• 08.10.2003, 11:10:01
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  • OTS0093 OTW0093

Erkenntnis des VfGH zu Quotenregelung: Neuregelung bei der Familienzusammenführung bestätigt

Wien (OTS) - Die unter Innenminister Löschnak eingeführte
Quotenregelung in der Familienzusammenführung  erhielt  1997 eine

Novellierung, die heute vom Verfassungsgerichtshof als verfassungs -
und menschenrechtswidrig erkannt wurde. Durch die Fremdenrechtsreform
2002 hat das Innenministerium diesen Missstand behoben und das
Erkenntnis des VfGH bestätigt, dass 1. die Notwendigkeit der

~
Fremdenrechtsnovelle 2002 gegeben war und 2. ihr Ziel menschliche
und familiäre Härtefälle zu vermeiden dringend geboten war.

Unsere Novelle des Fremdenrechts, die seit 01.01.2003 in Kraft
ist , sieht erstmals eine quotenfreie humanitäre
Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen in Härtefällen vor
und stellt somit sicher, dass dem Art. 8 MRK = Recht auf Privat-
und Familienleben , Rech n ung getragen wird. So wie es in der MRK
vorgesehen ist.
~

In der Praxis wird wird seit 01.01.2003 jeder Antrag auf
Familienzusammenführung automatisch auf Menschenrechtskonformität
geprüft. Egal ob die Familienzusammenführungsquote ausgeschöpft ist
oder nicht, wird bei Vorliegen eines humanitären Härtefalles die
Familienzusammenführung gewährt.

Allein in diesem Jahr konnte in 605 Fällen diese humanitäre
Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Zudem erfüllt Österreich
somit bereits seit 01.01.2003 die EU-Richtlinie, die von den
EU-Mitgliedsländern erst ab 3.10.2005 umgesetzt werden muss.

OTS0093    2003-10-08/11:10

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NIN

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