• 05.10.2003, 09:27:00
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  • OTS0007 OTW0007

OGH gibt AK Recht: Sammelklage im Kreditzinsenstreit gegen BAWAG zulässig

Wien (AK) - Ein neuerlicher AK-Erfolg im Streit um zu viel
verrechnete Kreditzinsen bei Altkrediten. Der Oberste Gerichtshof
(OGH) bestätigt jetzt: Die von der AK gegen die BAWAG eingebrachte
Sammelklage wegen zu viel verrechneter Kreditzinsen ist zulässig. Die
AK kündigt gleich neue Sammelklagen an, kommt es nach der in der
Vorwoche fixierten Vereinbarung mit dem Sparkassensektor über die
Zinsschadenrückzahlung bei Altkrediten zu keiner Einigung mit der
BAWAG-PSK-Gruppe, Raiffeisen und den Volksbanken.

Die Vorgeschichte: Die BAWAG hat im Kreditzinsenstreit sowohl die
Gesetzeswidrigkeit der von ihr verwendeten Zinsanpassungsklausel als
auch die eingebrachten Sammelklagen, um die Ansprüche von
geschädigten Kreditnehmern einzuklagen, bestritten. Jetzt hat der OGH
der BAWAG eine neuerliche Abfuhr gegeben. Die von der
Bundesarbeitskammer eingebrachte Sammelklage ist zulässig. Das ist
innerhalb kurzer Zeit bereits die zweite Niederlage für die BAWAG und
die anderen Banken, die nicht zu einer außergerichtlichen Rückzahlung
bereit sind. Schon im heurigen Sommer hat der OGH auf Grund eines
Musterprozesses der AK die von der BAWAG verwendete
Zinsanpassungsklausel für eindeutig rechtswidrig erklärt.

Die AK appelliert daher nochmals an die Banken, sich der mit dem
Sparkassenverband in der Vorwoche fixierten Vereinbarung
anzuschließen. Demnach bekommen Kreditnehmer 70 Prozent der zu viel
bezahlten Kreditzinsen zurück. Diese außergerichtliche Lösung bringt
mehr Sicherheit für die KonsumentInnen, sagen die
AK-Konsumentenschützer. Da bei vielen Fällen eine Verjährung droht,
will die AK neue Sammelklagen einbringen, falls sich die
BAWAG-PSK-Gruppe, Raiffeisen und Volksbanken bis Ende Oktober nicht
dieser Lösung anschließen. Es geht es um zu viel bezahlte Zinsen von
sechs Millionen Euro. Allein bei der BAWAG-PSK-Gruppe geht es um
einen Zinsschaden von fast drei Millionen Euro.

OTS0007    2003-10-05/09:27

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW

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