• 08.10.2003, 11:32:53
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Gorbach: Rechtssicherheit durch die Umsetzung der Biopatentrichtlinie

Richtlinie legt erstmals klar fest, dass menschlicher Körper nicht patentierbar ist

Wien (OTS) - "Die Umsetzung der Biopatentrichtlinie bringt
erstmals Rechtssicherheit für die Patentierung von biotechnologischen
Erfindungen. Deshalb ist es wichtig, den Kopf nicht in den Sand zu
stecken sondern dieses Thema offen auszudiskutieren", erklärte
Infrastrukturminister Hubert Gorbach anlässlich der parlamentarischen
Enquete zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie in Österreich.

"Auch bisher wurden für biotechnologische Erfindungen Patente
erteilt - allerdings unter Anwendung des klassischen österreichischen
Patentrechtes, das die Biotechnologie noch nicht einmal als Begriff
kennt!", verdeutlichte Gorbach die Dringlichkeit einer gesetzlichen
Regelung.
"Erstmals in der Geschichte des Patentrechts legt die Richtlinie klar
fest, dass der menschliche Körper nicht patentierbar ist - und zwar
in keiner Phase seiner Entwicklung und Entstehung", betonte Gorbach.
Die Richtlinie stelle auch unmissverständlich klar, dass bloße
Entdeckungen nicht patentierbar sind. Nur wenn ein technisches
Verfahren hinzukommt handelt es sich um eine Erfindung. Nur wenn
diese neu und gewerblich anwendbar ist, soll es nach dem neuen Gesetz
ein Patent geben. Dieses stellt kein aktives Nutzungsrecht dar,
sondern schließt lediglich die Nutzung durch Dritte aus.
"Erstmals wird festgelegt, dass Verfahren zum Klonen von menschlichen
Lebewesen nicht patentierbar sind. Und erstmals wird festgelegt, dass
kein Verfahren patentiert werden kann, das menschliche Embryonen zum
Gegenstand hat", erläuterte der Minister. Das garantiere den Schutz
und die Würde des Menschen und beende den bisherigen Zustand der
Rechtsunsicherheit.

In der Richtlinie wird die begleitende Kontrolle aller ethischen
Aspekte im Zusammenhang mit der Biotechnologie durch eine
Sachverständigengruppe der Europäischen Kommission festgelegt.
Zusätzlich soll es einen ausgeweiteten Berichts- und
Kontrollmechanismus geben: Einen jährlichen Bericht über die
Entwicklungen des Patentrechtes im Bereich der Bio- und
Gentechnologie. Einen Zweijahresbericht bezüglich der Auswirkungen
auf die gentechnologische Grundlagenforschung und einen
Fünfjahresbericht zu allfälligen Problemen im Hinblick auf
internationale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte.

Die EU-Biopatentrichtlinie war bis Sommer 2000 umzusetzen. Seit
Sommer 2003 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
und sieben weitere säumigen Mitgliedsstaaten. Letztes Jahr hat eine
Behandlung der Biotechnologierichtlinie in der Bioethikkommission
stattgefunden. Diese erklärte in ihrer Stellungnahme, dass sie keine
ethischen Bedenken gegen die Richtlinie habe und empfahl die rasche
Umsetzung. (Schluss bxf)

OTS0116    2003-10-08/11:32

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