicht die Rede sein könne. Die Biopatent-Richtlinie müsste daher
neu verhandelt werden, so der Redner.
Peter Mateky (VÖI) verteidigte die Richtlinie als zweckmäßig für
die Wirtschaft und meinte, dies entspreche offensichtlich auch
den Intentionen der Politik, hätte man doch sonst kaum die
diversen Bio-cluster errichtet. Gerade im Interesse der kleinen
Unternehmen und des technologischen Standortes Österreich sei
eine Patentsicherheit nötig, denn die Rechtssicherheit werde den
heimischen Standort absichern, so Mateky.
Josef Glössl (Österreichische Gesellschaft für Genetik und
Gentechnik) beleuchtete die Problematik aus der Sicht der
universitären Forschung und meinte, die Grenze zwischen
Entdeckung und Erfindung werde durch diese Richtlinie nicht
verschoben, es folge aus dieser Richtlinie daher kein neues
Patentrecht. Auch Glössl vertrat die Ansicht, dass eine fehlende
rechtliche Grundlage zu wissenschaftlicher Geheimhaltung führen
müsste, während die Umsetzung der Richtlinie auch eine Stärkung
des Forschungsstandortes bedeuten würde.
Für Petra Lehner (Bundesarbeitskammer) ist die
Biopatentrichtlinie unklar, und sie fürchtet, dass es bei der
Ausnützung nationaler Spielräume zu einem Anmeldungstourismus
kommen könnte, was zu Rechtsunsicherheit führe. Die Expertin
sprach sich daher für Neuverhandlungen von manchen Punkten aus,
vor allem dort, wo es Widersprüche gibt. Insbesondere sollte es
ihrer Ansicht nach keinen absoluten Stoffschutz geben, da dies
bis zu 3000-fache Verteuerungen zur Folge haben könnte. Dass
Österreich im Forschungsbereich zurückfalle, hängt ihrer Ansicht
nach mit der mangelnden Finanzierung der Forschungseinrichtungen,
der Universitäten und der Infrastruktur zusammen und nicht damit,
dass die gegenständliche Richtlinie nicht umgesetzt wird.
Abgeordnete Gertrude Brinek (V) appellierte, mehr Fokus auf die
Rationalität zu richten. Die Geschwindigkeit des
Wissenschaftszuwachses steige rasant und mit dieser
Veränderungsgeschwindigkeit müsse man sich abfinden, sagte
Brinek. Sie halte daher eine längere Diskussion über die
Richtlinie für illusorisch, vielmehr müsse man das Augenmerk auf
das Monitoring richten. Deshalb sollten Patentschriften
veröffentlicht und diskutiert werden. Die V-Abgeordnete
bezeichnete die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie als eine
Chance für die wissenschaftlichen Anstalten und Universitäten in
Österreich, denn ohne Patente werde es auch keine Produkte geben.
Jedenfalls sollte man die Richtlinie im nationalen Parlament
weiter entwickeln, sagte Brinek.
Abgeordnete Karin Hakl (V) betonte, dass die Biopatentrichtlinie
einen Fortschritt gegenüber dem derzeitigen rechtlichen Stand
darstellt, auch wenn es noch viele Diskussionspunkte gebe. Als
Kern des Problems bezeichnete sie die Frage, ob der Stoffschutz
bei Genen bzw. Gensequenzen notwendig sei. Dabei mache die
Richtlinie klar, dass Gene nur dann patentierbar seien, wenn
deren Verwendung und Verwertbarkeit zusätzlich dargestellt
werden. Dass der Patentschutz notwendig sei, zeige beispielsweise
die Produktion von Insulin, denn ohne Patentierung wäre es nicht
zu einer massenweisen Produktion gekommen. Als weiteren Grund für
die Sinnhaftigkeit des Stoffschutzes nannte Hakl die jahrelangen
Entwicklungsarbeiten. Wenn sich dann jemand die Arbeit sparen
wolle, dann sollte er auch Lizenzgebühren zahlen müssen, sagte
sie.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) replizierte auf Abgeordnete
Brinek und meinte, dass es in der Wissenschaft auch darum gehe,
kritische Argumente einzuwerfen. Keineswegs dürften soziale und
ethische Fragen ausgegrenzt werden. Er anerkenne das Interesse
der Industrie und eines Teiles der Wissenschaft am Schutz von
Investoren, es gebe aber auch andere Interessen, meinte der G-
Abgeordnete. So sei der Schutz des Lebens eine umfassende
Fragestellung, betonte er und erinnerte in diesem Zusammenhang an
die 1,2 Mill. BürgerInnen, die das Gentechnik-Volksbegehren
unterschrieben haben. Die Experten und Expertinnen hätten
deutlich gemacht, so Pirklhuber weiter, dass die Vorlage Mängel
enthalte, und das könne nur heißen, dass das Parlament die
Initiative ergreifen und Neuverhandlungen auf europäischer Ebene
anstreben müsse.
Pirklhuber ortete auch einen Paradigmenwechsel bei der
Patentierphilosophie in Europa. Dabei sieht er eine große Gefahr
für den Humanismus, denn die Grundelemente der Herangehensweise
seien auf den Kopf gestellt worden. Man müsse jedoch Lebendiges
auch als Lebendiges wahrnehmen. Das Lebendige habe die Fähigkeit
zur Selbstreproduktion und dies liege auch in den Genen.
Pirklhuber zeigte sich im Hinblick auf die Frage der Nutzungs-
und Anwendungsorientierung diskussionsbereit und er hält es für
notwendig, einen funktionsbedingten Patentschutz durchzudenken.
Eines dürfe man aber nicht glauben, so der Abgeordnete, dass
nämlich Österreich das selbständig regeln könne. Man brauche eine
einheitliche europäische Lösung. Dass Pflanzen und Tiere von der
Patentierbarkeit nicht ausgeschlossen seien, verstehe kein Bauer
und deshalb seien Neuverhandlungen unumgänglich.
Gerda Redl (Wirtschaftskammer) wies auf die Wichtigkeit der
Patentierung in Hinblick auf das Vertrauen von InvestorInnen hin.
Würde die Richtlinie nicht umgesetzt, so gebe es trotzdem
Patente, die jedoch international das Papier nicht wert seien,
auf das sie geschrieben worden seien. Man würde keine
internationalen Partner an Land ziehen und keine Einnahmen
lukrieren können. Damit würde man nur Werte schaffen und sie dann
verschenken, meinte sie.
Der Vertreter der Ethikkommission für die österreichische
Bundesregierung Johann Hager bezeichnete die Richtlinie in den
verschiedensten Punkten zwar als mangelhaft, hält ihre Umsetzung
aber für notwendig. Für den Fall der Nichtumsetzung zeichnete der
Redner folgendes Szenario: der EuGH werde die Richtlinie auf alle
Fälle anwenden; das Patentamt in München wäre in keinem Punkt
gehindert, die Richtlinie anzuwenden, ja es könnte sogar das
europäische Patentübereinkommen ergänzen; eine Neuverhandlung der
Richtlinie würde die Position verschlechtern, weshalb es besser
wäre, Änderungen gemäß den bisher gewonnenen Erfahrungen
anzustreben. Die Frage der Einwilligung könne, so Hager, nicht im
Patentrecht Platz finden, sondern sei Thema der
Biomedizinkonvention. Auch sei der Verfassungsgesetzgeber
gefordert, einen besseren Grundrechtsschutz auszuarbeiten. Als
eine der Unzulänglichkeiten der Richtlinie bezeichnete Hager die
Regelung der Zwangslizenzen.
Christine Mannhalter von der Bioethikkommission im BKA hielt
fest, dass es sich die Kommission bei der Diskussion der
Richtlinie nicht leicht gemacht habe. Man sei aber zur Auffassung
gelangt, dass es nichts Besseres gebe, da sich die derzeitige
Lage viel unklarer darstelle. Sie meinte sogar, dass die
Richtlinie eine Einschränkung der gegenwärtigen Praxis bringen
würde. Sie sprach sich daher für eine baldige Ratifizierung aus.
Mannhalter wehrte sich gegen die vielfältigen
Begriffsvermengungen und stellte klar, dass es falsch sei,
gleichzeitig von Patent auf Leben und einem Abschnitt einer DNA-
Sequenz zu sprechen. Da die Richtlinie für ganz Europa und seine
multiethnischen Betrachtungsweisen gelten wird, dürfe man sich
keine Illusionen darüber machen und glauben, sie werde für jedes
Land passen. Deshalb sei es wichtig, dass die nationalen
Parlamente die Spielräume nützen. Die Expertin wies auch darauf
hin, dass Patente die ErfinderInnen schützen und dieser Aspekt
sei auch in Hinblick auf die neuen Rechtsformen der Universitäten
von Bedeutung, da diese in Zukunft wie Unternehmen agieren
müssten.
Alexander Haslberger (Forum Wissenschaft & Umwelt) unterstrich
die Notwendigkeit einer Patentregelung, wandte sich aber gegen
eine 1:1-Umsetzung. Vor allem dürfe das Stoffpatent seiner
Ansicht nach nicht realisiert werden, da damit dem Missbrauch Tür
und Tor geöffnete würde. Haslberger forderte ein Neuüberdenken
und eine Neuverhandlung der Richtlinie mit dem Ziel einer
internationalen Harmonisierung. Er wies in diesem Zusammenhang
auf eine Studie der Universität Genf hin, die aufgezeigt habe,
dass wir erst am Beginn einer internationalen Diskussion stehen.
So sei beispielsweise der Konflikt zwischen der Convention of
biological diversity und TRIPS nicht ausgeräumt, der Gegensatz
Sortenschutz und Patentierung sei nicht vollständig gelöst und
der Stoffschutz werde international diskutiert und seine
Legitimation angezweifelt. Man sei jetzt schon mit einer
dramatischen Reduktion der Sortenvielfalt konfrontiert, womit
auch die Grundlage für Neuzüchtungen gefährdet sei. Außerdem
befürchte man ein Ansteigen der Ungleichheit zwischen Reich und
Arm sowie Gesund und Krank.
Nach Helge Torgersen (Österreichische Akademie der
Wissenschaften) geht es um die Frage der Balance zwischen
erfinderischer Leistung und Breite der Patente. Die
Patentrichtlinie sei das Resultat einer langen Entwicklung, die
bereits in den achtziger Jahren begonnen habe und damit greife
sie auch auf veraltete Konzepte zurück, sagte Torgersen. Dennoch
hält er nichts von Neuverhandlungen und plädierte für eine
Umsetzung. Wesentlich ist es nach Meinung des Wissenschafters,
die Monitoringfunktion wahrzunehmen und keine österreichische
Sonderregelung anzustreben, sondern im europäischen Konzert
mitzuspielen, etwa in Form eines Advisory Reports.
Abgeordneter Hermann Schultes (V) plädierte ebenfalls für eine
rasche Umsetzung, da diese moderne Wissenschaft dazu beitragen
könne, Betriebe anzusiedeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Junge
Forschungseinrichtungen brauchten einen Rahmen, um gut arbeiten
zu können. Als Landwirt sprach sich der Abgeordnete gegen
jegliche Änderung der gesetzlichen Regelung für die Sorten aus
und will sicherstellen, dass beim Züchter die Kette der
Rechtsfolgen endet.
Kurt Konopitzky (Österreichische Gesellschaft für Biotechnologie)
unterstrich die Wichtigkeit der Rechtssicherheit für die
österreichischen Universitäten, was nur unter entsprechenden
Rahmenbedingungen möglich sei. Ansonsten würden die
Wissenschafter auswandern und im Ausland Karriere machen.
Betriebe und wissenschaftliche Anstalten brauchten langfristige,
kalkulierbare politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen,
nur so könnten auch Arbeitsplätze für hoch qualifizierte
MitarbeiterInnen gesichert werden. Wie Konopitzky ausführte, sei
das Spannungsfeld zwischen Ethik und Wirtschaft ein
unauflösbares, aber durch das Monitoring könne viel erreicht
werden. Es sei naiv zu glauben, etwas aufhalten zu können,
vielmehr sollte man sich darauf konzentrieren, mitzubestimmen.
Karl Kuchler (Dialog Gentechnik) nannte folgende für ihn zu
diesem Thema wichtigen Punkte: das Verständnis für ein Patent sei
in der Bevölkerung nicht ausgeprägt; der Diskurs in den Medien
sei emotional, polemisch und inhaltlich falsch; in der
Biotechnologie sei die Patentierung notwendig; bei einer
längerfristigen Verzögerung der Umsetzung würde ein großer
Schaden für unsere Forschungslandschaft entstehen, weshalb eine
harmonisierte Lösung anzustreben sei; er hoffe auf eine
effiziente und konsensuale Umsetzung und schlägt eine begleitende
Informationskampagne vor.
Hans Schaller (Bioscope) freute sich über die Ausführungen der
Minister, die die Biopatente implementieren wollen, was im Sinne
der Pharmaindustrie ist. Zum Stoffschutz von biotechnischem
Material, sprich Genen, meinte der Redner, der Unterschied
zwischen chemischen Verbindungen und biologischem Material sei
nicht so gravierend, wie es teilweise dargestellt wurde. Der
Stoffschutz für chemische Verbindungen sei seit seiner Einführung
nie in Frage gestanden.
Ingrid Schneider (Universität Hamburg) wies darauf hin, dass bei
der Implementierung weite nationale Spielräume vorhanden sind. Es
gibt, wie die Diskussionen in anderen Ländern zeigen, eine
Debatte darüber, dass die Genpatente zu breit sind. Da befinde
sich Österreich in keiner Inselsituation, sondern das sei eine
Einschätzung, die international von Fachleuten geteilt werde. Die
Umsetzung muss ihrer Ansicht nach nicht das Parlament vornehmen,
es kann etwa der Industrie oder der Wissenschaft überlassen
werden. Vornehmlich sollte es aber eine Aufgabe der Politik sein,
die Gestaltungsmacht zu nutzen.
Zu dem mehrfach in der Diskussion genannten Humaninsulin meinte
sie, Humaninsulin sei nie mit absolutem Stoffschutz geschützt
gewesen; das Verfahren wurde geschützt, weil Insulin als Stoff
vorher bekannt und die Neuheit nicht gegeben war.
Christine Godt von der Universität Bremen meinte, es gehe nicht
mehr so sehr um die Frage des Ob des Patentschutzes, sondern um
den Umfang. Die Diskussionsverschiebung hielt sie für richtig
angesichts der Sorge, inwieweit die Würde des Menschen im
Biopatent verloren gehe. Hinzu komme, dass es für die Forschung
wichtig ist, den Patentschutz schmaler zu schneiden, er müsse
verfügbar sein.
Es werde ihrer Meinung nach immer der Eindruck vermittelt, dass
die Universitäten ein Raum bleiben werden, der von den
Patentansprüchen Dritter nicht eingenommen wird. Die, die Patente
für sich in Anspruch nehmen, nehmen für sich die Patentregeln in
Anspruch, können aber nicht erwarten, dass sie selber von
Ansprüchen Dritter ausgenommen werden. Das hielt die Rednerin für
einen Trugschluss.
Die Frage, ob ein Anmeldungstourismus zu erwarten sei,
beantwortete sie mit einem Nein. Der Tourismus mache deshalb
keinen Sinn, weil es ihn nur dann gäbe, wenn die Wirkungen im
Ausland auf Österreich zurückwirken könnten, wie das beim
Vertragsrecht der Fall sei.
Ernst Leitner (Wirtschaftskammer) meinte, es gebe drei große
produzierende Firmen in Österreich und mittlerweile auch eine
Reihe von Ausgliederungen von Universitäten, die Biotech in
Österreich machen. Biotech setze in Österreich momentan 1,4 Mrd.
€ um, im Jahr 2010 werde ein Umsatz von mehr als 2 Mrd. erwartet.
Der Großteil dieses Umsatzes sei patentabhängig. Momentan
arbeiten 6.500 Leute bei Biotech, davon etwa 2.500 in Forschung
und Entwicklung. Es gebe tüchtige Firmen und eine sehr gute
Grundlagenforschung an den Universitäten. Das gelte es zu
schützen.
Im Zusammenhang mit dem Patentschutz verwies Leitner auf die
weltweiten Patentrechte, die fixiert sind und einen marginalen
Anspruch, was Ethik betrifft, haben. Bei der EU sei neu, dass es
Präzisierungen gibt, außerdem gebe es erstmals Ethik in einem
Patentrecht. Sein Appell ging in die Richtung, schnell und
unbedingt diese Richtlinie umzusetzen; auch Deutschland werde sie
schnell umsetzen.
Univ.-Prof. Holger Baumgartner (Bioethikkommission im BKA)
meinte, sowohl die EU als auch Österreich agieren in einem
globalen Umfeld, das ganz besonders von den USA bestimmt wird.
Das US-Patentrecht unterscheide sich in einigen wichtigen Punkten
vom Patentrecht anderer Länder. In den USA würden geringere
Anforderungen an den gewerblichen Nutzen gestellt, es gebe
Übergangsfristen, man habe ein Jahr Zeit, den Nutzen besser zu
belegen. Das bedeute einen eindeutigen Vorteil für
Patentanmeldungen in den USA. Außerdem behindere in den USA eine
Publikation eine Patentierung nicht, das heiße, das US-System sei
einfacher, rechtsanfälliger, aber öffne schnell den Weg zu US-
Markt, so Baumgartner. Die EU hätte den Vorteil, dass bei uns
größere Rechtssicherheit herrscht.
Christoph Then (Greenpeace/Hamburg) befasste sich mit Details der
Richtlinie, weil immer wieder gesagt wurde, die Richtlinie gebe
klare Grenzlinien im Bereich der Ethik. In der schriftlichen
Entscheidung des Edinburgh-Patentes, das im Juli 2003
veröffentlicht worden ist, habe das Europäische Patentamt
ausdrücklich festgestellt, dass menschliches Gewebe wie Organe,
menschliche Föten, Blutzellen aus der Nabelschnur, patentierbar
sind. Weiters befasste er sich mit der Patentierung von
Pflanzensorten.
A. v. Gabain (Industriellenvereinigung) zeigte sich beeindruckt,
wie sachlich und gut die Diskussion geführt wird. Er wies auch
darauf hin, dass Rechtssicherheit notwendig ist. Es werde kein
Investment von 100 Mill. Dollar in eine österreichische Firma
vorgenommen werden, wenn man den Investmentbankern erst erklären
müsse, "dass wir uns auf eine Insel zurückziehen", meinte er. Es
gebe kein Insulardasein, wir müssten vorwärts schauen und die
Ausführungen der Patentgesetzgebung laufend monitoren, lauteten
seine Forderungen.
Nikolaus Zacherl (Forschungsinstitut für molekulare Pathologie)
erinnerte daran, dass die Biopatentrichtlinie nach einem
zehnjährigen ausführlichen Diskussionsprozess im Jahr 1998
beschlossen worden sei. "Auch ein Parlament sollte diese
Entscheidung akzeptieren und nicht verlangen, noch einmal zehn
Jahre zu diskutieren". Den Begriff "funktionsbezogenen
Stoffschutz" lehnte der Experte als "Etikettenschwindel" ab - das
wäre ein Anwendungspatent, und damit ein schwächerer Patentschutz
als ein Stoffschutz.
Othmar Kloiber (Bundesärztekammer/Köln) bekundete die Absicht,
"Mythen abzubauen" und machte darauf aufmerksam, dass das
vorgesehene Monitoring nicht beeinflussbar sei, weil es die EU-
Kommission bestimme. "Da hat sich der Bock selbst zum Gärtner
gemacht!", meinte der Experte. Kloibers Sorge galt den Menschen -
nicht nur in der Dritten Welt -, die wegen der Patente
Medikamente nicht bekommen können - weil sie sie sich nicht
leisten können.
Dr. Josef Hoppichler (Bundesanstalt für Bergbauernfragen/Wien)
warnte davor, das Züchterprivileg auszuhöhlen, indem man es durch
Zwangslizenzen ersetzt. Bäuerliche Züchter würden dadurch zu
"gleichberechtigten" Partnern großer biotechnologischer und
agrokommerzieller Konzerne. Hoppichler äußerte generell die
Sorge, dass die "tausendjährige Kulturgeschichte des freien
Zugangs zum Saatgut" zu Ende gehe und die Subsistenzwirtschaft
der Bauern im Zuge der Industrialisierung und Kommerzialisierung
aufgelöst werde. Patente sollen dazu verwendet werden, um
Monopole zu errichten. - Die Politik dürfe Ethikfragen nicht
Kommissionen überlassen und gleichzeitig "Primitivpolitik auf der
Straße betreiben", sie laufe sonst Gefahr schizophren zu werden,
schloss Josef Hoppichler. (Schluss)
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OTS0257 2003-10-08/17:52
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